[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. unterschriebene Vorstellungen überreicht wer-den. So verstattet die Kayserinn auch, falls Sie künftig neue Befehle ertheilen sollte, die auf irgend eine Art mit diesem Privilegio und Reglement nicht einstimmig sind, daß der Prä- sident nebst der academischen Versammlung Ihr hierüber Vorstellung thue, und Ihren be- sondern Befehl erwarte. §. 22. Die zum Unterhalte dieser Academie aus- Der Präsident nebst der academischen Ver- Oct. N 5
Kayſerinn von Rußland. unterſchriebene Vorſtellungen uͤberreicht wer-den. So verſtattet die Kayſerinn auch, falls Sie kuͤnftig neue Befehle ertheilen ſollte, die auf irgend eine Art mit dieſem Privilegio und Reglement nicht einſtimmig ſind, daß der Praͤ- ſident nebſt der academiſchen Verſammlung Ihr hieruͤber Vorſtellung thue, und Ihren be- ſondern Befehl erwarte. §. 22. Die zum Unterhalte dieſer Academie aus- Der Praͤſident nebſt der academiſchen Ver- Oct. N 5
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Kayſerinn von Rußland.
unterſchriebene Vorſtellungen uͤberreicht wer-
den. So verſtattet die Kayſerinn auch, falls
Sie kuͤnftig neue Befehle ertheilen ſollte, die
auf irgend eine Art mit dieſem Privilegio und
Reglement nicht einſtimmig ſind, daß der Praͤ-
ſident nebſt der academiſchen Verſammlung
Ihr hieruͤber Vorſtellung thue, und Ihren be-
ſondern Befehl erwarte.
§. 22.
Die zum Unterhalte dieſer Academie aus-
geſetzte Summe ſtehet unter der Aufſicht der
ganzen Verſammlung. Alle Monate empfaͤngt
der Oeconom ſo viel, als zur Ausgabe noͤthig
iſt, und wendet es unter der Aufſicht des Di-
rectors ſo an, wie es die Academie verordnet.
Beym Schluſſe jeden Monats reicht er an die
academiſche Verſammlung ſeine Rechnung zur
Durchſicht ein.
Der Praͤſident nebſt der academiſchen Ver-
ſammlung ſollen aͤußerſt wachſam ſeyn, damit
die Crongelder, Materialien, und alles uͤbri-
ge, einzig und allein auf die behoͤrige Art zum
Nutzen der Academie verwandt, die Ausgaben
ſparſam eingerichtet, und der Fond auf alle
Weiſe, entweder durch Einlegung der Gelder
in die von der Kayſerinn errichtete Reichsban-
ken, nach der in Ihrem Befehl vom 10ten
Oct.
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