Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Umständen sie mit Genehmigung des academ. Gerichts Darlehne auf- nehmen können. 68. 69.; ihr Besuch fremder Universitäten. 71. 72. Superintendent, Schulinspection durch denselben. 6. 13. 15.; dessen Ver- hältniß zur Schuldeputation. 14.; dessen Pflichten als Schul- aufseher. 40.; ihre Beförderung der Obstbaumzucht in den Schulen. 137.; die Aufsicht derselben über die Schulen. 236.; Schulvisita- tionsordnung für dieselben. 239. (s. auch Aufsicht.) Suspension. (s. Amtssuspension.) T. Tagelöhner, ihre Unterstützung Seitens der Gutsherrschaft bei Schul- kosten. 33. Taubstummen-Anstalten, die Verbreitung des Unterrichts in den- selben. 338.; Anstellung der Lehrer an denselben. 340.; Dotirung; Prämie. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.; Nachweisungen der Zöglinge in denselben. 342.; Unterricht in den- selben. 343.; in Berlin. 352. Töchterschulen, die Aufsicht über dieselben. 187.; Unterweisung in den Handarbeiten. 188.; die Erstattung der Wittwencassenbei- träge der Lehrer an denselben; Privaterziehungsanstalten; Beauf- sichtigung der Unterrichtsanstalten für junge Mädchen. 188.; Prü- fung und Zulassung der Lehrerinnen an denselben. 190. (s. auch Schulen.) Turnen. 289. Gestattung desselben bei den Gymnasien. 292.; die Errichtung bei den Seminaren, Stadtschulen etc. 293.; die Mit- wirkung der Regierung bei der Einrichtung desselben. 300.; die Theilnahme der Schüler an demselben. 301.; für die weibliche Jugend. 303. U. Universitäten sind Anstalten zum Unterrichte der Jugend in den Wissen- schaften. 3.; Prüfung der Moralität der bei denselben anzustellen- den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denselben abgehenden Schüler. 53.; haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere Verfassung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts- barkeit, academische Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an denselben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme der Studirenden auf dens. 56.; Relegation der Studenten. 56.; ihre Aufsicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.; Ausübung der academischen Disciplin. 58.; Gesetze für die- selben. 59.; Verbot geheimer Verbindungen auf denselben 61.; Ver- fügung der Relegation etc. gegen Studirende. 62.; Ertheilung von Zeugnissen Seitens derselben; der Besuch fremder Universitäten. 71. 72. Universitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. Beamten; ihre Rangverhältnisse, Dienstentlassung; haben kein Recht auf Steuer- freiheit. 55.; Honorare und deren Stundung. 65. 66. Umſtänden ſie mit Genehmigung des academ. Gerichts Darlehne auf- nehmen können. 68. 69.; ihr Beſuch fremder Univerſitäten. 71. 72. Superintendent, Schulinſpection durch denſelben. 6. 13. 15.; deſſen Ver- hältniß zur Schuldeputation. 14.; deſſen Pflichten als Schul- aufſeher. 40.; ihre Beförderung der Obſtbaumzucht in den Schulen. 137.; die Aufſicht derſelben über die Schulen. 236.; Schulviſita- tionsordnung für dieſelben. 239. (ſ. auch Aufſicht.) Suspenſion. (ſ. Amtsſuspenſion.) T. Tagelöhner, ihre Unterſtützung Seitens der Gutsherrſchaft bei Schul- koſten. 33. Taubſtummen-Anſtalten, die Verbreitung des Unterrichts in den- ſelben. 338.; Anſtellung der Lehrer an denſelben. 340.; Dotirung; Prämie. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.; Nachweiſungen der Zöglinge in denſelben. 342.; Unterricht in den- ſelben. 343.; in Berlin. 352. Töchterſchulen, die Aufſicht über dieſelben. 187.; Unterweiſung in den Handarbeiten. 188.; die Erſtattung der Wittwencaſſenbei- träge der Lehrer an denſelben; Privaterziehungsanſtalten; Beauf- ſichtigung der Unterrichtsanſtalten für junge Mädchen. 188.; Prü- fung und Zulaſſung der Lehrerinnen an denſelben. 190. (ſ. auch Schulen.) Turnen. 289. Geſtattung deſſelben bei den Gymnaſien. 292.; die Errichtung bei den Seminaren, Stadtſchulen ꝛc. 293.; die Mit- wirkung der Regierung bei der Einrichtung deſſelben. 300.; die Theilnahme der Schüler an demſelben. 301.; für die weibliche Jugend. 303. U. Univerſitäten ſind Anſtalten zum Unterrichte der Jugend in den Wiſſen- ſchaften. 3.; Prüfung der Moralität der bei denſelben anzuſtellen- den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denſelben abgehenden Schüler. 53.; haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere Verfaſſung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts- barkeit, academiſche Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an denſelben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme der Studirenden auf denſ. 56.; Relegation der Studenten. 56.; ihre Aufſicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.; Ausübung der academiſchen Disciplin. 58.; Geſetze für die- ſelben. 59.; Verbot geheimer Verbindungen auf denſelben 61.; Ver- fügung der Relegation ꝛc. gegen Studirende. 62.; Ertheilung von Zeugniſſen Seitens derſelben; der Beſuch fremder Univerſitäten. 71. 72. Univerſitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. 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Superintendent, Schulinſpection durch denſelben. 6. 13. 15.; deſſen Ver-
hältniß zur Schuldeputation. 14.; deſſen Pflichten als Schul-
aufſeher. 40.; ihre Beförderung der Obſtbaumzucht in den Schulen.
137.; die Aufſicht derſelben über die Schulen. 236.; Schulviſita-
tionsordnung für dieſelben. 239. (ſ. auch Aufſicht.)
Suspenſion. (ſ. Amtsſuspenſion.)
T.
Tagelöhner, ihre Unterſtützung Seitens der Gutsherrſchaft bei Schul-
koſten. 33.
Taubſtummen-Anſtalten, die Verbreitung des Unterrichts in den-
ſelben. 338.; Anſtellung der Lehrer an denſelben. 340.; Dotirung;
Prämie. 341.; ihre Errichtung in einzelnen Provinzen. 342. 352.;
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Töchterſchulen, die Aufſicht über dieſelben. 187.; Unterweiſung in den
Handarbeiten. 188.; die Erſtattung der Wittwencaſſenbei-
träge der Lehrer an denſelben; Privaterziehungsanſtalten; Beauf-
ſichtigung der Unterrichtsanſtalten für junge Mädchen. 188.; Prü-
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Schulen.)
Turnen. 289. Geſtattung deſſelben bei den Gymnaſien. 292.; die
Errichtung bei den Seminaren, Stadtſchulen ꝛc. 293.; die Mit-
wirkung der Regierung bei der Einrichtung deſſelben. 300.; die
Theilnahme der Schüler an demſelben. 301.; für die weibliche
Jugend. 303.
U.
Univerſitäten ſind Anſtalten zum Unterrichte der Jugend in den Wiſſen-
ſchaften. 3.; Prüfung der Moralität der bei denſelben anzuſtellen-
den Lehrer. 51.; Prüfung der zu denſelben abgehenden Schüler. 53.;
haben die Rechte privilegirter Corporationen. 54.; ihre innere
Verfaſſung. 54.; ihre Portofreiheit. 54.; ihre Gerichts-
barkeit, academiſche Disciplin und Polizeigewalt. 55.; die Lehrer an
denſelben genießen die Rechte der Königl. Beamten. 55.; Aufnahme
der Studirenden auf denſ. 56.; Relegation der Studenten. 56.;
ihre Aufſicht über die Studien und Lebensart der Studenten. 57.;
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Zeugniſſen Seitens derſelben; der Beſuch fremder Univerſitäten.
71. 72.
Univerſitätslehrer, genießen die Rechte der Königl. Beamten; ihre
Rangverhältniſſe, Dienſtentlaſſung; haben kein Recht auf Steuer-
freiheit. 55.; Honorare und deren Stundung. 65. 66.
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