Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.2. Wann der Kläger seine Klage Mündlich fürbringet / und der Beklagter gleicher gestalt seine Exception und Verantwortung Mündlich einwendet: Sol es damit auch ferner mit Vollmachten / Wiederklagen / Vorstande / Beweisungen / und allen andern Puncten durchaus gehalten werden / wie vorgehende Gerichts-Ordnung ausweiset / in massen dann die Procuratorn und Anwalde / dersoselben auch in dem Obern-Gericht nachleben sollen. Alsdann in der Sachen zum Urtheil geschlossen / wollen Wir / allem beschehenem Vorbringen nach / erkennen was Recht ist. 3. Würde sich jenig Theil / Kläger oder Beklagter / des mündlichen schleunigen Processes beschweren / und einen schrifftlichen Proces bitten und begehren: So wollen Wir denselben erkennen und zulassen / und sol darin procedirt und verfahren werden / wie im nechstfolgenden 39 Titul verordnet ist. 4. Es sol aber in nachfolgenden Fällen kein schrifftlicher Proces verstattet werden: Erstlich in in allen Sachen / da die anfängliche Klage / Hauptsache 2. Wann der Kläger seine Klage Mündlich fürbringet / und der Beklagter gleicher gestalt seine Exception und Verantwortung Mündlich einwendet: Sol es damit auch ferner mit Vollmachten / Wiederklagen / Vorstande / Beweisungen / und allen andern Puncten durchaus gehalten werden / wie vorgehende Gerichts-Ordnung ausweiset / in massen dann die Procuratorn und Anwalde / dersoselben auch in dem Obern-Gericht nachleben sollen. Alsdann in der Sachen zum Urtheil geschlossen / wollen Wir / allem beschehenem Vorbringen nach / erkennen was Recht ist. 3. Würde sich jenig Theil / Kläger oder Beklagter / des mündlichen schleunigen Processes beschweren / und einen schrifftlichen Proces bitten und begehren: So wollen Wir denselben erkennen und zulassen / und sol darin procedirt und verfahren werden / wie im nechstfolgenden 39 Titul verordnet ist. 4. Es sol aber in nachfolgenden Fällen kein schrifftlicher Proces verstattet werden: Erstlich in in allen Sachen / da die anfängliche Klage / Hauptsache <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0130"/> <div n="3"> <head>2.</head><lb/><lb/> <p>Wann der Kläger seine Klage Mündlich fürbringet / und der Beklagter gleicher gestalt seine <hi rendition="#aq">Exception</hi> und Verantwortung Mündlich einwendet: Sol es damit auch ferner mit Vollmachten / Wiederklagen / Vorstande / Beweisungen / und allen andern Puncten durchaus gehalten werden / wie vorgehende Gerichts-Ordnung ausweiset / in massen dann die Procuratorn und Anwalde / dersoselben auch in dem Obern-Gericht nachleben sollen. Alsdann in der Sachen zum Urtheil geschlossen / wollen Wir / allem beschehenem Vorbringen nach / erkennen was Recht ist.</p> </div> <div n="3"> <head>3.</head><lb/><lb/> <p>Würde sich jenig Theil / Kläger oder Beklagter / des mündlichen schleunigen <hi rendition="#aq">Processes</hi> beschweren / und einen schrifftlichen <hi rendition="#aq">Proces</hi> bitten und begehren: So wollen Wir denselben erkennen und zulassen / und sol darin <hi rendition="#aq">procedirt</hi> und verfahren werden / wie im nechstfolgenden 39 <hi rendition="#aq">Titul</hi> verordnet ist.</p> </div> <div n="3"> <head>4.</head><lb/><lb/> <p>Es sol aber in nachfolgenden Fällen kein schrifftlicher <hi rendition="#aq">Proces</hi> verstattet werden: Erstlich in in allen Sachen / da die anfängliche Klage / Hauptsache </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0130]
2.
Wann der Kläger seine Klage Mündlich fürbringet / und der Beklagter gleicher gestalt seine Exception und Verantwortung Mündlich einwendet: Sol es damit auch ferner mit Vollmachten / Wiederklagen / Vorstande / Beweisungen / und allen andern Puncten durchaus gehalten werden / wie vorgehende Gerichts-Ordnung ausweiset / in massen dann die Procuratorn und Anwalde / dersoselben auch in dem Obern-Gericht nachleben sollen. Alsdann in der Sachen zum Urtheil geschlossen / wollen Wir / allem beschehenem Vorbringen nach / erkennen was Recht ist.
3.
Würde sich jenig Theil / Kläger oder Beklagter / des mündlichen schleunigen Processes beschweren / und einen schrifftlichen Proces bitten und begehren: So wollen Wir denselben erkennen und zulassen / und sol darin procedirt und verfahren werden / wie im nechstfolgenden 39 Titul verordnet ist.
4.
Es sol aber in nachfolgenden Fällen kein schrifftlicher Proces verstattet werden: Erstlich in in allen Sachen / da die anfängliche Klage / Hauptsache
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/130>, abgerufen am 22.02.2025. |