Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der Inhärenz; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjects und Prädicats aber jenes das Unmittelbare, hiedurch das Erste und Wes[e]ntliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädicat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjecte seine Grundlage hat.
a. Das positive Urtheil.
1. Das Subject und Prädicat sind, wie erinnert worden, zunächst Nahmen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheils aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Mo- mente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, theils nicht durch Vermittlung be- reicherte, theils zunächst nach dem abstracten Gegen- satze, als abstracte Einzelnheit und Allgemein- heit. -- Das Prädicat, um von diesem zuerst zu spre- chen, ist das abstracte Allgemeine; da das Abstracte aber durch die Vermittlung, des Aufhebens des Ein- zelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs, kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittlung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualita- tive Seyn selbst in seinem Begriffe, ein Allge- meines; als Seyn aber ist die Unmittelbarkeit, noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädicat eines Sub-
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II.Kapitel. Das Urtheil.
Das Urtheil des Daſeyns iſt auch das Urtheil der Inhaͤrenz; weil die Unmittelbarkeit ſeine Beſtimmung, im Unterſchiede des Subjects und Praͤdicats aber jenes das Unmittelbare, hiedurch das Erſte und Weſ[e]ntliche in dieſem Urtheile iſt, ſo hat das Praͤdicat die Form eines Unſelbſtſtaͤndigen, das am Subjecte ſeine Grundlage hat.
a. Das poſitive Urtheil.
1. Das Subject und Praͤdicat ſind, wie erinnert worden, zunaͤchſt Nahmen, deren wirkliche Beſtimmung erſt durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheils aber, welches der geſetzte beſtimmte Begriff iſt, haben ſie die Beſtimmung der Mo- mente deſſelben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, theils nicht durch Vermittlung be- reicherte, theils zunaͤchſt nach dem abſtracten Gegen- ſatze, als abſtracte Einzelnheit und Allgemein- heit. — Das Praͤdicat, um von dieſem zuerſt zu ſpre- chen, iſt das abſtracte Allgemeine; da das Abſtracte aber durch die Vermittlung, des Aufhebens des Ein- zelnen oder Beſondern bedingt iſt, ſo iſt ſie inſofern nur eine Vorausſetzung. In der Sphaͤre des Begriffs, kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine ſolche, die an und fuͤr ſich die Vermittlung enthaͤlt, und nur durch deren Aufheben entſtanden iſt, d. i. die allgemeine. So iſt auch das qualita- tive Seyn ſelbſt in ſeinem Begriffe, ein Allge- meines; als Seyn aber iſt die Unmittelbarkeit, noch nicht ſo geſetzt; erſt als Allgemeinheit iſt ſie die Begriffsbeſtimmung, an welcher geſetzt iſt, daß ihr die Negativitaͤt weſentlich angehoͤrt. Dieſe Beziehung iſt im Urtheil vorhanden, worin ſie Praͤdicat eines Sub-
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II. Kapitel. Das Urtheil.
Das Urtheil des Daſeyns iſt auch das Urtheil der
Inhaͤrenz; weil die Unmittelbarkeit ſeine Beſtimmung,
im Unterſchiede des Subjects und Praͤdicats aber jenes
das Unmittelbare, hiedurch das Erſte und Weſentliche in
dieſem Urtheile iſt, ſo hat das Praͤdicat die Form eines
Unſelbſtſtaͤndigen, das am Subjecte ſeine Grundlage hat.
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Das poſitive Urtheil.
1. Das Subject und Praͤdicat ſind, wie erinnert
worden, zunaͤchſt Nahmen, deren wirkliche Beſtimmung
erſt durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird.
Als Seiten des Urtheils aber, welches der geſetzte
beſtimmte Begriff iſt, haben ſie die Beſtimmung der Mo-
mente deſſelben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die
noch ganz einfache, theils nicht durch Vermittlung be-
reicherte, theils zunaͤchſt nach dem abſtracten Gegen-
ſatze, als abſtracte Einzelnheit und Allgemein-
heit. — Das Praͤdicat, um von dieſem zuerſt zu ſpre-
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aber durch die Vermittlung, des Aufhebens des Ein-
zelnen oder Beſondern bedingt iſt, ſo iſt ſie inſofern nur
eine Vorausſetzung. In der Sphaͤre des Begriffs,
kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als
eine ſolche, die an und fuͤr ſich die Vermittlung
enthaͤlt, und nur durch deren Aufheben entſtanden iſt,
d. i. die allgemeine. So iſt auch das qualita-
tive Seyn ſelbſt in ſeinem Begriffe, ein Allge-
meines; als Seyn aber iſt die Unmittelbarkeit, noch
nicht ſo geſetzt; erſt als Allgemeinheit iſt ſie die
Begriffsbeſtimmung, an welcher geſetzt iſt, daß ihr
die Negativitaͤt weſentlich angehoͤrt. Dieſe Beziehung iſt
im Urtheil vorhanden, worin ſie Praͤdicat eines Sub-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/101>, abgerufen am 22.12.2024.
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