[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten etc. gefallen gereichen, wenn sie sich durch den Be-trieb der Gouverneurs noch eher einfinden werden. §. 47. Zugleich wird ihnen zu ihrer alleinigen Innhalt
Leben Catharinaͤ der zweyten ꝛc. gefallen gereichen, wenn ſie ſich durch den Be-trieb der Gouverneurs noch eher einfinden werden. §. 47. Zugleich wird ihnen zu ihrer alleinigen Innhalt
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Leben Catharinaͤ der zweyten ꝛc.
gefallen gereichen, wenn ſie ſich durch den Be-
trieb der Gouverneurs noch eher einfinden
werden.
§. 47.
Zugleich wird ihnen zu ihrer alleinigen
Nachricht der 26ſte Artikel aus der Vorſchrift
fuͤr die kuͤnftige Commißion mitgetheilt. Die-
ſer Artikel beſaget: „Die Gouverneurs, die
„ſich in der Reſidenz befinden, wohnen alle der
„Commißion bey, und ein jeder iſt befugt, die
„angemerkten Beduͤrfniſſe und Maͤngel des
„unter ihm ſtehenden Gouvernements einzu-
„ſchicken, oder auch perſoͤnlich beyzubringen.„
Wenn alſo das Wahlgeſchaͤfte in ihrem Gou-
vernement geendiget iſt; ſo koͤnnen ſie nach
Gutbefinden das, was in dieſem Artikel vor-
geſchrieben ſtehet, entweder einſchicken, oder an-
gezeigter maßen ſelbſt mitbringen.
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