Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.I. Sachregister. A. Abholung der Schullehrer, ihrer Familie und Effecten durch die Gemeine. 37. Abiturienten, deren Prüfung. 53. (s. auch Gymnasiasten, Gym- nasien, Prüfung.) Amtseid der Schullehrer. 20. 21. Amtsentsetzung, der Schullehrer, kann, ungeachtet des absolutorischen Erkenntnisses, vom Departementschef erfolgen. 26.; das Verfahren dabei. 26. 28. 29. Auszahlung der einbehaltenen Gehaltsrate wäh- rend derselben. 27. Disposition über das Einkommen während der- selben. 27. 28. 29.; interimistisch angestellter Schullehrer. 30. Amtsführung. (s. Schullehrer.) Amtspflichten. (s. Schullehrer.) Amtswohnung. (s. Schulgebäude.) Anhaltung der Eltern zum Schulunterrichte der Kinder. 38. Anlegung von Privatschulen. (s. Pensionsanstalten.) Anstellung der Zeichnen-, Gesang- und Schreiblehrer an den Gym- nasien. 52. (s. auch Schullehrer.) Aufsicht über die Schulen durch die Gerichtsobrigkeit, die Gemeine und die Geistlichen. 8 seq.; durch die Superintendenten. 13. 14.; über die Schulbedienten. 27.; über Schulen gebührt dem Staate, auch wenn sie sonst gewissen Personen oder Corporationen untergeordnet sind. 51.; des öffentl. Unterrichts. 227.; über öffentl. Lehranstalten. 236.; über Schulen durch die Geistlichen. 239.; über die städtischen Schulen. 246.; über die in andern Regierungsbezirken gelegenen Ne- benschulen. 248.; über Bürgerschulen. 249.; das landesherr- liche Oberaufsichtsrecht über das Schulwesen. 253.; über die Jugend außerhalb der Schule. 258 seq.; über die Schüler, deren Eltern nicht am Orte des Gymnasii wohnen. 259. 282.; über die Leih- bibliotheken wegen der Schüler. 261 seq.; über die auswärtigen Zöglinge der Gymnasien und Bürgerschulen. 285.; über die Waisen- häuser. 304.; über die Verwalt. von Armen-Stiftungsfonds. 335. I. Sachregiſter. A. Abholung der Schullehrer, ihrer Familie und Effecten durch die Gemeine. 37. Abiturienten, deren Prüfung. 53. (ſ. auch Gymnaſiaſten, Gym- naſien, Prüfung.) Amtseid der Schullehrer. 20. 21. Amtsentſetzung, der Schullehrer, kann, ungeachtet des abſolutoriſchen Erkenntniſſes, vom Departementschef erfolgen. 26.; das Verfahren dabei. 26. 28. 29. Auszahlung der einbehaltenen Gehaltsrate wäh- rend derſelben. 27. Dispoſition über das Einkommen während der- ſelben. 27. 28. 29.; interimiſtiſch angeſtellter Schullehrer. 30. Amtsführung. (ſ. Schullehrer.) Amtspflichten. (ſ. Schullehrer.) Amtswohnung. (ſ. Schulgebäude.) Anhaltung der Eltern zum Schulunterrichte der Kinder. 38. Anlegung von Privatſchulen. (ſ. Penſionsanſtalten.) Anſtellung der Zeichnen-, Geſang- und Schreiblehrer an den Gym- naſien. 52. (ſ. auch Schullehrer.) Aufſicht über die Schulen durch die Gerichtsobrigkeit, die Gemeine und die Geiſtlichen. 8 seq.; durch die Superintendenten. 13. 14.; über die Schulbedienten. 27.; über Schulen gebührt dem Staate, auch wenn ſie ſonſt gewiſſen Perſonen oder Corporationen untergeordnet ſind. 51.; des öffentl. Unterrichts. 227.; über öffentl. Lehranſtalten. 236.; über Schulen durch die Geiſtlichen. 239.; über die ſtädtiſchen Schulen. 246.; über die in andern Regierungsbezirken gelegenen Ne- benſchulen. 248.; über Bürgerſchulen. 249.; das landesherr- liche Oberaufſichtsrecht über das Schulweſen. 253.; über die Jugend außerhalb der Schule. 258 seq.; über die Schüler, deren Eltern nicht am Orte des Gymnaſii wohnen. 259. 282.; über die Leih- bibliotheken wegen der Schüler. 261 seq.; über die auswärtigen Zöglinge der Gymnaſien und Bürgerſchulen. 285.; über die Waiſen- häuſer. 304.; über die Verwalt. von Armen-Stiftungsfonds. 335. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0630" n="[616]"/> </body> <back> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">I.</hi><lb/><hi rendition="#g">Sachregiſter</hi>.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">A.</hi> </head><lb/> <list> <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Abholung</hi></hi> der Schullehrer, ihrer Familie und Effecten durch die Gemeine. 37.</item><lb/> <item><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Abiturienten</hi>,</hi> deren Prüfung. 53. 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I.
Sachregiſter.
A.
Abholung der Schullehrer, ihrer Familie und Effecten durch die Gemeine. 37.
Abiturienten, deren Prüfung. 53. (ſ. auch Gymnaſiaſten, Gym-
naſien, Prüfung.)
Amtseid der Schullehrer. 20. 21.
Amtsentſetzung, der Schullehrer, kann, ungeachtet des abſolutoriſchen
Erkenntniſſes, vom Departementschef erfolgen. 26.; das Verfahren
dabei. 26. 28. 29. Auszahlung der einbehaltenen Gehaltsrate wäh-
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ſelben. 27. 28. 29.; interimiſtiſch angeſtellter Schullehrer. 30.
Amtsführung. (ſ. Schullehrer.)
Amtspflichten. (ſ. Schullehrer.)
Amtswohnung. (ſ. Schulgebäude.)
Anhaltung der Eltern zum Schulunterrichte der Kinder. 38.
Anlegung von Privatſchulen. (ſ. Penſionsanſtalten.)
Anſtellung der Zeichnen-, Geſang- und Schreiblehrer an den Gym-
naſien. 52. (ſ. auch Schullehrer.)
Aufſicht über die Schulen durch die Gerichtsobrigkeit, die Gemeine und
die Geiſtlichen. 8 seq.; durch die Superintendenten. 13. 14.; über
die Schulbedienten. 27.; über Schulen gebührt dem Staate, auch
wenn ſie ſonſt gewiſſen Perſonen oder Corporationen untergeordnet ſind. 51.;
des öffentl. Unterrichts. 227.; über öffentl. Lehranſtalten. 236.;
über Schulen durch die Geiſtlichen. 239.; über die ſtädtiſchen
Schulen. 246.; über die in andern Regierungsbezirken gelegenen Ne-
benſchulen. 248.; über Bürgerſchulen. 249.; das landesherr-
liche Oberaufſichtsrecht über das Schulweſen. 253.; über die Jugend
außerhalb der Schule. 258 seq.; über die Schüler, deren Eltern
nicht am Orte des Gymnaſii wohnen. 259. 282.; über die Leih-
bibliotheken wegen der Schüler. 261 seq.; über die auswärtigen
Zöglinge der Gymnaſien und Bürgerſchulen. 285.; über die Waiſen-
häuſer. 304.; über die Verwalt. von Armen-Stiftungsfonds. 335.
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