gemein haben, unter generelle Namen zu- sammenziehen, und so für jeden eine gleich- artige arzneiliche Behandlung rechtfertigen wollen? Und soll die arzneiliche Behand- lung nicht gleichartig seyn, -- wie sie es auch ohne Verderben des Kranken nicht seyn darf --; wozu der, gleiche Heilart voraus- setzende identische Namen? So misbräuch- lich, nutzlos und schädlich diese Namen al- so sind, so wenig dürfen sie je Einfluß auf die Kurart eines rationellen Heilkünstlers haben, welcher weiß, daß er die Krankhei- ten nicht nach der vagen Namensähnlich- keit eines einzelnen Symptoms, sondern nach dem ganzen Inbegriffe aller Zeichen des individuellen Zustandes jedes einzel- nen Kranken zu beurtheilen und zu heilen habe, dessen Leiden er genau auszuspähen die Pflicht hat, nie aber hypothetisch ver- muthen darf.
54.
Selbst jene Volkskrankheiten, welche sich wohl auch bei jeder einzelnen Epidemie durch einen Ansteckungsstoff fortpflanzen mögen -- die Menge jener soge-
gemein haben, unter generelle Namen zu- sammenziehen, und so für jeden eine gleich- artige arzneiliche Behandlung rechtfertigen wollen? Und soll die arzneiliche Behand- lung nicht gleichartig seyn, — wie sie es auch ohne Verderben des Kranken nicht seyn darf —; wozu der, gleiche Heilart voraus- setzende identische Namen? So misbräuch- lich, nutzlos und schädlich diese Namen al- so sind, so wenig dürfen sie je Einfluß auf die Kurart eines rationellen Heilkünstlers haben, welcher weiß, daß er die Krankhei- ten nicht nach der vagen Namensähnlich- keit eines einzelnen Symptoms, sondern nach dem ganzen Inbegriffe aller Zeichen des individuellen Zustandes jedes einzel- nen Kranken zu beurtheilen und zu heilen habe, dessen Leiden er genau auszuspähen die Pflicht hat, nie aber hypothetisch ver- muthen darf.
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Selbst jene Volkskrankheiten, welche sich wohl auch bei jeder einzelnen Epidemie durch einen Ansteckungsstoff fortpflanzen mögen — die Menge jener soge-
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[54/0110]
gemein haben, unter generelle Namen zu-
sammenziehen, und so für jeden eine gleich-
artige arzneiliche Behandlung rechtfertigen
wollen? Und soll die arzneiliche Behand-
lung nicht gleichartig seyn, — wie sie es
auch ohne Verderben des Kranken nicht seyn
darf —; wozu der, gleiche Heilart voraus-
setzende identische Namen? So misbräuch-
lich, nutzlos und schädlich diese Namen al-
so sind, so wenig dürfen sie je Einfluß auf
die Kurart eines rationellen Heilkünstlers
haben, welcher weiß, daß er die Krankhei-
ten nicht nach der vagen Namensähnlich-
keit eines einzelnen Symptoms, sondern
nach dem ganzen Inbegriffe aller Zeichen
des individuellen Zustandes jedes einzel-
nen Kranken zu beurtheilen und zu heilen
habe, dessen Leiden er genau auszuspähen
die Pflicht hat, nie aber hypothetisch ver-
muthen darf.
54.
Selbst jene Volkskrankheiten, welche
sich wohl auch bei jeder einzelnen
Epidemie durch einen Ansteckungsstoff
fortpflanzen mögen — die Menge jener soge-
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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/110>, abgerufen am 22.12.2024.
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