[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. §. 24. XIX. Eben so werden auch alle übrige §. 25. XX. Der Tobackshandel ward zuletzt lein
Kayſerinn von Rußland. §. 24. XIX. Eben ſo werden auch alle uͤbrige §. 25. XX. Der Tobackshandel ward zuletzt lein
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Kayſerinn von Rußland.
§. 24.
XIX. Eben ſo werden auch alle uͤbrige
Fiſchereyverpachtungen an andern Orten auf-
gehoben, und ohne Wiederkauf auf den Grund
des ſpeciellen Befehls vom Jahr 1727 gegen
Erlegung der Abgaben, die durch eine Mittel-
zahl aus Vergleichung der vorigen Zoll- und
Pachtgefaͤlle beſtimmt werden ſollen, an die
Magiſtrate und Rathhaͤuſer wie auch an die
Eigenthuͤmer der dortigen Laͤndereyen, abge-
geben. Die Fiſchereyen an dem Ilmen- und
Ladogaſee aber werden, ohne die vorigen Ab-
gaben und Gefaͤlle mehr in Anſchlag zu brin-
gen, zum Vortheil der Stadt St. Petersburg
voͤllig frey gegeben, ſo wie diejenige an der
Newa durch die Ukaſe vom 11ten December
1719 einem jeden ohne Abgaben zu treiben ver-
ſtattet werden.
§. 25.
XX. Der Tobackshandel ward zuletzt
im Jahr 1759 dem verſtorbenen Generalfeld-
marſchall Grafen Schuwalov und deſſen Er-
ben auf 20 Jahre, fuͤr 70,000 Rubel jaͤhr-
lichen Pachtgeldes dergeſtalt verliehen, daß
außer ihm niemand weder innerhalb des Reichs
mit Toback handeln, noch ſolchen ausſchiffen
oder uͤber die Graͤnze verſenden durfte. Al-
lein
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