Spiel angenehmer wird, werden die Plätze durch hingelegte Taschentücher, oder auf sonst eine Art bezeichnet; je entfernter man sie da anlegt, um desto merklicher wird die Bewegung.
53. Das Kämmerchen-vermiethen.
Jeder von der Gesellschaft hat einen Platz, auf einem Stuhle, neben einem Baume oder einer sonst bezeichneten Stelle. Nur Einer hat keinen. Der geht umher und frägt bey jedem an: kein Kämmerchen zu vermiethen? und erhält zur Ant- wort nein! oder: beym Nachbar! -- Oder auf eine andre Art: wo ist gut Bier feil? und man antwortet: bey meinem Nachbar! -- Indess er so in dem Kreise herum läuft, winkt Einer dem Andern zur Verwechselung der Plätze und man läuft dann heimlich, dass es der Platzsucher nicht gleich merkt, geschwind hinüber und herüber. Dieser aber ist stets hinter die so verlassene Plät- ze her, bis er einen davon erlangt. Dann tritt der, welcher ihn verlohr, an seine Stelle. Man giebt demjenigen, welcher den Platz sucht, auch wohl das Recht nach etwas langen vergeblichen Suchen im Nothfall ein Zeichen zu geben durch Händeklatschen, oder durch den Ausruf: rührt
S
Spiel angenehmer wird, werden die Plätze durch hingelegte Taſchentücher, oder auf ſonſt eine Art bezeichnet; je entfernter man ſie da anlegt, um deſto merklicher wird die Bewegung.
53. Das Kämmerchen-vermiethen.
Jeder von der Geſellſchaft hat einen Platz, auf einem Stuhle, neben einem Baume oder einer ſonſt bezeichneten Stelle. Nur Einer hat keinen. Der geht umher und frägt bey jedem an: kein Kämmerchen zu vermiethen? und erhält zur Ant- wort nein! oder: beym Nachbar! — Oder auf eine andre Art: wo iſt gut Bier feil? und man antwortet: bey meinem Nachbar! — Indeſs er ſo in dem Kreiſe herum läuft, winkt Einer dem Andern zur Verwechſelung der Plätze und man läuft dann heimlich, daſs es der Platzſucher nicht gleich merkt, geſchwind hinüber und herüber. Dieſer aber iſt ſtets hinter die ſo verlaſſene Plät- ze her, bis er einen davon erlangt. Dann tritt der, welcher ihn verlohr, an ſeine Stelle. Man giebt demjenigen, welcher den Platz ſucht, auch wohl das Recht nach etwas langen vergeblichen Suchen im Nothfall ein Zeichen zu geben durch Händeklatſchen, oder durch den Ausruf: rührt
S
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0305"n="273"/>
Spiel angenehmer wird, werden die Plätze durch<lb/>
hingelegte Taſchentücher, oder auf ſonſt eine<lb/>
Art bezeichnet; je entfernter man ſie da anlegt,<lb/>
um deſto merklicher wird die Bewegung.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head>53. Das Kämmerchen-vermiethen.</head><lb/><p><hirendition="#in">J</hi>eder von der Geſellſchaft hat einen Platz, auf<lb/>
einem Stuhle, neben einem Baume oder einer<lb/>ſonſt bezeichneten Stelle. Nur <hirendition="#i">Einer</hi> hat keinen.<lb/>
Der geht umher und frägt bey jedem an: <hirendition="#i">kein<lb/>
Kämmerchen zu vermiethen?</hi> und erhält zur Ant-<lb/>
wort <hirendition="#i">nein!</hi> oder: <hirendition="#i">beym Nachbar!</hi>— Oder auf<lb/>
eine andre Art: <hirendition="#i">wo iſt gut Bier feil?</hi> und man<lb/>
antwortet: bey meinem Nachbar! — Indeſs er<lb/>ſo in dem Kreiſe herum läuft, winkt Einer dem<lb/>
Andern zur Verwechſelung der Plätze und man<lb/>
läuft dann heimlich, daſs es der Platzſucher nicht<lb/>
gleich merkt, geſchwind hinüber und herüber.<lb/>
Dieſer aber iſt ſtets hinter die ſo verlaſſene Plät-<lb/>
ze her, bis er einen davon erlangt. Dann tritt<lb/>
der, welcher ihn verlohr, an ſeine Stelle. Man<lb/>
giebt demjenigen, welcher den Platz ſucht, auch<lb/>
wohl das Recht nach etwas langen vergeblichen<lb/>
Suchen im Nothfall ein Zeichen zu geben durch<lb/>
Händeklatſchen, oder durch den Ausruf: <hirendition="#i">rührt</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">S</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[273/0305]
Spiel angenehmer wird, werden die Plätze durch
hingelegte Taſchentücher, oder auf ſonſt eine
Art bezeichnet; je entfernter man ſie da anlegt,
um deſto merklicher wird die Bewegung.
53. Das Kämmerchen-vermiethen.
Jeder von der Geſellſchaft hat einen Platz, auf
einem Stuhle, neben einem Baume oder einer
ſonſt bezeichneten Stelle. Nur Einer hat keinen.
Der geht umher und frägt bey jedem an: kein
Kämmerchen zu vermiethen? und erhält zur Ant-
wort nein! oder: beym Nachbar! — Oder auf
eine andre Art: wo iſt gut Bier feil? und man
antwortet: bey meinem Nachbar! — Indeſs er
ſo in dem Kreiſe herum läuft, winkt Einer dem
Andern zur Verwechſelung der Plätze und man
läuft dann heimlich, daſs es der Platzſucher nicht
gleich merkt, geſchwind hinüber und herüber.
Dieſer aber iſt ſtets hinter die ſo verlaſſene Plät-
ze her, bis er einen davon erlangt. Dann tritt
der, welcher ihn verlohr, an ſeine Stelle. Man
giebt demjenigen, welcher den Platz ſucht, auch
wohl das Recht nach etwas langen vergeblichen
Suchen im Nothfall ein Zeichen zu geben durch
Händeklatſchen, oder durch den Ausruf: rührt
S
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/305>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.