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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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D. 2. Veränd. d. übr. Hptst. d. w. Eur.--1660.
vor. Die Abschaffung der Statthalter-
würde
in 5 Provinzen verschaffte dem Syndicus
(Raths-Pensionair) der Staaten von Holland, Jean
de Witt
, einen solchen Einfluß, daß die Leitung1653
bis
1672

der auswärtigen Angelegenheiten ganz in seinen Hän-
den war.

Erneuerung des Kriegs mit Spanien 1621. Als Land-
krieg durch die Belagerungen von Breda, Herzogen-
busch
, und viele andere wichtig, bis zu der Verbindung
mit Frankreich 1635. Als Seekrieg theils durch Capereyen,
theils durch Eroberungen in den Colonien, besonders auf
Kosten Portugals (s. unten), theils durch die Seesiege in
Europa, besonders 1639, für die Niederländer glücklich. --
In dem Frieden 24. Jan. 1648 ward nicht nur 1. die Un-
abhängigkeit der Republik von Spanien anerkannt, sondern
auch 2. der gegenwärtige Besitzstand, sowohl in Europa,
(wodurch der Republik die Generalitätslande und Mastricht
blieben;) als auch in den Colonien bestätigt. 3. In die
Sperrung der Schelde von Spanien gewilligt.

5. Oestreich und die östlichern Länder.

9. Wenn der Einfluß des Oestreichischen Hauses
in Deutschland in seine Schranken in diesem Zeit-
raum zurückgewiesen wurde; so wuchs dagegen die
Macht desselben sowohl in Böhmen, das, seiner
Privilegien beraubt, jetzt von selbst ein Erbreich
ward, als in Ungarn. Eine mehr dauernde Ruhe
hätte hier werden können, wäre sie nicht durch die
Fürsten von Siebenbürgen und durch die Je-

suiten

D. 2. Veraͤnd. d. uͤbr. Hptſt. d. w. Eur.--1660.
vor. Die Abſchaffung der Statthalter-
wuͤrde
in 5 Provinzen verſchaffte dem Syndicus
(Raths-Penſionair) der Staaten von Holland, Jean
de Witt
, einen ſolchen Einfluß, daß die Leitung1653
bis
1672

der auswaͤrtigen Angelegenheiten ganz in ſeinen Haͤn-
den war.

Erneuerung des Kriegs mit Spanien 1621. Als Land-
krieg durch die Belagerungen von Breda, Herzogen-
buſch
, und viele andere wichtig, bis zu der Verbindung
mit Frankreich 1635. Als Seekrieg theils durch Capereyen,
theils durch Eroberungen in den Colonien, beſonders auf
Koſten Portugals (ſ. unten), theils durch die Seeſiege in
Europa, beſonders 1639, fuͤr die Niederlaͤnder gluͤcklich. —
In dem Frieden 24. Jan. 1648 ward nicht nur 1. die Un-
abhaͤngigkeit der Republik von Spanien anerkannt, ſondern
auch 2. der gegenwaͤrtige Beſitzſtand, ſowohl in Europa,
(wodurch der Republik die Generalitaͤtslande und Maſtricht
blieben;) als auch in den Colonien beſtaͤtigt. 3. In die
Sperrung der Schelde von Spanien gewilligt.

5. Oeſtreich und die oͤſtlichern Laͤnder.

9. Wenn der Einfluß des Oeſtreichiſchen Hauſes
in Deutſchland in ſeine Schranken in dieſem Zeit-
raum zuruͤckgewieſen wurde; ſo wuchs dagegen die
Macht deſſelben ſowohl in Boͤhmen, das, ſeiner
Privilegien beraubt, jetzt von ſelbſt ein Erbreich
ward, als in Ungarn. Eine mehr dauernde Ruhe
haͤtte hier werden koͤnnen, waͤre ſie nicht durch die
Fuͤrſten von Siebenbuͤrgen und durch die Je-

ſuiten
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[171/0209] D. 2. Veraͤnd. d. uͤbr. Hptſt. d. w. Eur.--1660. vor. Die Abſchaffung der Statthalter- wuͤrde in 5 Provinzen verſchaffte dem Syndicus (Raths-Penſionair) der Staaten von Holland, Jean de Witt, einen ſolchen Einfluß, daß die Leitung der auswaͤrtigen Angelegenheiten ganz in ſeinen Haͤn- den war. 1653 bis 1672 Erneuerung des Kriegs mit Spanien 1621. Als Land- krieg durch die Belagerungen von Breda, Herzogen- buſch, und viele andere wichtig, bis zu der Verbindung mit Frankreich 1635. Als Seekrieg theils durch Capereyen, theils durch Eroberungen in den Colonien, beſonders auf Koſten Portugals (ſ. unten), theils durch die Seeſiege in Europa, beſonders 1639, fuͤr die Niederlaͤnder gluͤcklich. — In dem Frieden 24. Jan. 1648 ward nicht nur 1. die Un- abhaͤngigkeit der Republik von Spanien anerkannt, ſondern auch 2. der gegenwaͤrtige Beſitzſtand, ſowohl in Europa, (wodurch der Republik die Generalitaͤtslande und Maſtricht blieben;) als auch in den Colonien beſtaͤtigt. 3. In die Sperrung der Schelde von Spanien gewilligt. 5. Oeſtreich und die oͤſtlichern Laͤnder. 9. Wenn der Einfluß des Oeſtreichiſchen Hauſes in Deutſchland in ſeine Schranken in dieſem Zeit- raum zuruͤckgewieſen wurde; ſo wuchs dagegen die Macht deſſelben ſowohl in Boͤhmen, das, ſeiner Privilegien beraubt, jetzt von ſelbſt ein Erbreich ward, als in Ungarn. Eine mehr dauernde Ruhe haͤtte hier werden koͤnnen, waͤre ſie nicht durch die Fuͤrſten von Siebenbuͤrgen und durch die Je- ſuiten

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/209>, abgerufen am 21.12.2024.