[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. len. Können sie nicht durch vernünftige Mit-tel zu ihrer Pflicht zurück gebracht werden: so soll die academische Versammlung ihr Betra- gen untersuchen, und falls ihr Verbrechen vor den bürgerlichen Richterstuhl gehört, sie nach den Gesetzen an die Behörde ausliefern. §. 23. Die Würde der Ehrenmitglieder gebüh- Aus diesen Ehrenmitgliedern darf sich der Zu
Kayſerinn von Rußland. len. Koͤnnen ſie nicht durch vernuͤnftige Mit-tel zu ihrer Pflicht zuruͤck gebracht werden: ſo ſoll die academiſche Verſammlung ihr Betra- gen unterſuchen, und falls ihr Verbrechen vor den buͤrgerlichen Richterſtuhl gehoͤrt, ſie nach den Geſetzen an die Behoͤrde ausliefern. §. 23. Die Wuͤrde der Ehrenmitglieder gebuͤh- Aus dieſen Ehrenmitgliedern darf ſich der Zu
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Kayſerinn von Rußland.
len. Koͤnnen ſie nicht durch vernuͤnftige Mit-
tel zu ihrer Pflicht zuruͤck gebracht werden: ſo
ſoll die academiſche Verſammlung ihr Betra-
gen unterſuchen, und falls ihr Verbrechen vor
den buͤrgerlichen Richterſtuhl gehoͤrt, ſie nach
den Geſetzen an die Behoͤrde ausliefern.
§. 23.
Die Wuͤrde der Ehrenmitglieder gebuͤh-
ret vorzuͤglich ſolchen Perſonen vom Stande,
die nicht nur als wahre Patrioten allerley dem
Vaterlande nuͤtzliche Stiftungen zu befoͤrdern
ſich angelegen ſeyn laſſen, ſondern ſich auch be-
ſonders bearbeiten, die hier in Gang gebrachte
Kuͤnſte auf den moͤglichſt hoͤchſten Grad der
Vollkommenheit zu bringen.
Aus dieſen Ehrenmitgliedern darf ſich der
Praͤſident, damit ſeine Stelle nie ledig ſey,
mit Zuziehung der ſaͤmmtlichen Glieder, durch
Ballotiren in allgemeiner Verſammlung, bey
Zeiten einen Nachfolger waͤhlen, den die
Kayſerinn beſtaͤtiget, und der alsdenn bey vor-
fallender Vacanz ſogleich in dieſe Wuͤrde ein-
tritt. Sollte die Academie bey Abgang ihres
Praͤſidenten wegen irgend einer Hinderniß die
zu Wiederbeſetzung ſeiner Stelle bereits auser-
ſehene Perſon nicht haben koͤnnen: ſo ſoll ſie
auf gleiche Art und unverzuͤglich der Monar-
chinn einen andern zur Beſtaͤtigung vorſtellen.
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