Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite
Kayserinn von Rußland.
§. 24.

XIX. Eben so werden auch alle übrige
Fischereyverpachtungen an andern Orten auf-
gehoben, und ohne Wiederkauf auf den Grund
des speciellen Befehls vom Jahr 1727 gegen
Erlegung der Abgaben, die durch eine Mittel-
zahl aus Vergleichung der vorigen Zoll- und
Pachtgefälle bestimmt werden sollen, an die
Magistrate und Rathhäuser wie auch an die
Eigenthümer der dortigen Ländereyen, abge-
geben. Die Fischereyen an dem Ilmen- und
Ladogasee aber werden, ohne die vorigen Ab-
gaben und Gefälle mehr in Anschlag zu brin-
gen, zum Vortheil der Stadt St. Petersburg
völlig frey gegeben, so wie diejenige an der
Newa durch die Ukase vom 11ten December
1719 einem jeden ohne Abgaben zu treiben ver-
stattet werden.

§. 25.

XX. Der Tobackshandel ward zuletzt
im Jahr 1759 dem verstorbenen Generalfeld-
marschall Grafen Schuwalov und dessen Er-
ben auf 20 Jahre, für 70,000 Rubel jähr-
lichen Pachtgeldes dergestalt verliehen, daß
außer ihm niemand weder innerhalb des Reichs
mit Toback handeln, noch solchen ausschiffen
oder über die Gränze versenden durfte. Al-

lein
Kayſerinn von Rußland.
§. 24.

XIX. Eben ſo werden auch alle uͤbrige
Fiſchereyverpachtungen an andern Orten auf-
gehoben, und ohne Wiederkauf auf den Grund
des ſpeciellen Befehls vom Jahr 1727 gegen
Erlegung der Abgaben, die durch eine Mittel-
zahl aus Vergleichung der vorigen Zoll- und
Pachtgefaͤlle beſtimmt werden ſollen, an die
Magiſtrate und Rathhaͤuſer wie auch an die
Eigenthuͤmer der dortigen Laͤndereyen, abge-
geben. Die Fiſchereyen an dem Ilmen- und
Ladogaſee aber werden, ohne die vorigen Ab-
gaben und Gefaͤlle mehr in Anſchlag zu brin-
gen, zum Vortheil der Stadt St. Petersburg
voͤllig frey gegeben, ſo wie diejenige an der
Newa durch die Ukaſe vom 11ten December
1719 einem jeden ohne Abgaben zu treiben ver-
ſtattet werden.

§. 25.

XX. Der Tobackshandel ward zuletzt
im Jahr 1759 dem verſtorbenen Generalfeld-
marſchall Grafen Schuwalov und deſſen Er-
ben auf 20 Jahre, fuͤr 70,000 Rubel jaͤhr-
lichen Pachtgeldes dergeſtalt verliehen, daß
außer ihm niemand weder innerhalb des Reichs
mit Toback handeln, noch ſolchen ausſchiffen
oder uͤber die Graͤnze verſenden durfte. Al-

lein
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0183" n="159"/>
          <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi> </fw><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 24.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XIX.</hi> Eben &#x017F;o werden auch alle u&#x0364;brige<lb/>
Fi&#x017F;chereyverpachtungen an andern Orten auf-<lb/>
gehoben, und ohne Wiederkauf auf den Grund<lb/>
des &#x017F;peciellen Befehls vom Jahr 1727 gegen<lb/>
Erlegung der Abgaben, die durch eine Mittel-<lb/>
zahl aus Vergleichung der vorigen Zoll- und<lb/>
Pachtgefa&#x0364;lle be&#x017F;timmt werden &#x017F;ollen, an die<lb/>
Magi&#x017F;trate und Rathha&#x0364;u&#x017F;er wie auch an die<lb/>
Eigenthu&#x0364;mer der dortigen La&#x0364;ndereyen, abge-<lb/>
geben. Die Fi&#x017F;chereyen an dem Ilmen- und<lb/>
Ladoga&#x017F;ee aber werden, ohne die vorigen Ab-<lb/>
gaben und Gefa&#x0364;lle mehr in An&#x017F;chlag zu brin-<lb/>
gen, zum Vortheil der Stadt St. Petersburg<lb/>
vo&#x0364;llig frey gegeben, &#x017F;o wie diejenige an der<lb/>
Newa durch die Uka&#x017F;e vom 11ten December<lb/>
1719 einem jeden ohne Abgaben zu treiben ver-<lb/>
&#x017F;tattet werden.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 25.</head><lb/>
            <p><hi rendition="#aq">XX.</hi> Der Tobackshandel ward zuletzt<lb/>
im Jahr 1759 dem ver&#x017F;torbenen Generalfeld-<lb/>
mar&#x017F;chall Grafen Schuwalov und de&#x017F;&#x017F;en Er-<lb/>
ben auf 20 Jahre, fu&#x0364;r 70,000 Rubel ja&#x0364;hr-<lb/>
lichen Pachtgeldes derge&#x017F;talt verliehen, daß<lb/>
außer ihm niemand weder innerhalb des Reichs<lb/>
mit Toback handeln, noch &#x017F;olchen aus&#x017F;chiffen<lb/>
oder u&#x0364;ber die Gra&#x0364;nze ver&#x017F;enden durfte. Al-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">lein</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[159/0183] Kayſerinn von Rußland. §. 24. XIX. Eben ſo werden auch alle uͤbrige Fiſchereyverpachtungen an andern Orten auf- gehoben, und ohne Wiederkauf auf den Grund des ſpeciellen Befehls vom Jahr 1727 gegen Erlegung der Abgaben, die durch eine Mittel- zahl aus Vergleichung der vorigen Zoll- und Pachtgefaͤlle beſtimmt werden ſollen, an die Magiſtrate und Rathhaͤuſer wie auch an die Eigenthuͤmer der dortigen Laͤndereyen, abge- geben. Die Fiſchereyen an dem Ilmen- und Ladogaſee aber werden, ohne die vorigen Ab- gaben und Gefaͤlle mehr in Anſchlag zu brin- gen, zum Vortheil der Stadt St. Petersburg voͤllig frey gegeben, ſo wie diejenige an der Newa durch die Ukaſe vom 11ten December 1719 einem jeden ohne Abgaben zu treiben ver- ſtattet werden. §. 25. XX. Der Tobackshandel ward zuletzt im Jahr 1759 dem verſtorbenen Generalfeld- marſchall Grafen Schuwalov und deſſen Er- ben auf 20 Jahre, fuͤr 70,000 Rubel jaͤhr- lichen Pachtgeldes dergeſtalt verliehen, daß außer ihm niemand weder innerhalb des Reichs mit Toback handeln, noch ſolchen ausſchiffen oder uͤber die Graͤnze verſenden durfte. Al- lein

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/183
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/183>, abgerufen am 21.11.2024.