Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.folgends aber dasselb / wiewol wieder seine Schuld / ümbkäme oder verlohren würde: So sol er nicht desto weiniger dasselbe zubezahlen schüldig seyn / weil er einmahl seiner Treu und Pflicht nicht gnug gethan. 5. Würde auch baar Geld im Säckel versigelt deponirt, und einer von den Erben desselbigen der es deponirt hätte / käme und forderte sothane Geld: So sol der Säckel vor dem Richter / oder auff gnugsame Bürg-Zucht / eröffnet / und sein erblich Antheil ihm allein gefolgt werden. 6. Würde jemand bey einem etwas also deponiren, das nach seinem / der es empfangen / Tode solches solte wieder gegeben werden: So mag doch der es deponirt hat / wie auch desselbigen Erben / sothane Gut / bey Leben dessen so es bekommen / wol wieder forderen. Und da auch der deponent dergestalt was hätte deponirt, das es nach seinem des deponenten Tode solte wieder gegeben werden / das mag gleicher gestalt der deponent oder seine Erben / auch von deme darbey es verhanden / bey Leben wieder forderen. folgends aber dasselb / wiewol wieder seine Schuld / ümbkäme oder verlohren würde: So sol er nicht desto weiniger dasselbe zubezahlen schüldig seyn / weil er einmahl seiner Treu und Pflicht nicht gnug gethan. 5. Würde auch baar Geld im Säckel versigelt deponirt, und einer von den Erben desselbigen der es deponirt hätte / käme und forderte sothane Geld: So sol der Säckel vor dem Richter / oder auff gnugsame Bürg-Zucht / eröffnet / und sein erblich Antheil ihm allein gefolgt werden. 6. Würde jemand bey einem etwas also deponiren, das nach seinem / der es empfangen / Tode solches solte wieder gegeben werden: So mag doch der es deponirt hat / wie auch desselbigen Erben / sothane Gut / bey Leben dessen so es bekommen / wol wieder forderen. Und da auch der deponent dergestalt was hätte deponirt, das es nach seinem des deponenten Tode solte wieder gegeben werden / das mag gleicher gestalt der deponent oder seine Erben / auch von deme darbey es verhanden / bey Leben wieder forderen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0178"/> folgends aber dasselb / wiewol wieder seine Schuld / ümbkäme oder verlohren würde: So sol er nicht desto weiniger dasselbe zubezahlen schüldig seyn / weil er einmahl seiner Treu und Pflicht nicht gnug gethan.</p> </div> <div n="3"> <head>5.</head><lb/><lb/> <p>Würde auch baar Geld im Säckel versigelt <hi rendition="#aq">deponirt</hi>, und einer von den Erben desselbigen der es <hi rendition="#aq">deponirt</hi> hätte / käme und forderte sothane Geld: So sol der Säckel vor dem Richter / oder auff gnugsame Bürg-Zucht / eröffnet / und sein erblich Antheil ihm allein gefolgt werden.</p> </div> <div n="3"> <head>6.</head><lb/><lb/> <p>Würde jemand bey einem etwas also <hi rendition="#aq">deponiren</hi>, das nach seinem / der es empfangen / Tode solches solte wieder gegeben werden: So mag doch der es <hi rendition="#aq">deponirt</hi> hat / wie auch desselbigen Erben / sothane Gut / bey Leben dessen so es bekommen / wol wieder forderen. Und da auch der <hi rendition="#aq">deponent</hi> dergestalt was hätte <hi rendition="#aq">deponirt</hi>, das es nach seinem des <hi rendition="#aq">deponenten</hi> Tode solte wieder gegeben werden / das mag gleicher gestalt der <hi rendition="#aq">deponent</hi> oder seine Erben / auch von deme darbey es verhanden / bey Leben wieder forderen.</p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0178]
folgends aber dasselb / wiewol wieder seine Schuld / ümbkäme oder verlohren würde: So sol er nicht desto weiniger dasselbe zubezahlen schüldig seyn / weil er einmahl seiner Treu und Pflicht nicht gnug gethan.
5.
Würde auch baar Geld im Säckel versigelt deponirt, und einer von den Erben desselbigen der es deponirt hätte / käme und forderte sothane Geld: So sol der Säckel vor dem Richter / oder auff gnugsame Bürg-Zucht / eröffnet / und sein erblich Antheil ihm allein gefolgt werden.
6.
Würde jemand bey einem etwas also deponiren, das nach seinem / der es empfangen / Tode solches solte wieder gegeben werden: So mag doch der es deponirt hat / wie auch desselbigen Erben / sothane Gut / bey Leben dessen so es bekommen / wol wieder forderen. Und da auch der deponent dergestalt was hätte deponirt, das es nach seinem des deponenten Tode solte wieder gegeben werden / das mag gleicher gestalt der deponent oder seine Erben / auch von deme darbey es verhanden / bey Leben wieder forderen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-10-26T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-10-26T13:54:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-10-26T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |