[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten ßen Zutrauen und Unsrer wahren mütterlichenLiebe zu demselben. Es wird Uns dagegen bey der schweren Gegeben zu St. Petersburg, im Jahr nach Christi Geburt 1766 den 14ten Dec. Im 5ten Jahr Unsrer Regierung. Catharina. III. Vorschrift, woher die Deputirten zur Abfassung des Entwurfs zu einem neuen Gesetzbuche abgesandt werden sollen. §. 4. Diese Deputirte werden geschickt 1. aus dem Senat, dem Synode, den drey ersten, und allen übrigen Collegiis und Canz-
Leben Catharinaͤ der zweyten ßen Zutrauen und Unſrer wahren muͤtterlichenLiebe zu demſelben. Es wird Uns dagegen bey der ſchweren Gegeben zu St. Petersburg, im Jahr nach Chriſti Geburt 1766 den 14ten Dec. Im 5ten Jahr Unſrer Regierung. Catharina. III. Vorſchrift, woher die Deputirten zur Abfaſſung des Entwurfs zu einem neuen Geſetzbuche abgeſandt werden ſollen. §. 4. Dieſe Deputirte werden geſchickt 1. aus dem Senat, dem Synode, den drey erſten, und allen uͤbrigen Collegiis und Canz-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
ßen Zutrauen und Unſrer wahren muͤtterlichen
Liebe zu demſelben.
Es wird Uns dagegen bey der ſchweren
Regierungsbuͤrde, ſo Wir tragen, zur Zufrie-
denheit und Erleichterung dienen, wenn Wir
die Geſetze in Kraft und Achtung, und die Ge-
rechtigkeit im Gange ſehen. Und alſo ſetzen
Wir von Seiten des Throns die Milde zum
Grund der Geſetze, und oͤffnen die Wege, zur
Ausuͤbung der Gerechtigkeit zu gelangen; von
Seiten Unſrer geliebten Unterthanen aber er-
warten Wir Dankbarkeit und Gehorſam, als
wodurch Gluͤckſeligkeit, Friede und Ruhe im
Reich erhalten werden: in welchem allem Uns
Gott der Geber alles Guten helfen und beyſte-
hen wolle.
Gegeben zu St. Petersburg, im Jahr nach
Chriſti Geburt 1766 den 14ten Dec.
Im 5ten Jahr Unſrer Regierung.
Catharina.
III. Vorſchrift, woher die Deputirten
zur Abfaſſung des Entwurfs zu einem
neuen Geſetzbuche abgeſandt werden
ſollen.
§. 4.
Dieſe Deputirte werden geſchickt
1. aus dem Senat, dem Synode, den drey
erſten, und allen uͤbrigen Collegiis und
Canz-
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