Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.Der dritte Theil Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament. TITULVS. 1. Von Testamenten / und letzten Willen: ARTICULUS 1. Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten / Der dritte Theil Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament. TITULVS. 1. Von Testamenten / und letzten Willen: ARTICULUS 1. Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten / <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0290"/> <div n="1"> <head>Der dritte Theil</head><lb/><lb/> <argument> <p>Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament.</p> </argument><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq">TITULVS. 1.</hi> </head><lb/><lb/> <argument> <p>Von Testamenten / und letzten Willen:</p> </argument><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">ARTICULUS 1.</hi> </head><lb/><lb/> <p>Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen <hi rendition="#aq">Solennit</hi>äten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten / </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0290]
Der dritte Theil
Von Testamenten / letzten Willen / und Erbschafften ohn Testament.
TITULVS. 1.
Von Testamenten / und letzten Willen:
ARTICULUS 1.
Demnach von vielen undencklichen Jahren / durch unsere Vorfahren / zu Vermeydung / allerhand Nachtheil / und weitläufigen Disputierens / so aus dem mannichfältigen Solennitäten und Zierlichkeiten / welche die gemeine beschriebene Rechte / in Verordnung der Testamenten /
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/290>, abgerufen am 22.02.2025. |