stellten Groupen oder Figuren verfertiget wor- den, und eben so auch über die Baurisse ein Examen gehalten, dieselben beurtheilet, und alles in ein besondres Journal eingetragen wer- den, damit man sehe, wie sich einer vor dem andern durch seinen Fleiß und Geschicklichkeit hervorzuthun angelegen seyn lasse.
Ein gleiches soll auch bey den größeren Examinibus, die alle 4 Monate zu halten sind, geschehen. Die Arbeiten der Mahler, Bild- hauer, Architecte, und Graveurs sollen sorg- fältig beprüft, und im Journal die Namen derjenigen aufgezeichnet werden, die sich vor- züglich verdient gemacht, um künftig bey der öffentlichen Versammlung eine von denen für jede Kunst ausgesetzten 2 Medaillen in Silber, davon eine 6 Unzen oder 36 Solotnik, die an- dre aber halb so viel wiegen soll, zu erhalten. Diese Medaillen sollen alle 4 Monat zur Be- lohnung des Fleißes ausgetheilt werden. Die- jenige, denen solche zu Theil geworden, sollen vor den übrigen den Vortritt haben.
§. 34.
Zu noch mehrerer Aufmunterung, und um die Künste so viel möglich auf den höchsten Gipfel der Vollkommenheit zu bringen, ver- stattet die Kayserinn, an diejenigen, die bey
einem
Leben Catharinaͤ der zweyten
ſtellten Groupen oder Figuren verfertiget wor- den, und eben ſo auch uͤber die Bauriſſe ein Examen gehalten, dieſelben beurtheilet, und alles in ein beſondres Journal eingetragen wer- den, damit man ſehe, wie ſich einer vor dem andern durch ſeinen Fleiß und Geſchicklichkeit hervorzuthun angelegen ſeyn laſſe.
Ein gleiches ſoll auch bey den groͤßeren Examinibus, die alle 4 Monate zu halten ſind, geſchehen. Die Arbeiten der Mahler, Bild- hauer, Architecte, und Graveurs ſollen ſorg- faͤltig bepruͤft, und im Journal die Namen derjenigen aufgezeichnet werden, die ſich vor- zuͤglich verdient gemacht, um kuͤnftig bey der oͤffentlichen Verſammlung eine von denen fuͤr jede Kunſt ausgeſetzten 2 Medaillen in Silber, davon eine 6 Unzen oder 36 Solotnik, die an- dre aber halb ſo viel wiegen ſoll, zu erhalten. Dieſe Medaillen ſollen alle 4 Monat zur Be- lohnung des Fleißes ausgetheilt werden. Die- jenige, denen ſolche zu Theil geworden, ſollen vor den uͤbrigen den Vortritt haben.
§. 34.
Zu noch mehrerer Aufmunterung, und um die Kuͤnſte ſo viel moͤglich auf den hoͤchſten Gipfel der Vollkommenheit zu bringen, ver- ſtattet die Kayſerinn, an diejenigen, die bey
einem
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Leben Catharinaͤ der zweyten
ſtellten Groupen oder Figuren verfertiget wor-
den, und eben ſo auch uͤber die Bauriſſe ein
Examen gehalten, dieſelben beurtheilet, und
alles in ein beſondres Journal eingetragen wer-
den, damit man ſehe, wie ſich einer vor dem
andern durch ſeinen Fleiß und Geſchicklichkeit
hervorzuthun angelegen ſeyn laſſe.
Ein gleiches ſoll auch bey den groͤßeren
Examinibus, die alle 4 Monate zu halten ſind,
geſchehen. Die Arbeiten der Mahler, Bild-
hauer, Architecte, und Graveurs ſollen ſorg-
faͤltig bepruͤft, und im Journal die Namen
derjenigen aufgezeichnet werden, die ſich vor-
zuͤglich verdient gemacht, um kuͤnftig bey der
oͤffentlichen Verſammlung eine von denen fuͤr
jede Kunſt ausgeſetzten 2 Medaillen in Silber,
davon eine 6 Unzen oder 36 Solotnik, die an-
dre aber halb ſo viel wiegen ſoll, zu erhalten.
Dieſe Medaillen ſollen alle 4 Monat zur Be-
lohnung des Fleißes ausgetheilt werden. Die-
jenige, denen ſolche zu Theil geworden, ſollen
vor den uͤbrigen den Vortritt haben.
§. 34.
Zu noch mehrerer Aufmunterung, und
um die Kuͤnſte ſo viel moͤglich auf den hoͤchſten
Gipfel der Vollkommenheit zu bringen, ver-
ſtattet die Kayſerinn, an diejenigen, die bey
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/238>, abgerufen am 22.02.2025.
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