8. Die Errichtung der Erbstatthalterschaft1672 bis 1702 in 5 Provinzen, das Werk der Noth und das Mit- tel der Rettung (s. oben S. 221.), würde wahr- scheinlich große Folgen auch für das Innere gehabt haben, wenn der neue Erbstatthalter Erben gehabt hätte. Aber indem seine Thätigkeit fast ganz auf die auswärtige Politik gerichtet war, beschränkte sie sich im Innern hauptsächlich darauf, Männer von seinen Grundsätzen in die Staaten und in die Re- gierungsstellen zu bringen. Mehr Staatsmann als Feldherr (wenn gleich auch im Unglück mit Recht bewunderter Feldherr;), bildete WilhelmIII. sich auch mehr eine politische als militairische Schu- le; und indem in den Heinsius, Fagels u. a. sein Geist fortlebte, dauerten die Grundsätze seiner Politik, die Opposition gegen Frankreich, und die Anschließung an England, noch nach seinem Tode fort.
5. Das Deutsche Reich.
9. Nach der Bestimmung der streitigen Ver- hältnisse durch den Westphälischen Frieden durfte man hier zwar innere Ruhe erwarten, aber an Stoff zu Verhandlungen und selbst an Streit konn- te es doch in einem Staatskörper nicht fehlen, des- sen innere Verhältnisse nicht nur an sich so unend-
lich
Q 2
2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1700.
4. Die Vereinigten Niederlande.
8. Die Errichtung der Erbſtatthalterſchaft1672 bis 1702 in 5 Provinzen, das Werk der Noth und das Mit- tel der Rettung (ſ. oben S. 221.), wuͤrde wahr- ſcheinlich große Folgen auch fuͤr das Innere gehabt haben, wenn der neue Erbſtatthalter Erben gehabt haͤtte. Aber indem ſeine Thaͤtigkeit faſt ganz auf die auswaͤrtige Politik gerichtet war, beſchraͤnkte ſie ſich im Innern hauptſaͤchlich darauf, Maͤnner von ſeinen Grundſaͤtzen in die Staaten und in die Re- gierungsſtellen zu bringen. Mehr Staatsmann als Feldherr (wenn gleich auch im Ungluͤck mit Recht bewunderter Feldherr;), bildete WilhelmIII. ſich auch mehr eine politiſche als militairiſche Schu- le; und indem in den Heinſius, Fagels u. a. ſein Geiſt fortlebte, dauerten die Grundſaͤtze ſeiner Politik, die Oppoſition gegen Frankreich, und die Anſchließung an England, noch nach ſeinem Tode fort.
5. Das Deutſche Reich.
9. Nach der Beſtimmung der ſtreitigen Ver- haͤltniſſe durch den Weſtphaͤliſchen Frieden durfte man hier zwar innere Ruhe erwarten, aber an Stoff zu Verhandlungen und ſelbſt an Streit konn- te es doch in einem Staatskoͤrper nicht fehlen, deſ- ſen innere Verhaͤltniſſe nicht nur an ſich ſo unend-
lich
Q 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0281"n="243"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1700.</hi></fw><lb/><divn="6"><head>4. Die Vereinigten Niederlande.</head><lb/><p>8. Die Errichtung der <hirendition="#g">Erbſtatthalterſchaft</hi><noteplace="right">1672<lb/>
bis<lb/>
1702</note><lb/>
in 5 Provinzen, das Werk der Noth und das Mit-<lb/>
tel der Rettung (ſ. <hirendition="#g">oben</hi> S. 221.), wuͤrde wahr-<lb/>ſcheinlich große Folgen auch fuͤr das Innere gehabt<lb/>
haben, wenn der neue Erbſtatthalter Erben gehabt<lb/>
haͤtte. Aber indem ſeine Thaͤtigkeit faſt ganz auf<lb/>
die auswaͤrtige Politik gerichtet war, beſchraͤnkte ſie<lb/>ſich im Innern hauptſaͤchlich darauf, Maͤnner von<lb/>ſeinen Grundſaͤtzen in die Staaten und in die Re-<lb/>
gierungsſtellen zu bringen. Mehr Staatsmann als<lb/>
Feldherr (wenn gleich auch im Ungluͤck mit Recht<lb/>
bewunderter Feldherr;), bildete <hirendition="#g">Wilhelm</hi><hirendition="#aq">III.</hi><lb/>ſich auch mehr eine politiſche als militairiſche Schu-<lb/>
le; und indem in den <hirendition="#g">Heinſius, Fagels</hi> u. a.<lb/>ſein Geiſt fortlebte, dauerten die Grundſaͤtze ſeiner<lb/>
Politik, die Oppoſition gegen Frankreich, und die<lb/>
Anſchließung an England, noch nach ſeinem Tode<lb/>
fort.</p></div><lb/><divn="6"><head>5. Das Deutſche Reich.</head><lb/><p>9. Nach der Beſtimmung der ſtreitigen Ver-<lb/>
haͤltniſſe durch den Weſtphaͤliſchen Frieden durfte<lb/>
man hier zwar innere Ruhe erwarten, aber an<lb/>
Stoff zu Verhandlungen und ſelbſt an Streit konn-<lb/>
te es doch in einem Staatskoͤrper nicht fehlen, deſ-<lb/>ſen innere Verhaͤltniſſe nicht nur an ſich ſo unend-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Q 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">lich</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[243/0281]
2. Veraͤnd. d. einz. Hptſt. d. w. Eur.--1700.
4. Die Vereinigten Niederlande.
8. Die Errichtung der Erbſtatthalterſchaft
in 5 Provinzen, das Werk der Noth und das Mit-
tel der Rettung (ſ. oben S. 221.), wuͤrde wahr-
ſcheinlich große Folgen auch fuͤr das Innere gehabt
haben, wenn der neue Erbſtatthalter Erben gehabt
haͤtte. Aber indem ſeine Thaͤtigkeit faſt ganz auf
die auswaͤrtige Politik gerichtet war, beſchraͤnkte ſie
ſich im Innern hauptſaͤchlich darauf, Maͤnner von
ſeinen Grundſaͤtzen in die Staaten und in die Re-
gierungsſtellen zu bringen. Mehr Staatsmann als
Feldherr (wenn gleich auch im Ungluͤck mit Recht
bewunderter Feldherr;), bildete Wilhelm III.
ſich auch mehr eine politiſche als militairiſche Schu-
le; und indem in den Heinſius, Fagels u. a.
ſein Geiſt fortlebte, dauerten die Grundſaͤtze ſeiner
Politik, die Oppoſition gegen Frankreich, und die
Anſchließung an England, noch nach ſeinem Tode
fort.
1672
bis
1702
5. Das Deutſche Reich.
9. Nach der Beſtimmung der ſtreitigen Ver-
haͤltniſſe durch den Weſtphaͤliſchen Frieden durfte
man hier zwar innere Ruhe erwarten, aber an
Stoff zu Verhandlungen und ſelbſt an Streit konn-
te es doch in einem Staatskoͤrper nicht fehlen, deſ-
ſen innere Verhaͤltniſſe nicht nur an ſich ſo unend-
lich
Q 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/281>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.