gungen und Verordnungen der akademischen Versammlung, in ein Journal einzutragen, mit andern Collegien sowohl als auch mit aus- wärtigen Academien und berühmten Künstlern die Correspondenz zu führen, und überdieß auch die Geschichte der Academie zu verfas- sen. Ihm wird das kleine Siegel anvertraut.
§. 29.
VI. Zu Academiciens werden aller- ley Künstler, sowohl Russen als Ausländer, aufgenommen, die sich durch ihre vorzügliche Geschicklichkeit, nicht minder auch durch ihre gute Aufführung, Beyfall erworben: und zwar nicht nur Mahler, die Porträte, Schlach- ten, Landschaften und allerhand Prospecte, desgleichen Blumen, Früchte, Thiere und Bauverzierungen mahlen, oder in Miniatur, Email, und Pastel arbeiten; sondern auch al- le Kunstbildhauer, Graveurs in Metall und harten Steinen, und andre Künstler. Sie können auch Academieräthe werden, wenn die academische Versammlung sie dazu würdig findet.
Wer ein Academicien werden will, mel- det sich bey dem Professor oder einem andern Mitgliede von seiner Kunst. Dieser prüft sei- ne Geschicklichkeit, und bringt sein Ansuchen
vor
O
Kayſerinn von Rußland.
gungen und Verordnungen der akademiſchen Verſammlung, in ein Journal einzutragen, mit andern Collegien ſowohl als auch mit aus- waͤrtigen Academien und beruͤhmten Kuͤnſtlern die Correſpondenz zu fuͤhren, und uͤberdieß auch die Geſchichte der Academie zu verfaſ- ſen. Ihm wird das kleine Siegel anvertraut.
§. 29.
VI. Zu Academiciens werden aller- ley Kuͤnſtler, ſowohl Ruſſen als Auslaͤnder, aufgenommen, die ſich durch ihre vorzuͤgliche Geſchicklichkeit, nicht minder auch durch ihre gute Auffuͤhrung, Beyfall erworben: und zwar nicht nur Mahler, die Portraͤte, Schlach- ten, Landſchaften und allerhand Proſpecte, desgleichen Blumen, Fruͤchte, Thiere und Bauverzierungen mahlen, oder in Miniatur, Email, und Paſtel arbeiten; ſondern auch al- le Kunſtbildhauer, Graveurs in Metall und harten Steinen, und andre Kuͤnſtler. Sie koͤnnen auch Academieraͤthe werden, wenn die academiſche Verſammlung ſie dazu wuͤrdig findet.
Wer ein Academicien werden will, mel- det ſich bey dem Profeſſor oder einem andern Mitgliede von ſeiner Kunſt. Dieſer pruͤft ſei- ne Geſchicklichkeit, und bringt ſein Anſuchen
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[209/0233]
Kayſerinn von Rußland.
gungen und Verordnungen der akademiſchen
Verſammlung, in ein Journal einzutragen,
mit andern Collegien ſowohl als auch mit aus-
waͤrtigen Academien und beruͤhmten Kuͤnſtlern
die Correſpondenz zu fuͤhren, und uͤberdieß
auch die Geſchichte der Academie zu verfaſ-
ſen. Ihm wird das kleine Siegel anvertraut.
§. 29.
VI. Zu Academiciens werden aller-
ley Kuͤnſtler, ſowohl Ruſſen als Auslaͤnder,
aufgenommen, die ſich durch ihre vorzuͤgliche
Geſchicklichkeit, nicht minder auch durch ihre
gute Auffuͤhrung, Beyfall erworben: und
zwar nicht nur Mahler, die Portraͤte, Schlach-
ten, Landſchaften und allerhand Proſpecte,
desgleichen Blumen, Fruͤchte, Thiere und
Bauverzierungen mahlen, oder in Miniatur,
Email, und Paſtel arbeiten; ſondern auch al-
le Kunſtbildhauer, Graveurs in Metall und
harten Steinen, und andre Kuͤnſtler. Sie
koͤnnen auch Academieraͤthe werden, wenn
die academiſche Verſammlung ſie dazu wuͤrdig
findet.
Wer ein Academicien werden will, mel-
det ſich bey dem Profeſſor oder einem andern
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/233>, abgerufen am 22.02.2025.
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