gen Krankheitsbefund genauer passenden Arznei gereicht werden.
Anm. Da nach allen Erfahrungen fast keine Gabe einer specifisch passenden, homöo- pathischen Arznei bereitet werden kann, welche zur Hervorbringung einer deutli- chen Besserung in der ihr angemessenen Krankheit (etwa die venerische ausgenom- men) zu klein wäre (§. 132. 244.), so würde man zweckwidrig und schädlich handeln, wenn man bei Nicht-Besserung, oder einiger, obschon kleiner Verschlim- merung dieselbe Arznei wiederholen, oder sie wohl gar an Gabe noch verstärken wollte. Iede Verschlimmerung durch neue Symptomen -- wenn in der übri- gen Geistes- oder Körper-Diät nichts bö- ses vorgefallen ist -- beweiset stets nur Unpaßlichkeit der vorigen Arznei in diesem Krankheitsfalle, deutet aber nie auf Schwäche der Gabe.
209.
Um so mehr, wenn dem scharfsich- tigen, genau nach dem Krankheitszustande forschenden Heilkünstler sich in dringen- den Fällen schon nach Verfluß von 6, 8,
gen Krankheitsbefund genauer passenden Arznei gereicht werden.
Anm. Da nach allen Erfahrungen fast keine Gabe einer specifisch passenden, homöo- pathischen Arznei bereitet werden kann, welche zur Hervorbringung einer deutli- chen Besserung in der ihr angemessenen Krankheit (etwa die venerische ausgenom- men) zu klein wäre (§. 132. 244.), so würde man zweckwidrig und schädlich handeln, wenn man bei Nicht-Besserung, oder einiger, obschon kleiner Verschlim- merung dieselbe Arznei wiederholen, oder sie wohl gar an Gabe noch verstärken wollte. Iede Verschlimmerung durch neue Symptomen — wenn in der übri- gen Geistes- oder Körper-Diät nichts bö- ses vorgefallen ist — beweiset stets nur Unpaßlichkeit der vorigen Arznei in diesem Krankheitsfalle, deutet aber nie auf Schwäche der Gabe.
209.
Um so mehr, wenn dem scharfsich- tigen, genau nach dem Krankheitszustande forschenden Heilkünstler sich in dringen- den Fällen schon nach Verfluß von 6, 8,
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[170/0226]
gen Krankheitsbefund genauer passenden
Arznei gereicht werden.
Anm. Da nach allen Erfahrungen fast keine
Gabe einer specifisch passenden, homöo-
pathischen Arznei bereitet werden kann,
welche zur Hervorbringung einer deutli-
chen Besserung in der ihr angemessenen
Krankheit (etwa die venerische ausgenom-
men) zu klein wäre (§. 132. 244.), so
würde man zweckwidrig und schädlich
handeln, wenn man bei Nicht-Besserung,
oder einiger, obschon kleiner Verschlim-
merung dieselbe Arznei wiederholen, oder
sie wohl gar an Gabe noch verstärken
wollte. Iede Verschlimmerung durch
neue Symptomen — wenn in der übri-
gen Geistes- oder Körper-Diät nichts bö-
ses vorgefallen ist — beweiset stets nur
Unpaßlichkeit der vorigen Arznei in
diesem Krankheitsfalle, deutet aber nie
auf Schwäche der Gabe.
209.
Um so mehr, wenn dem scharfsich-
tigen, genau nach dem Krankheitszustande
forschenden Heilkünstler sich in dringen-
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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/226>, abgerufen am 20.02.2025.
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