[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten Alle diese Stücke werden, wenn sie fertig §. 35. IX. Diejenige, so in der Erziehungs- §. 36. Von denen, die Medaillen erhalten haben, haltende
Leben Catharinaͤ der zweyten Alle dieſe Stuͤcke werden, wenn ſie fertig §. 35. IX. Diejenige, ſo in der Erziehungs- §. 36. Von denen, die Medaillen erhalten haben, haltende
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Leben Catharinaͤ der zweyten
Alle dieſe Stuͤcke werden, wenn ſie fertig
ſind, nach Gewohnheit in dem großen acade-
miſchen Saale 8 Tage hinter einander zur
Schau ausgeſtellt: am letzten Tage aber faͤllt
die academiſche Verſammlung ihr Urtheil, und
ſpricht den wuͤrdigſten in jeder Claſſe die aufge-
ſetzten Preiſe zu. Dieſe Medaillen ſollen in
den oͤffentlichen Verſammlungen, im Namen
der Kayſerinn, bey offenen Thuͤren, durch den
Praͤſidenten, oder in deſſen Abweſenheit durch
den Director, ausgetheilet werden.
§. 35.
IX. Diejenige, ſo in der Erziehungs-
ſchule aufgewachſen, und nachher entweder zu
den Kuͤnſten oder zu den Kunſthandwerken
ausgethan worden, werden nach uͤberſtandnen
Lehrjahren, und wenn ſie ihre Kunſt wohl er-
lernet, mit Degen beſchenkt, und bekommen
bey ihrer Auslaſſung, nebſt den gebuͤhrenden
Atteſtaten, auch einen proportionirten Vor-
ſchuß an Gelde zu ihrer erſten Einrichtung, um
ſodann ihre Kunſt, wo ſie wollen, in voͤlliger
Freyheit weiter zu treiben.
§. 36.
Von denen, die Medaillen erhalten haben,
darf die academiſche Verſammlung nach Gut-
befinden alle 3 Jahre zwoͤlf außer Lands ver-
ſchicken. Dieſe in fremden Laͤndern ſich auf-
haltende
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