Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite
Von d. Feſtſ. einer gewiſſen Regierungsform.
h] So ließ der franzoͤſiſche Hof den Generalſtaaten bey den
Unruhen wegen des Erbſtatthalters erklaͤren, daß er die
Einmiſchung fremder Maͤchte in die innere Angelegen-
heiten der Republik auf keine Art zulaſſen wuͤrde. Po-
lit. Journ
. April 1786. S. 407. Vergl. May
S. 496. Nach der durch Grosbritannien und Preuſſen
wieder hergeſtelten Ruhe verlangten dieſe beiden Maͤchte
daher auch von Frankreich eine beſtimte Erklaͤrung, daß
es die wiederhergeſtelte alte Conſtitution von Holland ge-
nehmige und die wiedererlangten Vorrechte des Erbſtatt-
halters billige. Polit. Journ. Octb. 1787. S. 976.
u. 1014.
i] Der Koͤnig von Preuſſen z. B. ließ ſeine Maasregeln
gegen die Vereinigten N. Lande allen groſſen und inter-
eſſirten Hoͤfen in Europa, auch denen zu Petersburg
und Madrid notificiren. Polit. Journ. Sept. 1787.
S. 867. Vergl. de Martens précis L. III. c. 2.
§. 60.
§. 6.
Garantie und Aufrechthaltung der Con-
ſtitution
.

Um einer Regierungsverfaſſung deſto mehr Dauer
und Sicherheit gegen innere und aͤuſſere Erſchuͤtterun-
gen zu geben, pflegen Nazionen oͤfters ſich ſolche von
andern garantiren und verſprechen zu laſſen, ihnen bey
vorfallenden gewaltſamen Angriffen auf dieſelbe Bei-
ſtand zu leiſten. Dieſe Garantie erfolgt, auf Erſu-
chen, gemeiniglich von denen, welche bey Feſtſetzung
der Conſtitution mit gewuͤrkt haben. Dieienigen,
welche dergleichen uͤbernommen haben, koͤnnen dann,
bey eintretendem Falle, der andern Nazion, wenn ſie
es verlangt, die verſprochene Huͤlfe nicht wohl verwei-

gern.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht02_1792/393
Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht02_1792/393>, abgerufen am 01.03.2025.