Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.Verlust ihrer Häure; da nu jemand darüber / oder sonsten auff der Reise / oder wann das Schiff vor Ancker liegt / zu Schaden käme / oder gelehmet würde / der sol geheilet / und gleich Haverey über Schiff und Gut gerechnet werden / und da er zu solcher Unvermügenheit gerathen würde / daß er die Kost nicht mehr zu gewinnen wüste / sol ihm vom Schiff und Gut / oder auch / nach Gelegenheit / von dem Seefahrenden Armen-Hause / frey Brodt sein Lebenlang verschafft werden. 43. Solte auch beweiset werden können / daß jemand unter den Schiffs-Kindern / dem Schiffer in solcher grossen Noth nicht hätte helffen noch entsetzen wollen / und das Schiff darüber genommen würde / sol derselbige auff vorgehende Erkündigung / nach Gelegenheit der Sachen / aus dieser Stadt und Gebiete verweiset / oder sonsten an seinem Leibe gestraffet werden. 44. Da auch beweiset würde / daß die Schiffs-Kinder in solchem das ihre gethan / und willig gewesen / der Schiffer aber solches versäumet / und nicht fechten wollen; sol dem Schiffer nach der Zeit kein Schiff mehr vertrauet werden / besondern sol seiner Ehren Verlust ihrer Häure; da nu jemand darüber / oder sonsten auff der Reise / oder wann das Schiff vor Ancker liegt / zu Schaden käme / oder gelehmet würde / der sol geheilet / und gleich Haverey über Schiff und Gut gerechnet werden / und da er zu solcher Unvermügenheit gerathen würde / daß er die Kost nicht mehr zu gewinnen wüste / sol ihm vom Schiff und Gut / oder auch / nach Gelegenheit / von dem Seefahrenden Armen-Hause / frey Brodt sein Lebenlang verschafft werden. 43. Solte auch beweiset werden können / daß jemand unter den Schiffs-Kindern / dem Schiffer in solcher grossen Noth nicht hätte helffen noch entsetzen wollen / und das Schiff darüber genommen würde / sol derselbige auff vorgehende Erkündigung / nach Gelegenheit der Sachen / aus dieser Stadt und Gebiete verweiset / oder sonsten an seinem Leibe gestraffet werden. 44. Da auch beweiset würde / daß die Schiffs-Kinder in solchem das ihre gethan / und willig gewesen / der Schiffer aber solches versäumet / und nicht fechten wollen; sol dem Schiffer nach der Zeit kein Schiff mehr vertrauet werden / besondern sol seiner Ehren <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0264"/> Verlust ihrer Häure; da nu jemand darüber / oder sonsten auff der Reise / oder wann das Schiff vor Ancker liegt / zu Schaden käme / oder gelehmet würde / der sol geheilet / und gleich Haverey über Schiff und Gut gerechnet werden / und da er zu solcher Unvermügenheit gerathen würde / daß er die Kost nicht mehr zu gewinnen wüste / sol ihm vom Schiff und Gut / oder auch / nach Gelegenheit / von dem Seefahrenden Armen-Hause / frey Brodt sein Lebenlang verschafft werden.</p> </div> <div n="3"> <head>43.</head><lb/><lb/> <p>Solte auch beweiset werden können / daß jemand unter den Schiffs-Kindern / dem Schiffer in solcher grossen Noth nicht hätte helffen noch entsetzen wollen / und das Schiff darüber genommen würde / sol derselbige auff vorgehende Erkündigung / nach Gelegenheit der Sachen / aus dieser Stadt und Gebiete verweiset / oder sonsten an seinem Leibe gestraffet werden.</p> </div> <div n="3"> <head>44.</head><lb/><lb/> <p>Da auch beweiset würde / daß die Schiffs-Kinder in solchem das ihre gethan / und willig gewesen / der Schiffer aber solches versäumet / und nicht fechten wollen; sol dem Schiffer nach der Zeit kein Schiff mehr vertrauet werden / besondern sol seiner Ehren </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0264]
Verlust ihrer Häure; da nu jemand darüber / oder sonsten auff der Reise / oder wann das Schiff vor Ancker liegt / zu Schaden käme / oder gelehmet würde / der sol geheilet / und gleich Haverey über Schiff und Gut gerechnet werden / und da er zu solcher Unvermügenheit gerathen würde / daß er die Kost nicht mehr zu gewinnen wüste / sol ihm vom Schiff und Gut / oder auch / nach Gelegenheit / von dem Seefahrenden Armen-Hause / frey Brodt sein Lebenlang verschafft werden.
43.
Solte auch beweiset werden können / daß jemand unter den Schiffs-Kindern / dem Schiffer in solcher grossen Noth nicht hätte helffen noch entsetzen wollen / und das Schiff darüber genommen würde / sol derselbige auff vorgehende Erkündigung / nach Gelegenheit der Sachen / aus dieser Stadt und Gebiete verweiset / oder sonsten an seinem Leibe gestraffet werden.
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Da auch beweiset würde / daß die Schiffs-Kinder in solchem das ihre gethan / und willig gewesen / der Schiffer aber solches versäumet / und nicht fechten wollen; sol dem Schiffer nach der Zeit kein Schiff mehr vertrauet werden / besondern sol seiner Ehren
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