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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Exempli gratia.
[]

Vnd hie ist zu wissen / ob die geschwistrige Kinder / von gantzer oder halber Geburt sind / so wird dennoch nicht zugelassen / das sie einander zur Ehe nemen mögen.

V. Regula.

In diesem Fürstenthum Preussen / wird nicht gestattet / das Blutsfreunde die einander verwand sind im dritten Grad vngleicher Linien einander zur Ehe nemen / wie gleichfals in den reformierten Kirchen Deudscher Nation / als Sachsen / Düringen / Meissen / der dritte Grad vngleicher Linien nicht wird zugelassen.

Exempli gratia.
Exempli gratia.
[]

Vnd hie ist zu wissen / ob die geschwistrige Kinder / von gantzer oder halber Geburt sind / so wird dennoch nicht zugelassen / das sie einander zur Ehe nemen mögen.

V. Regula.

In diesem Fürstenthum Preussen / wird nicht gestattet / das Blutsfreunde die einander verwand sind im dritten Grad vngleicher Linien einander zur Ehe nemen / wie gleichfals in den reformierten Kirchen Deudscher Nation / als Sachsen / Düringen / Meissen / der dritte Grad vngleicher Linien nicht wird zugelassen.

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[0020] Exempli gratia. _ Vnd hie ist zu wissen / ob die geschwistrige Kinder / von gantzer oder halber Geburt sind / so wird dennoch nicht zugelassen / das sie einander zur Ehe nemen mögen. V. Regula. In diesem Fürstenthum Preussen / wird nicht gestattet / das Blutsfreunde die einander verwand sind im dritten Grad vngleicher Linien einander zur Ehe nemen / wie gleichfals in den reformierten Kirchen Deudscher Nation / als Sachsen / Düringen / Meissen / der dritte Grad vngleicher Linien nicht wird zugelassen. Exempli gratia.

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/20>, abgerufen am 21.11.2024.