"Die Umstände der damaligen Zeiten, "und die noch ungebildeten Sitten der Nation, "veranlaßten den großmüthigen und leutseligen "Monarchen Petern den Großen, gewisse "Canzleyen für geheime Criminalsachen unter "verschiedenen Namen zu errichten. Nach der "Zeit hat sich die Nothwendigkeit ermeldter "Canzleyen immer mehr und mehr vermindert. "Wie aber dem ungeachtet die geheime In- "quisitionscanzley beständig in ihrer Kraft "geblieben: so haben boshafte, niederträchtige "und ruchlose Leute daher Gelegenheit genom- "men, entweder durch falsche Erdichtungen, "um wegen verdienter Leibes- und Lebensstra- "fen Frist zu gewinnen, oder auch durch bos- "hafte Verläumdungen ihre Vorgesetzte und "Feinde anzugeben.
§. 3.
"Da Wir nun Unsere vornehmste Sor- "ge darauf richten, nicht nur unschuldige Leu- "te für unverdienten Verhaften und Strafen "zu schützen, sondern auch und hauptsächlich "den Bösewichtern selbst alle Mittel zu beneh- "men, ihren Haß, Rachgier, und boßhafte
"Ver-
Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 2.
„Die Umſtaͤnde der damaligen Zeiten, „und die noch ungebildeten Sitten der Nation, „veranlaßten den großmuͤthigen und leutſeligen „Monarchen Petern den Großen, gewiſſe „Canzleyen fuͤr geheime Criminalſachen unter „verſchiedenen Namen zu errichten. Nach der „Zeit hat ſich die Nothwendigkeit ermeldter „Canzleyen immer mehr und mehr vermindert. „Wie aber dem ungeachtet die geheime In- „quiſitionscanzley beſtaͤndig in ihrer Kraft „geblieben: ſo haben boshafte, niedertraͤchtige „und ruchloſe Leute daher Gelegenheit genom- „men, entweder durch falſche Erdichtungen, „um wegen verdienter Leibes- und Lebensſtra- „fen Friſt zu gewinnen, oder auch durch bos- „hafte Verlaͤumdungen ihre Vorgeſetzte und „Feinde anzugeben.
§. 3.
„Da Wir nun Unſere vornehmſte Sor- „ge darauf richten, nicht nur unſchuldige Leu- „te fuͤr unverdienten Verhaften und Strafen „zu ſchuͤtzen, ſondern auch und hauptſaͤchlich „den Boͤſewichtern ſelbſt alle Mittel zu beneh- „men, ihren Haß, Rachgier, und boßhafte
„Ver-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
§. 2.
„Die Umſtaͤnde der damaligen Zeiten,
„und die noch ungebildeten Sitten der Nation,
„veranlaßten den großmuͤthigen und leutſeligen
„Monarchen Petern den Großen, gewiſſe
„Canzleyen fuͤr geheime Criminalſachen unter
„verſchiedenen Namen zu errichten. Nach der
„Zeit hat ſich die Nothwendigkeit ermeldter
„Canzleyen immer mehr und mehr vermindert.
„Wie aber dem ungeachtet die geheime In-
„quiſitionscanzley beſtaͤndig in ihrer Kraft
„geblieben: ſo haben boshafte, niedertraͤchtige
„und ruchloſe Leute daher Gelegenheit genom-
„men, entweder durch falſche Erdichtungen,
„um wegen verdienter Leibes- und Lebensſtra-
„fen Friſt zu gewinnen, oder auch durch bos-
„hafte Verlaͤumdungen ihre Vorgeſetzte und
„Feinde anzugeben.
§. 3.
„Da Wir nun Unſere vornehmſte Sor-
„ge darauf richten, nicht nur unſchuldige Leu-
„te fuͤr unverdienten Verhaften und Strafen
„zu ſchuͤtzen, ſondern auch und hauptſaͤchlich
„den Boͤſewichtern ſelbſt alle Mittel zu beneh-
„men, ihren Haß, Rachgier, und boßhafte
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/188>, abgerufen am 22.02.2025.
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