[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. digt, daß er von dem Adel seines Districtswürdig erkannt worden, 2 Jahre lang als Mar- schall demselben vorzustehen. Man giebt ihm dabey, wofern er sonst keinen Ehrentitel hat, in diesem Districte sowohl mündlich als schrift- lich das Prädicat: Geehrter (pocztennyj). Hierauf wünscht ihm die Versammlung Glück zu dem Zutrauen, so der ganze District in ihn setzet, und er hinwiederum stattet seine Dank- sagung dafür ab. Von der Zeit an hat er, bey den Zusammenkünften des Adels in dem- selben Districte, aller Orten den Vorsitz. Trüge es sich zu, daß 2, 3, oder mehrere §. 18. Diesem nun erwählten Marschalle erthei- "Zufolge Ihro kayserlichen Majestät Mani- "wählen,
Kayſerinn von Rußland. digt, daß er von dem Adel ſeines Diſtrictswuͤrdig erkannt worden, 2 Jahre lang als Mar- ſchall demſelben vorzuſtehen. Man giebt ihm dabey, wofern er ſonſt keinen Ehrentitel hat, in dieſem Diſtricte ſowohl muͤndlich als ſchrift- lich das Praͤdicat: Geehrter (pocztennyj). Hierauf wuͤnſcht ihm die Verſammlung Gluͤck zu dem Zutrauen, ſo der ganze Diſtrict in ihn ſetzet, und er hinwiederum ſtattet ſeine Dank- ſagung dafuͤr ab. Von der Zeit an hat er, bey den Zuſammenkuͤnften des Adels in dem- ſelben Diſtricte, aller Orten den Vorſitz. Truͤge es ſich zu, daß 2, 3, oder mehrere §. 18. Dieſem nun erwaͤhlten Marſchalle erthei- „Zufolge Ihro kayſerlichen Majeſtaͤt Mani- „waͤhlen,
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Kayſerinn von Rußland.
digt, daß er von dem Adel ſeines Diſtricts
wuͤrdig erkannt worden, 2 Jahre lang als Mar-
ſchall demſelben vorzuſtehen. Man giebt ihm
dabey, wofern er ſonſt keinen Ehrentitel hat,
in dieſem Diſtricte ſowohl muͤndlich als ſchrift-
lich das Praͤdicat: Geehrter (pocztennyj).
Hierauf wuͤnſcht ihm die Verſammlung Gluͤck
zu dem Zutrauen, ſo der ganze Diſtrict in ihn
ſetzet, und er hinwiederum ſtattet ſeine Dank-
ſagung dafuͤr ab. Von der Zeit an hat er,
bey den Zuſammenkuͤnften des Adels in dem-
ſelben Diſtricte, aller Orten den Vorſitz.
Truͤge es ſich zu, daß 2, 3, oder mehrere
eine gleiche Anzahl Stimmen haͤtten: ſo muß
uͤber dieſe aufs neue und ſo lange ballotiret wer-
den, bis einem von ihnen mehrere Stimmen
zufallen.
§. 18.
Dieſem nun erwaͤhlten Marſchalle erthei-
len die uͤbrigen Edelleute eine von ihnen eigen-
haͤndig unterſchriebene und in nachſtehender
Form abgefaßte Vollmacht:
„Zufolge Ihro kayſerlichen Majeſtaͤt Mani-
„feſts vom 14ten December 1766. worinnen kraft
„Dero allerhoͤchſten ſouverainen Macht uns En-
„des Unterſchriebenen anbefohlen worden, zu der
„Commiſſion, welche den Entwurf zu einem neuen
„Geſetzbuche machen ſoll, einen Deputirten zu
„waͤhlen,
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