[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten §. 38. Nach der Wahl geben die Kreisbevoll- "Zufolge Ihro Kayserl. Majest. Manifestes Diese Vollmacht wird dem Befehlsha- putirten
Leben Catharinaͤ der zweyten §. 38. Nach der Wahl geben die Kreisbevoll- „Zufolge Ihro Kayſerl. Majeſt. Manifeſtes Dieſe Vollmacht wird dem Befehlsha- putirten
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Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 38.
Nach der Wahl geben die Kreisbevoll-
maͤchtigten dem erwaͤhlten Deputirten eine
von ihnen allen unterſchriebene Vollmacht
folgenden Inhalts:
„Zufolge Ihro Kayſerl. Majeſt. Manifeſtes
„vom 14ten Decemb. 1766. worinn kraft Dero
„allerhoͤchſten ſouverainen Macht uns Endes Un-
„terſchriebenen anbefohlen worden, zu der Com-
„mißion ‒ ‒ (§. 18.) ‒ ‒ abzuſenden, haben wir
„Kreisbevollmaͤchtigte der Provinz N. N. nach
„der dem Manifeſte angebogenen Vorſchrift,
„zum Beweis unſers allerunterthaͤnigſten Gehor-
„ſams, nachdem wir zuvor in der uns vorgeſchrie-
„benen Form den Eid abgelegt, kraft dieſer unſrer
„Angelobung vor Gott, zum Deputirten von die-
„ſer Provinz den N. N. gewaͤhlt, als einen
„Mann, in welchem wir alle hiezu erforderliche
„Eigenſchaften erkennen, und folglich ihn zu die-
„ſem Amte fuͤr tuͤchtig befinden. Wir ertheilen
„dannenhero dieſem unſerm erwaͤhlten Deputir-
„ten, ſo wie auch demjenigen, dem er auf den Fall
„ſeiner Abweſenheit ſein Amt uͤbertragen wuͤrde,
„unſer voͤlliges Zutrauen, und haben ihm aufgege-
„ben, unſre allerunterthaͤnigſten Deſideria und
„Vorſtellungen gehoͤrigen Orts anzubringen.„
Dieſe Vollmacht wird dem Befehlsha-
ber uͤbergeben, um ſelbige dem erwaͤhlten De-
putirten
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