[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten sie dasselbe nicht allein den nächstfolgendenSonntag in ihrer Stadt bekannt machen las- sen, sondern auch nach allen übrigen Städten und Districten ihres Gouvernements verschi- cken. Den ersten Sonntag nach Einlauf des- selben muß es in den Städten in jeder Kirche, und auf dem Lande in jedem Kirchspiel, ohn- fehlbar öffentlich verlesen, und diese Vorlesung die beyden darauf folgende Sonntage noch- mals wiederholet werden. §. 41. Währender Zeit sollen sie, oder derjenige, Diese Termine müssen auf verschiedene andern
Leben Catharinaͤ der zweyten ſie daſſelbe nicht allein den naͤchſtfolgendenSonntag in ihrer Stadt bekannt machen laſ- ſen, ſondern auch nach allen uͤbrigen Staͤdten und Diſtricten ihres Gouvernements verſchi- cken. Den erſten Sonntag nach Einlauf deſ- ſelben muß es in den Staͤdten in jeder Kirche, und auf dem Lande in jedem Kirchſpiel, ohn- fehlbar oͤffentlich verleſen, und dieſe Vorleſung die beyden darauf folgende Sonntage noch- mals wiederholet werden. §. 41. Waͤhrender Zeit ſollen ſie, oder derjenige, Dieſe Termine muͤſſen auf verſchiedene andern
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0302" n="278"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Leben Catharinaͤ der zweyten</hi></fw><lb/> ſie daſſelbe nicht allein den naͤchſtfolgenden<lb/> Sonntag in ihrer Stadt bekannt machen laſ-<lb/> ſen, ſondern auch nach allen uͤbrigen Staͤdten<lb/> und Diſtricten ihres Gouvernements verſchi-<lb/> cken. Den erſten Sonntag nach Einlauf deſ-<lb/> ſelben muß es in den Staͤdten in jeder Kirche,<lb/> und auf dem Lande in jedem Kirchſpiel, ohn-<lb/> fehlbar oͤffentlich verleſen, und dieſe Vorleſung<lb/> die beyden darauf folgende Sonntage noch-<lb/> mals wiederholet werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 41.</head><lb/> <p>Waͤhrender Zeit ſollen ſie, oder derjenige,<lb/> dem ſie es auftragen werden, nach Beſchaffen-<lb/> heit der Groͤße eines jeden Diſtrictes, und der<lb/> Moͤglichkeit, wie bald der Adel zuſammen kom-<lb/> men kann, fuͤr jeden Diſtrict einen beſondern<lb/> Termin und Ort zur Verſammlung des Adels<lb/> anberaumen, und ſolches in jedem Diſtricte<lb/> und Kirchſpiele kund machen, damit jeder<lb/> Edelmann von dem Diſtricte wiſſe, wo und zu<lb/> welcher Zeit er ſich einzufinden habe. Eben<lb/> ſo muͤſſen auch fuͤr die uͤbrigen, die gleichfalls<lb/> Deputirte waͤhlen ſollen, Tag und Ort be-<lb/> ſtimmt werden.</p><lb/> <p>Dieſe Termine muͤſſen auf verſchiedene<lb/> Tage verlegt werden, damit eine Wahl der<lb/> <fw place="bottom" type="catch">andern</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [278/0302]
Leben Catharinaͤ der zweyten
ſie daſſelbe nicht allein den naͤchſtfolgenden
Sonntag in ihrer Stadt bekannt machen laſ-
ſen, ſondern auch nach allen uͤbrigen Staͤdten
und Diſtricten ihres Gouvernements verſchi-
cken. Den erſten Sonntag nach Einlauf deſ-
ſelben muß es in den Staͤdten in jeder Kirche,
und auf dem Lande in jedem Kirchſpiel, ohn-
fehlbar oͤffentlich verleſen, und dieſe Vorleſung
die beyden darauf folgende Sonntage noch-
mals wiederholet werden.
§. 41.
Waͤhrender Zeit ſollen ſie, oder derjenige,
dem ſie es auftragen werden, nach Beſchaffen-
heit der Groͤße eines jeden Diſtrictes, und der
Moͤglichkeit, wie bald der Adel zuſammen kom-
men kann, fuͤr jeden Diſtrict einen beſondern
Termin und Ort zur Verſammlung des Adels
anberaumen, und ſolches in jedem Diſtricte
und Kirchſpiele kund machen, damit jeder
Edelmann von dem Diſtricte wiſſe, wo und zu
welcher Zeit er ſich einzufinden habe. Eben
ſo muͤſſen auch fuͤr die uͤbrigen, die gleichfalls
Deputirte waͤhlen ſollen, Tag und Ort be-
ſtimmt werden.
Dieſe Termine muͤſſen auf verſchiedene
Tage verlegt werden, damit eine Wahl der
andern
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |