Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Leben Catharinä der zweyten
beym ersten Departement des Justitzcollegii,
und in St. Petersburg beym Institzcomtoir.

XIV. Die Landmessereyangelegen-
heiten bestehen forthin nicht mehr als ein beson-
deres Gericht, sondern werden zu den nunmehr
errichteten Departemens des Gütercollegii ge-
zogen. Dieß ist um so viel bequemer, weil
das Archiv aller Ländereyen des ganzen Reichs
im Gütercollegio befindlich ist. Der Senat
aber hat nach Erforderniß der Umstände zur
Abmessung der Ländereyen die benöthigte An-
zahl von Landmessern zu verordnen.

XV. Das als eine besondere Instanz un-
ter der Aufsicht eines Richters ehedem gewesene
Comtoir aller nicht contradictorischen
Sachen wird nunmehr gleichfalls zu ober-
wähnten Departemens des Gütercollegii ge-
zogen.

§. 8.

XVI. Im Revisionscollegio hatte sich
von Zeit zu Zeit eine dermaßen große Anzahl un-
revidirter Rechnungen angehäuft, daß die Ver-
wendung vieler aus der Reichscasse ausgegebe-
nen Millionen nicht auszufinden war. Der
Kayserinn war solches wohl bewußt: um die-
ses wichtigen Umstandes willen hat Sie dieses
Collegium in fünf Departemens vertheilt, und

zu

Leben Catharinaͤ der zweyten
beym erſten Departement des Juſtitzcollegii,
und in St. Petersburg beym Inſtitzcomtoir.

XIV. Die Landmeſſereyangelegen-
heiten beſtehen forthin nicht mehr als ein beſon-
deres Gericht, ſondern werden zu den nunmehr
errichteten Departemens des Guͤtercollegii ge-
zogen. Dieß iſt um ſo viel bequemer, weil
das Archiv aller Laͤndereyen des ganzen Reichs
im Guͤtercollegio befindlich iſt. Der Senat
aber hat nach Erforderniß der Umſtaͤnde zur
Abmeſſung der Laͤndereyen die benoͤthigte An-
zahl von Landmeſſern zu verordnen.

XV. Das als eine beſondere Inſtanz un-
ter der Aufſicht eines Richters ehedem geweſene
Comtoir aller nicht contradictoriſchen
Sachen wird nunmehr gleichfalls zu ober-
waͤhnten Departemens des Guͤtercollegii ge-
zogen.

§. 8.

XVI. Im Reviſionscollegio hatte ſich
von Zeit zu Zeit eine dermaßen große Anzahl un-
revidirter Rechnungen angehaͤuft, daß die Ver-
wendung vieler aus der Reichscaſſe ausgegebe-
nen Millionen nicht auszufinden war. Der
Kayſerinn war ſolches wohl bewußt: um die-
ſes wichtigen Umſtandes willen hat Sie dieſes
Collegium in fuͤnf Departemens vertheilt, und

zu
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0040" n="16"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Leben Catharina&#x0364; der zweyten</hi></fw><lb/>
beym er&#x017F;ten Departement des Ju&#x017F;titzcollegii,<lb/>
und in St. Petersburg beym In&#x017F;titzcomtoir.</p><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XIV.</hi> Die Landme&#x017F;&#x017F;ereyangelegen-<lb/>
heiten be&#x017F;tehen forthin nicht mehr als ein be&#x017F;on-<lb/>
deres Gericht, &#x017F;ondern werden zu den nunmehr<lb/>
errichteten Departemens des Gu&#x0364;tercollegii ge-<lb/>
zogen. Dieß i&#x017F;t um &#x017F;o viel bequemer, weil<lb/>
das Archiv aller La&#x0364;ndereyen des ganzen Reichs<lb/>
im Gu&#x0364;tercollegio befindlich i&#x017F;t. Der Senat<lb/>
aber hat nach Erforderniß der Um&#x017F;ta&#x0364;nde zur<lb/>
Abme&#x017F;&#x017F;ung der La&#x0364;ndereyen die beno&#x0364;thigte An-<lb/>
zahl von Landme&#x017F;&#x017F;ern zu verordnen.</p><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XV.</hi> Das als eine be&#x017F;ondere In&#x017F;tanz un-<lb/>
ter der Auf&#x017F;icht eines Richters ehedem gewe&#x017F;ene<lb/>
Comtoir aller nicht contradictori&#x017F;chen<lb/>
Sachen wird nunmehr gleichfalls zu ober-<lb/>
wa&#x0364;hnten Departemens des Gu&#x0364;tercollegii ge-<lb/>
zogen.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 8.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XVI.</hi> Im Revi&#x017F;ionscollegio hatte &#x017F;ich<lb/>
von Zeit zu Zeit eine dermaßen große Anzahl un-<lb/>
revidirter Rechnungen angeha&#x0364;uft, daß die Ver-<lb/>
wendung vieler aus der Reichsca&#x017F;&#x017F;e ausgegebe-<lb/>
nen Millionen nicht auszufinden war. Der<lb/>
Kay&#x017F;erinn war &#x017F;olches wohl bewußt: um die-<lb/>
&#x017F;es wichtigen Um&#x017F;tandes willen hat Sie die&#x017F;es<lb/>
Collegium in fu&#x0364;nf Departemens vertheilt, und<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">zu</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[16/0040] Leben Catharinaͤ der zweyten beym erſten Departement des Juſtitzcollegii, und in St. Petersburg beym Inſtitzcomtoir. XIV. Die Landmeſſereyangelegen- heiten beſtehen forthin nicht mehr als ein beſon- deres Gericht, ſondern werden zu den nunmehr errichteten Departemens des Guͤtercollegii ge- zogen. Dieß iſt um ſo viel bequemer, weil das Archiv aller Laͤndereyen des ganzen Reichs im Guͤtercollegio befindlich iſt. Der Senat aber hat nach Erforderniß der Umſtaͤnde zur Abmeſſung der Laͤndereyen die benoͤthigte An- zahl von Landmeſſern zu verordnen. XV. Das als eine beſondere Inſtanz un- ter der Aufſicht eines Richters ehedem geweſene Comtoir aller nicht contradictoriſchen Sachen wird nunmehr gleichfalls zu ober- waͤhnten Departemens des Guͤtercollegii ge- zogen. §. 8. XVI. Im Reviſionscollegio hatte ſich von Zeit zu Zeit eine dermaßen große Anzahl un- revidirter Rechnungen angehaͤuft, daß die Ver- wendung vieler aus der Reichscaſſe ausgegebe- nen Millionen nicht auszufinden war. Der Kayſerinn war ſolches wohl bewußt: um die- ſes wichtigen Umſtandes willen hat Sie dieſes Collegium in fuͤnf Departemens vertheilt, und zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/40
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/40>, abgerufen am 22.12.2024.