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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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verharrendes sogenanntes Lokalübel ohne
Zustimmung des ganzen übrigen Befindens,
und ohne die Theilnahme aller übrigen em-
pfindenden und reitzbaren Theile und aller
lebenden Organe des Körpers gedacht wer-
den kann, so kann es auch blos durch die
gemeinsame, in allen Theilen des lebenden
Körpers für die arzneikräftigen Potenzen
rege und wache Perception, blos durch die-
se den ganzen Körper beseelende Theilnah-
me an der Arzneikraft möglich und erklär-
bar werden, wie durch wenige, blos an
die Zunge oder in den Magen gebrachte,
homöopathisch angemessene Arznei selbst
auf die an den entferntesten Stellen der
Haut befindlichen, anscheinend isolirten
Lokalübel heilsame Veränderungen und
selbst die vollständigsten Heilungen er-
zielet werden können.

162.

Dieß geschieht am zweckmäsigsten,
wenn bei Eruirung des Krankheitsfalles,
nächst der genauen Beschaffenheit des Lo-
kal-Leidens, zugleich alle im übrigen Be-

verharrendes sogenanntes Lokalübel ohne
Zustimmung des ganzen übrigen Befindens,
und ohne die Theilnahme aller übrigen em-
pfindenden und reitzbaren Theile und aller
lebenden Organe des Körpers gedacht wer-
den kann, so kann es auch blos durch die
gemeinsame, in allen Theilen des lebenden
Körpers für die arzneikräftigen Potenzen
rege und wache Perception, blos durch die-
se den ganzen Körper beseelende Theilnah-
me an der Arzneikraft möglich und erklär-
bar werden, wie durch wenige, blos an
die Zunge oder in den Magen gebrachte,
homöopathisch angemessene Arznei selbst
auf die an den entferntesten Stellen der
Haut befindlichen, anscheinend isolirten
Lokalübel heilsame Veränderungen und
selbst die vollständigsten Heilungen er-
zielet werden können.

162.

Dieß geschieht am zweckmäsigsten,
wenn bei Eruirung des Krankheitsfalles,
nächst der genauen Beschaffenheit des Lo-
kal-Leidens, zugleich alle im übrigen Be-

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[127/0183] verharrendes sogenanntes Lokalübel ohne Zustimmung des ganzen übrigen Befindens, und ohne die Theilnahme aller übrigen em- pfindenden und reitzbaren Theile und aller lebenden Organe des Körpers gedacht wer- den kann, so kann es auch blos durch die gemeinsame, in allen Theilen des lebenden Körpers für die arzneikräftigen Potenzen rege und wache Perception, blos durch die- se den ganzen Körper beseelende Theilnah- me an der Arzneikraft möglich und erklär- bar werden, wie durch wenige, blos an die Zunge oder in den Magen gebrachte, homöopathisch angemessene Arznei selbst auf die an den entferntesten Stellen der Haut befindlichen, anscheinend isolirten Lokalübel heilsame Veränderungen und selbst die vollständigsten Heilungen er- zielet werden können. 162. Dieß geschieht am zweckmäsigsten, wenn bei Eruirung des Krankheitsfalles, nächst der genauen Beschaffenheit des Lo- kal-Leidens, zugleich alle im übrigen Be-

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/183>, abgerufen am 21.11.2024.