unterschriebene Vorstellungen überreicht wer- den. So verstattet die Kayserinn auch, falls Sie künftig neue Befehle ertheilen sollte, die auf irgend eine Art mit diesem Privilegio und Reglement nicht einstimmig sind, daß der Prä- sident nebst der academischen Versammlung Ihr hierüber Vorstellung thue, und Ihren be- sondern Befehl erwarte.
§. 22.
Die zum Unterhalte dieser Academie aus- gesetzte Summe stehet unter der Aufsicht der ganzen Versammlung. Alle Monate empfängt der Oeconom so viel, als zur Ausgabe nöthig ist, und wendet es unter der Aufsicht des Di- rectors so an, wie es die Academie verordnet. Beym Schlusse jeden Monats reicht er an die academische Versammlung seine Rechnung zur Durchsicht ein.
Der Präsident nebst der academischen Ver- sammlung sollen äußerst wachsam seyn, damit die Crongelder, Materialien, und alles übri- ge, einzig und allein auf die behörige Art zum Nutzen der Academie verwandt, die Ausgaben sparsam eingerichtet, und der Fond auf alle Weise, entweder durch Einlegung der Gelder in die von der Kayserinn errichtete Reichsban- ken, nach der in Ihrem Befehl vom 10ten
Oct.
N 5
Kayſerinn von Rußland.
unterſchriebene Vorſtellungen uͤberreicht wer- den. So verſtattet die Kayſerinn auch, falls Sie kuͤnftig neue Befehle ertheilen ſollte, die auf irgend eine Art mit dieſem Privilegio und Reglement nicht einſtimmig ſind, daß der Praͤ- ſident nebſt der academiſchen Verſammlung Ihr hieruͤber Vorſtellung thue, und Ihren be- ſondern Befehl erwarte.
§. 22.
Die zum Unterhalte dieſer Academie aus- geſetzte Summe ſtehet unter der Aufſicht der ganzen Verſammlung. Alle Monate empfaͤngt der Oeconom ſo viel, als zur Ausgabe noͤthig iſt, und wendet es unter der Aufſicht des Di- rectors ſo an, wie es die Academie verordnet. Beym Schluſſe jeden Monats reicht er an die academiſche Verſammlung ſeine Rechnung zur Durchſicht ein.
Der Praͤſident nebſt der academiſchen Ver- ſammlung ſollen aͤußerſt wachſam ſeyn, damit die Crongelder, Materialien, und alles uͤbri- ge, einzig und allein auf die behoͤrige Art zum Nutzen der Academie verwandt, die Ausgaben ſparſam eingerichtet, und der Fond auf alle Weiſe, entweder durch Einlegung der Gelder in die von der Kayſerinn errichtete Reichsban- ken, nach der in Ihrem Befehl vom 10ten
Oct.
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[201/0225]
Kayſerinn von Rußland.
unterſchriebene Vorſtellungen uͤberreicht wer-
den. So verſtattet die Kayſerinn auch, falls
Sie kuͤnftig neue Befehle ertheilen ſollte, die
auf irgend eine Art mit dieſem Privilegio und
Reglement nicht einſtimmig ſind, daß der Praͤ-
ſident nebſt der academiſchen Verſammlung
Ihr hieruͤber Vorſtellung thue, und Ihren be-
ſondern Befehl erwarte.
§. 22.
Die zum Unterhalte dieſer Academie aus-
geſetzte Summe ſtehet unter der Aufſicht der
ganzen Verſammlung. Alle Monate empfaͤngt
der Oeconom ſo viel, als zur Ausgabe noͤthig
iſt, und wendet es unter der Aufſicht des Di-
rectors ſo an, wie es die Academie verordnet.
Beym Schluſſe jeden Monats reicht er an die
academiſche Verſammlung ſeine Rechnung zur
Durchſicht ein.
Der Praͤſident nebſt der academiſchen Ver-
ſammlung ſollen aͤußerſt wachſam ſeyn, damit
die Crongelder, Materialien, und alles uͤbri-
ge, einzig und allein auf die behoͤrige Art zum
Nutzen der Academie verwandt, die Ausgaben
ſparſam eingerichtet, und der Fond auf alle
Weiſe, entweder durch Einlegung der Gelder
in die von der Kayſerinn errichtete Reichsban-
ken, nach der in Ihrem Befehl vom 10ten
Oct.
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/225>, abgerufen am 22.02.2025.
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