Catharina die Zweyte zog diesen Befehl, bey Ihrer Anwesenheit im Senat den 31sten Jul. 1762, in Erwägung, und fand vieles darinn, was dem Reiche zum Nachtheil und zur Bedrückung gereichte. "Um nun solchen "Ungelegenheiten abzuhelfen, approbirte Sie, "nach reifer Ueberlegung alles dessen, was zur "Verbesserung und zum Nutzen der Handlung "und aller Unterthanen dienen könnte, den "Ihr vom ganzen Senat hierüber übergebenen "Vorschlag," und unterschrieb die Verordnung an obbemeldtem Tage eigenhändig. Diese Verordnung ward rußisch und deutsch auf 7 Seiten in Folio gedruckt.
Die letztere Ukase bezieht sich gleich an- fangs namentlich auf die erstere. Wir wollen daher von beyden Nachricht geben.
I.Peters des Dritten Ukase vom 27sten März 1762.
§. 2.
"So nothwendig (heißt es anfangs) es "zur Wohlfahrt und zum Nutzen des Reichs "überhaupt und der Handlung desselben in- "sonderheit ist, daß die Ausfuhr hiesiger Pro- "ducten so viel möglich die Einfuhr fremder "Waaren übersteige, damit für den Ueberschuß
"baares
Leben Catharinaͤ der zweyten
Catharina die Zweyte zog dieſen Befehl, bey Ihrer Anweſenheit im Senat den 31ſten Jul. 1762, in Erwaͤgung, und fand vieles darinn, was dem Reiche zum Nachtheil und zur Bedruͤckung gereichte. “Um nun ſolchen „Ungelegenheiten abzuhelfen, approbirte Sie, „nach reifer Ueberlegung alles deſſen, was zur „Verbeſſerung und zum Nutzen der Handlung „und aller Unterthanen dienen koͤnnte, den „Ihr vom ganzen Senat hieruͤber uͤbergebenen „Vorſchlag,„ und unterſchrieb die Verordnung an obbemeldtem Tage eigenhaͤndig. Dieſe Verordnung ward rußiſch und deutſch auf 7 Seiten in Folio gedruckt.
Die letztere Ukaſe bezieht ſich gleich an- fangs namentlich auf die erſtere. Wir wollen daher von beyden Nachricht geben.
I.Peters des Dritten Ukaſe vom 27ſten Maͤrz 1762.
§. 2.
“So nothwendig (heißt es anfangs) es „zur Wohlfahrt und zum Nutzen des Reichs „uͤberhaupt und der Handlung deſſelben in- „ſonderheit iſt, daß die Ausfuhr hieſiger Pro- „ducten ſo viel moͤglich die Einfuhr fremder „Waaren uͤberſteige, damit fuͤr den Ueberſchuß
„baares
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Leben Catharinaͤ der zweyten
Catharina die Zweyte zog dieſen Befehl,
bey Ihrer Anweſenheit im Senat den 31ſten
Jul. 1762, in Erwaͤgung, und fand vieles
darinn, was dem Reiche zum Nachtheil und
zur Bedruͤckung gereichte. “Um nun ſolchen
„Ungelegenheiten abzuhelfen, approbirte Sie,
„nach reifer Ueberlegung alles deſſen, was zur
„Verbeſſerung und zum Nutzen der Handlung
„und aller Unterthanen dienen koͤnnte, den
„Ihr vom ganzen Senat hieruͤber uͤbergebenen
„Vorſchlag,„ und unterſchrieb die Verordnung
an obbemeldtem Tage eigenhaͤndig. Dieſe
Verordnung ward rußiſch und deutſch auf 7
Seiten in Folio gedruckt.
Die letztere Ukaſe bezieht ſich gleich an-
fangs namentlich auf die erſtere. Wir wollen
daher von beyden Nachricht geben.
I. Peters des Dritten Ukaſe vom
27ſten Maͤrz 1762.
§. 2.
“So nothwendig (heißt es anfangs) es
„zur Wohlfahrt und zum Nutzen des Reichs
„uͤberhaupt und der Handlung deſſelben in-
„ſonderheit iſt, daß die Ausfuhr hieſiger Pro-
„ducten ſo viel moͤglich die Einfuhr fremder
„Waaren uͤberſteige, damit fuͤr den Ueberſchuß
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/136>, abgerufen am 22.02.2025.
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