Grundsätze der Baukunst, und Risse zu ma- chen. 4. Die geschicktesten besuchen die aca- demischen Classen; die übrigen gehen in die Werkstätten.
§. 12.
II. Der Inspector muß ein gottesfürch- tiger, verständiger, arbeitsamer, ehrbarer und stiller, besonders aber zur Erziehung und Un- terweisung der Jugend aufgelegter und der Oeconomie kundiger Mann seyn, der außerdem durch sein eigenes Beyspiel die Kinder und Lehrlinge zur Nacheiferung reizen könne. Be- sonders soll er auf das Betragen der Aufseher, Lehrer, Lehrerinnen, und aller zu dieser Schule und zu den Kunstwerkstätten gehörigen Leute mit äußerster Sorgfalt ein wachsames Auge haben, und sich um alles, was bey denselben vorgeht, genau erkundigen; widrigenfalls er von allem Red und Antwort geben muß.
Bey Dingen und Vorstellungen, die er selbst zu thun hat, und die die Erziehungsschule und die Lehrlinge betreffen, hat er in der aca- demischen Versammlung Sitz und Stimme.
§. 13.
Seine vornehmste Sorge soll seyn, Tugend, gute Sitten, Höflichkeit und Menschenliebe in
die
Kayſerinn von Rußland.
Grundſaͤtze der Baukunſt, und Riſſe zu ma- chen. 4. Die geſchickteſten beſuchen die aca- demiſchen Claſſen; die uͤbrigen gehen in die Werkſtaͤtten.
§. 12.
II. Der Inſpector muß ein gottesfuͤrch- tiger, verſtaͤndiger, arbeitſamer, ehrbarer und ſtiller, beſonders aber zur Erziehung und Un- terweiſung der Jugend aufgelegter und der Oeconomie kundiger Mann ſeyn, der außerdem durch ſein eigenes Beyſpiel die Kinder und Lehrlinge zur Nacheiferung reizen koͤnne. Be- ſonders ſoll er auf das Betragen der Aufſeher, Lehrer, Lehrerinnen, und aller zu dieſer Schule und zu den Kunſtwerkſtaͤtten gehoͤrigen Leute mit aͤußerſter Sorgfalt ein wachſames Auge haben, und ſich um alles, was bey denſelben vorgeht, genau erkundigen; widrigenfalls er von allem Red und Antwort geben muß.
Bey Dingen und Vorſtellungen, die er ſelbſt zu thun hat, und die die Erziehungsſchule und die Lehrlinge betreffen, hat er in der aca- demiſchen Verſammlung Sitz und Stimme.
§. 13.
Seine vornehmſte Sorge ſoll ſeyn, Tugend, gute Sitten, Hoͤflichkeit und Menſchenliebe in
die
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Kayſerinn von Rußland.
Grundſaͤtze der Baukunſt, und Riſſe zu ma-
chen. 4. Die geſchickteſten beſuchen die aca-
demiſchen Claſſen; die uͤbrigen gehen in die
Werkſtaͤtten.
§. 12.
II. Der Inſpector muß ein gottesfuͤrch-
tiger, verſtaͤndiger, arbeitſamer, ehrbarer und
ſtiller, beſonders aber zur Erziehung und Un-
terweiſung der Jugend aufgelegter und der
Oeconomie kundiger Mann ſeyn, der außerdem
durch ſein eigenes Beyſpiel die Kinder und
Lehrlinge zur Nacheiferung reizen koͤnne. Be-
ſonders ſoll er auf das Betragen der Aufſeher,
Lehrer, Lehrerinnen, und aller zu dieſer Schule
und zu den Kunſtwerkſtaͤtten gehoͤrigen Leute
mit aͤußerſter Sorgfalt ein wachſames Auge
haben, und ſich um alles, was bey denſelben
vorgeht, genau erkundigen; widrigenfalls er
von allem Red und Antwort geben muß.
Bey Dingen und Vorſtellungen, die er
ſelbſt zu thun hat, und die die Erziehungsſchule
und die Lehrlinge betreffen, hat er in der aca-
demiſchen Verſammlung Sitz und Stimme.
§. 13.
Seine vornehmſte Sorge ſoll ſeyn, Tugend,
gute Sitten, Hoͤflichkeit und Menſchenliebe in
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/215>, abgerufen am 22.02.2025.
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