Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Zweytes Buch. II. Abschnitt. diesen Beweis und seine objective Nothwendigkeit enthältdas Gesetz als solches nicht. --) Das Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form sind, als solche in ihr Anderes über- gehen, und an ihnen selbst eben so sehr nicht sie, son- dern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Be- ziehung, er enthält nicht an ihm selbst diß Gesetztseyn. Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale Form. B. Die erscheinende und die an-sich-seyende Welt. 1. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem hängt
Zweytes Buch. II. Abſchnitt. dieſen Beweis und ſeine objective Nothwendigkeit enthaͤltdas Geſetz als ſolches nicht. —) Das Geſetz iſt daher nur die poſitive Weſentlichkeit der Erſcheinung, nicht ihre negative, nach welcher die Inhaltsbeſtimmungen Momente der Form ſind, als ſolche in ihr Anderes uͤber- gehen, und an ihnen ſelbſt eben ſo ſehr nicht ſie, ſon- dern ihr anderes ſind. Im Geſetze iſt alſo zwar das Geſetztſeyn der einen Seite deſſelben das Geſetztſeyn der andern; aber ihr Inhalt iſt gleichguͤltig gegen dieſe Be- ziehung, er enthaͤlt nicht an ihm ſelbſt diß Geſetztſeyn. Das Geſetz iſt daher wohl die weſentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale Form. B. Die erſcheinende und die an-ſich-ſeyende Welt. 1. Die exiſtirende Welt erhebt ſich ruhig zu einem haͤngt
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Zweytes Buch. II. Abſchnitt.
dieſen Beweis und ſeine objective Nothwendigkeit enthaͤlt
das Geſetz als ſolches nicht. —) Das Geſetz iſt daher
nur die poſitive Weſentlichkeit der Erſcheinung, nicht
ihre negative, nach welcher die Inhaltsbeſtimmungen
Momente der Form ſind, als ſolche in ihr Anderes uͤber-
gehen, und an ihnen ſelbſt eben ſo ſehr nicht ſie, ſon-
dern ihr anderes ſind. Im Geſetze iſt alſo zwar das
Geſetztſeyn der einen Seite deſſelben das Geſetztſeyn der
andern; aber ihr Inhalt iſt gleichguͤltig gegen dieſe Be-
ziehung, er enthaͤlt nicht an ihm ſelbſt diß Geſetztſeyn.
Das Geſetz iſt daher wohl die weſentliche Form, aber
noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflectirte, reale
Form.
B.
Die erſcheinende und die an-ſich-ſeyende Welt.
1. Die exiſtirende Welt erhebt ſich ruhig zu einem
Reiche von Geſetzen; der nichtige Inhalt ihres mannich-
faltigen Daſeyns hat in einem Andern ſein Beſtehen;
ſein Beſtehen iſt daher ſeine Aufloͤſung. Aber in dieſem
Andern geht das Erſcheinende auch mit ſich ſelbſt
zuſammen; ſo iſt die Erſcheinung in ihrem Wandel auch
ein Bleiben, und ihr Geſetztſeyn iſt Geſetz. Das Geſetz
iſt dieſe einfache Identitaͤt der Erſcheinung mit ſich;
daher die Grundlage, nicht der Grund derſelben; denn
es iſt nicht die negative Einheit der Erſcheinung; ſondern
als ihre einfache Identitaͤt, die unmittelbare als ab-
ſtracte Einheit, neben welcher daher auch der andre
Inhalt derſelben Statt hat. Der Inhalt iſt dieſer,
haͤngt
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