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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

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Leben Catharinä der zweyten
§. 11.

XIX. Das Raskolnikencomtoir ist
aufgehoben: die Acten desselben werden gleich-
falls zu künftiger Nachsicht in das Reichsar-
chiv eingeliefert. Diejenige Raskolniken, wel-
che Bauren sind, stehen fürohin gleich andern,
die Kopfsteuer bezahlen, unter den Gouverne-
ments- Provinz- und Wojewodencanzleyen:
die andern, die unter die Kaufleute eingeschrie-
ben sind, hängen von der Gerichtsbarkeit der
Magistrate ab. Die nach ihren Schatzungen
ihnen auferlegte und von ihnen einzusammlen-
de Gelder werden an das Staatscomtoir re-
mittirt.

XX. Die Criminal- oder Rosysknoj-
Prikas in Moscau geht ein. Ihre Angele-
genheiten besorget künftig die bey der moscauer
Gouvernementscanzley errichtete besondere Ex-
pedition.

XXI. Die in Moscau zeither gewesene
ganz eigene Expedition des Commerzcolle-
gii geht gleichfalls ein. Ihre Acten kommen
ins Commerzcollegium.

XXII. Das Rasradnoj- Archiv wird
dem Heroldscomtoir zur völligen Aufsicht über-
tragen: denn die Kayserinn will das Herolds-

wesen
Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 11.

XIX. Das Raskolnikencomtoir iſt
aufgehoben: die Acten deſſelben werden gleich-
falls zu kuͤnftiger Nachſicht in das Reichsar-
chiv eingeliefert. Diejenige Raskolniken, wel-
che Bauren ſind, ſtehen fuͤrohin gleich andern,
die Kopfſteuer bezahlen, unter den Gouverne-
ments- Provinz- und Wojewodencanzleyen:
die andern, die unter die Kaufleute eingeſchrie-
ben ſind, haͤngen von der Gerichtsbarkeit der
Magiſtrate ab. Die nach ihren Schatzungen
ihnen auferlegte und von ihnen einzuſammlen-
de Gelder werden an das Staatscomtoir re-
mittirt.

XX. Die Criminal- oder Rosyſknoj-
Prikas in Moſcau geht ein. Ihre Angele-
genheiten beſorget kuͤnftig die bey der moſcauer
Gouvernementscanzley errichtete beſondere Ex-
pedition.

XXI. Die in Moſcau zeither geweſene
ganz eigene Expedition des Commerzcolle-
gii geht gleichfalls ein. Ihre Acten kommen
ins Commerzcollegium.

XXII. Das Rasrâdnoj- Archiv wird
dem Heroldscomtoir zur voͤlligen Aufſicht uͤber-
tragen: denn die Kayſerinn will das Herolds-

weſen
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[20/0044] Leben Catharinaͤ der zweyten §. 11. XIX. Das Raskolnikencomtoir iſt aufgehoben: die Acten deſſelben werden gleich- falls zu kuͤnftiger Nachſicht in das Reichsar- chiv eingeliefert. Diejenige Raskolniken, wel- che Bauren ſind, ſtehen fuͤrohin gleich andern, die Kopfſteuer bezahlen, unter den Gouverne- ments- Provinz- und Wojewodencanzleyen: die andern, die unter die Kaufleute eingeſchrie- ben ſind, haͤngen von der Gerichtsbarkeit der Magiſtrate ab. Die nach ihren Schatzungen ihnen auferlegte und von ihnen einzuſammlen- de Gelder werden an das Staatscomtoir re- mittirt. XX. Die Criminal- oder Rosyſknoj- Prikas in Moſcau geht ein. Ihre Angele- genheiten beſorget kuͤnftig die bey der moſcauer Gouvernementscanzley errichtete beſondere Ex- pedition. XXI. Die in Moſcau zeither geweſene ganz eigene Expedition des Commerzcolle- gii geht gleichfalls ein. Ihre Acten kommen ins Commerzcollegium. XXII. Das Rasrâdnoj- Archiv wird dem Heroldscomtoir zur voͤlligen Aufſicht uͤber- tragen: denn die Kayſerinn will das Herolds- weſen

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/44>, abgerufen am 21.11.2024.