Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.203. Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit- 204. Wenn die fortgehende Besserung von 203. Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit- 204. Wenn die fortgehende Besserung von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb n="166" facs="#f0222"/> <div n="2"> <head>203.</head><lb/> <p>Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-<lb/> tel angemessen homöopathisch wirkte, der<lb/> gebesserte Zustand auch noch nach verflos-<lb/> sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das<lb/> gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,<lb/> wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei<lb/> chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-<lb/> ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-<lb/> rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-<lb/> reicht wird. Der schon vernichtete Theil<lb/> der Krankheit kann sich indeß nicht wie-<lb/> der erneuern, und die Besserung würde<lb/> auch ohne neue Arzneigabe immer noch<lb/> eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar<lb/> bleiben.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>204.</head><lb/> <p>Wenn die fortgehende Besserung von<lb/> der ersten Gabe der homöopathisch ange-<lb/> messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-<lb/> sundheit auflösen will (— wie doch nicht<lb/> selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still-<lb/> standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-<lb/> punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [166/0222]
203.
Hiezu kömmt, daß, wenn das Mit-
tel angemessen homöopathisch wirkte, der
gebesserte Zustand auch noch nach verflos-
sener Wirkungsdauer merklich bleibt. Das
gute Werk wird nicht gleich unterbrochen,
wenn auch erst mehrere Stunden (ja, bei
chronischen Krankheiten, erst mehrere Ta-
ge) nach Verfluß der Wirkungsdauer der vo-
rigen Arzneigabe, eine zweite Gabe ge-
reicht wird. Der schon vernichtete Theil
der Krankheit kann sich indeß nicht wie-
der erneuern, und die Besserung würde
auch ohne neue Arzneigabe immer noch
eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar
bleiben.
204.
Wenn die fortgehende Besserung von
der ersten Gabe der homöopathisch ange-
messenen Arznei sich nicht in völlige Ge-
sundheit auflösen will (— wie doch nicht
selten —), so wird ein Zeitpunkt des Still-
standes (gewöhnlich zugleich der Gränz-
punkt der Wirkungsdauer der vorher ge-
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Zitationshilfe: | Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/222>, abgerufen am 03.03.2025. |