Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / hinauffwarts zu rechnen zu ehelichen verboten sind. III. 6. Des Großvatern Vaters Weib / das ist / des Großvater Stiffmutter. 5. Der Großmutter Vaters Weib / das ist / der Großmutter Stiffmutter. 4. Seines Weibes Großvaters Mutter. 3. Seines Weibes Großmutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Großmutter. 1. Seiner Stiffmutter Großmutter. II. 4. Des Großvaters Weib / das ist / seines Vaters oder seiner Mutter Stiffmutter. 3. Seines Weibes Großmutter / sie sey des Vaters / oder der Mutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Mutter. 1. Seiner Stiffmutter Mutter.
Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / hinauffwarts zu rechnen zu ehelichen verboten sind. III. 6. Des Großvatern Vaters Weib / das ist / des Großvater Stiffmutter. 5. Der Großmutter Vaters Weib / das ist / der Großmutter Stiffmutter. 4. Seines Weibes Großvaters Mutter. 3. Seines Weibes Großmutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Großmutter. 1. Seiner Stiffmutter Großmutter. II. 4. Des Großvaters Weib / das ist / seines Vaters oder seiner Mutter Stiffmutter. 3. Seines Weibes Großmutter / sie sey des Vaters / oder der Mutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Mutter. 1. Seiner Stiffmutter Mutter.
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Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / hinauffwarts zu rechnen zu ehelichen verboten sind.
III.
6. Des Großvatern Vaters Weib / das ist / des Großvater Stiffmutter. 5. Der Großmutter Vaters Weib / das ist / der Großmutter Stiffmutter. 4. Seines Weibes Großvaters Mutter. 3. Seines Weibes Großmutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Großmutter. 1. Seiner Stiffmutter Großmutter. II.
4. Des Großvaters Weib / das ist / seines Vaters oder seiner Mutter Stiffmutter. 3. Seines Weibes Großmutter / sie sey des Vaters / oder der Mutter Mutter. 2. Seines Stiffvaters Mutter. 1. Seiner Stiffmutter Mutter.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/25>, abgerufen am 03.03.2025. |