Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.203. Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit- 204. Wenn die fortgehende Besserung von 203. Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit- 204. Wenn die fortgehende Besserung von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0222" n="166"/> <div n="2"> <head>203.</head><lb/> <p>Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-<lb/> tel angemessen homöopathisch wirkte, der<lb/> gebesserte Zustand auch noch nach verflos-<lb/> sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das<lb/> gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,<lb/> wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei<lb/> chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-<lb/> ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-<lb/> rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-<lb/> reicht wird. Der schon vernichtete Theil<lb/> der Krankheit kann sich indeß nicht wie-<lb/> der erneuern, und die Besserung würde<lb/> auch ohne neue Arzneigabe immer noch<lb/> eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar<lb/> bleiben.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>204.</head><lb/> <p>Wenn die fortgehende Besserung von<lb/> der ersten Gabe der homöopathisch ange-<lb/> messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-<lb/> sundheit auflösen will (— wie doch nicht<lb/> selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still-<lb/> standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-<lb/> punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [166/0222]
203.
Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-
tel angemessen homöopathisch wirkte, der
gebesserte Zustand auch noch nach verflos-
sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das
gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,
wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei
chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-
ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-
rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-
reicht wird. Der schon vernichtete Theil
der Krankheit kann sich indeß nicht wie-
der erneuern, und die Besserung würde
auch ohne neue Arzneigabe immer noch
eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar
bleiben.
204.
Wenn die fortgehende Besserung von
der ersten Gabe der homöopathisch ange-
messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-
sundheit auflösen will (— wie doch nicht
selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still-
standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-
punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |