[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. über die Kaufmannschaft notificiret werden,welche dieses Geld alsdenn unverweilt einsamm- len, und im angesetzten Termine ohne die ge- ringste Nachsicht an seine Behörde remittiren, die saumseligen Bezahler aber anstrengen, und nach einem halben Jahre Nachricht an den Senat einsenden müssen, was man für Ein- richtung getroffen, wie viel Magazine, Bu- den, Schmieden und andere zinsbare Gelegen- heiten in der Taxe aufgenommen worden, und wie hoch sich der Ertrag davon in Vergleich gegen die vorige Zeiten belaufe. §. 87. VIII. Von allen unter der Aufsicht des IX. Vor jede Grube aller unter der Dire- Lande G
Kayſerinn von Rußland. uͤber die Kaufmannſchaft notificiret werden,welche dieſes Geld alsdenn unverweilt einſamm- len, und im angeſetzten Termine ohne die ge- ringſte Nachſicht an ſeine Behoͤrde remittiren, die ſaumſeligen Bezahler aber anſtrengen, und nach einem halben Jahre Nachricht an den Senat einſenden muͤſſen, was man fuͤr Ein- richtung getroffen, wie viel Magazine, Bu- den, Schmieden und andere zinsbare Gelegen- heiten in der Taxe aufgenommen worden, und wie hoch ſich der Ertrag davon in Vergleich gegen die vorige Zeiten belaufe. §. 87. VIII. Von allen unter der Aufſicht des IX. Vor jede Grube aller unter der Dire- Lande G
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Kayſerinn von Rußland.
uͤber die Kaufmannſchaft notificiret werden,
welche dieſes Geld alsdenn unverweilt einſamm-
len, und im angeſetzten Termine ohne die ge-
ringſte Nachſicht an ſeine Behoͤrde remittiren,
die ſaumſeligen Bezahler aber anſtrengen, und
nach einem halben Jahre Nachricht an den
Senat einſenden muͤſſen, was man fuͤr Ein-
richtung getroffen, wie viel Magazine, Bu-
den, Schmieden und andere zinsbare Gelegen-
heiten in der Taxe aufgenommen worden, und
wie hoch ſich der Ertrag davon in Vergleich
gegen die vorige Zeiten belaufe.
§. 87.
VIII. Von allen unter der Aufſicht des
Manufacturcollegii ſtehenden Fabrikenſtuͤh-
len wird fuͤr jeden Stuhl 1 Rubel, von an-
dern Fabriken aber, die keine Stuͤhle haben,
1 Procent ihres verwendenden Capitals be-
zahlt.
IX. Vor jede Grube aller unter der Dire-
ction des Bergcollegii ſtehenden Kupfer- und Ei-
ſenwerke werden 100 Rubel, und vor jeden
Schmelzofen 5 Rubel entrichtet. Dieſe
zwey verſchiedene Poſten ſollen in St. Peters-
burg und Moſcau die Manufactur- und Berg-
collegien, in andern Staͤdten aber und auf dem
Lande
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