[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. III. Abtheilung. Neue Steuern zur Besoldung nach dem neuen Etat. §. 79. Diese Besoldungen nach dem neuen Etat §. 80. I. Im ganzen Reiche wird der Preis wein, F 5
Kayſerinn von Rußland. III. Abtheilung. Neue Steuern zur Beſoldung nach dem neuen Etat. §. 79. Dieſe Beſoldungen nach dem neuen Etat §. 80. I. Im ganzen Reiche wird der Preis wein, F 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0113" n="89"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Kayſerinn von Rußland.</hi> </fw><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi><hi rendition="#g">Abtheilung</hi>.<lb/> Neue Steuern zur Beſoldung nach<lb/> dem neuen Etat.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§. 79.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>ieſe Beſoldungen nach dem neuen Etat<lb/> ſind faſt alle hoͤher, als vorhin: man<lb/> machte daher auch neue Steuern aus-<lb/> findig, die in der Ukaſe hieruͤber in 17 Puncten<lb/> hergerechnet ſind. Beyde, ſowohl die neuen<lb/> Steuern als die neuen Beſoldungen, ſollten<lb/> mit dem 1ſten Jaͤnner 1764 ihren Anfang neh-<lb/> men.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 80.</head><lb/> <p><hi rendition="#aq">I.</hi> Im ganzen Reiche wird der Preis<lb/> jeden Eimers Branntewem, der in den Ka-<lb/> backen verkauft wird, um 30 Cop. und jeder<lb/> Eimer Bier und Meth um 5 Cop. erhoͤhet.<lb/> Denn “es werden dieſe Getraͤnke aus den Ka-<lb/> „backen zum Verkauf nicht aufgezwungen,<lb/> „ſondern nur freywilligen Kaͤufern uͤberlaſſen,<lb/> „mithin gereichet dieſe Erhoͤhung uͤberhaupt zu<lb/> „keiner Belaͤſtigung des Public<supplied>i</supplied>.“ Dieſe<lb/> Erhoͤhung ſoll an den Orten, wo Brannte-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F 5</fw><fw place="bottom" type="catch">wein,</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [89/0113]
Kayſerinn von Rußland.
III. Abtheilung.
Neue Steuern zur Beſoldung nach
dem neuen Etat.
§. 79.
Dieſe Beſoldungen nach dem neuen Etat
ſind faſt alle hoͤher, als vorhin: man
machte daher auch neue Steuern aus-
findig, die in der Ukaſe hieruͤber in 17 Puncten
hergerechnet ſind. Beyde, ſowohl die neuen
Steuern als die neuen Beſoldungen, ſollten
mit dem 1ſten Jaͤnner 1764 ihren Anfang neh-
men.
§. 80.
I. Im ganzen Reiche wird der Preis
jeden Eimers Branntewem, der in den Ka-
backen verkauft wird, um 30 Cop. und jeder
Eimer Bier und Meth um 5 Cop. erhoͤhet.
Denn “es werden dieſe Getraͤnke aus den Ka-
„backen zum Verkauf nicht aufgezwungen,
„ſondern nur freywilligen Kaͤufern uͤberlaſſen,
„mithin gereichet dieſe Erhoͤhung uͤberhaupt zu
„keiner Belaͤſtigung des Publici.“ Dieſe
Erhoͤhung ſoll an den Orten, wo Brannte-
wein,
F 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/113 |
Zitationshilfe: | [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/113>, abgerufen am 22.02.2025. |