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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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pressestimmen

[Beginn Spaltensatz]
Hauptgeschäftsstelle für Posen und
Westpreutzen
Bromberg, Weltzienplatz 1.
Hauptgeschäftsstelle für Posen Nordgau,
Bromberg, Danzigerstr, 135 und 1S4.
Bisher bestehende Geschäftsstellen in den
abgetretenen Teilen der Provinz Posen:
Birnbaum, (Justizrat Voß).
Filehne, (Oberlehrer Wittmann und Direktor
BeHeim-Schwarzbach, Qstrau).
Fordon, (Lehrer Glander).
Friedheim, (Lehrer Keim).
Grünkirch, (Pfarrer Krause)
,
Kolmar i. P,, (Amtsgerichtssekretär Goebel).
Ratel, (Rektor Kampmann).
Netzial. (Lehrer Groll).
Samotschin, (Pfarrer Hemmerling).
Wisset, (Bürgermeister Severin).
[Spaltenumbruch]

Weitere Geschäftsstellen werden in den
nächsten Tagen bekannt gemacht.

Erklärung.

Wir treten mit unseren Organisationen
der neuen deutschen Sammlungspartei bei
und bitten unsere Mitglieder, deren Werbe¬
arbeit mit allen Kräften zu unterstützen.

Deutsche Vereinigung (Deutsche Bolksräte der
abgetretenen Teile von Posen und West¬
preußen) Bromberg.
Deutschnalionale Volkspartei, Landesverband
der abgetretenen Teile Westpreußens.
Deutsche Volkspartei, Landesverband der
abgetretenen Teile Westpreußens.
Deutschnationale Volkspartei, Landesverband
Bromberg.
Deutsche Volkspartei, Landesverband Posen
in Bromberg.
[Ende Spaltensatz]
Uressestimmen



[Beginn Spaltensatz]
polnische Presse „Nadwislanin" (Culmsee) Ur. 29. vom
2. August 1919.

3. Alle Ausnahmerechte, welche zuun¬
gunsten irgendeines Bevölkerungsteiles er¬

[Spaltenumbruch]

lassen worden sind, die das Bürgerrecht
besitzen, werden aufgehoben.

4. Die Provinzen des gewesenen Preußi¬
schen Teilgebietes werden in Hinsicht der
Staatsverwaltung in drei Woywodschaften
eingeteilt:

s) die groß-PulnischeWoywodschaft, welche
besteht aus den Ländereien der gewesenen
Posener und eines Teiles der schlesischen
Provinzen, die Polen ohne Plebiszit zu¬
erkannt wurde;
b) diepreußischeWoywodschaft(baltische),
welche aus den Ländereien der gewesenen
Westpreußischen Provinzen (königlichen) und
Ostpreußen (Fürstentum) bestehen;
c) dieschlesische Woywodschaft, welche aus
Teilen der schlesischen Provinz besteht, die
Polen zuerkannt werden auf Grund der
Volksabstimmung.

ö. Die Woywodschaften werden eingeteilt
in Kreise, an deren Spitze ein Starost mit
den Eigenschaften der preußischen Kreischefs
(Landräte) steht.

5. Den Ländereien, welche zu dem ge¬
wesenen preußischen Teilgebiet gehören, wird
in Hinsicht der Verwaltung und Gesetzgebung
Autonomie erteilt. Zur ausschließlichen Kom¬
petenz der Arbeiten und des Landtages der
Republik gehören folgende Angelegenheiten:

[Ende Spaltensatz]

Ein Selvstverwaltungsplan für die
Provinzen des preußischen Teilgebietes
in Polen.

Wir schrieben bereits, daß der Abgeordnete
Korfnnty angeblich zusammen mit den anderen
Posener Abgeordneten das Projekt eines
Selbstverwaltungsgesetzes für Posen, West-
Preußen und Oberschlesten zusammengestellt
habe, sofern im letzteren die Abstimmung
auch eine Polnische Mehrheit erweisen wird.

Wir geben nachstehend den Wortlaut
dieses Projektes als eine Sache, die uns
sehr angeht.

1. Die bisherigen Rechte und Verfügungen,
die am Tage des Inkrafttretens vorliegen¬
den Gesetzes in den Gebieten des früheren
preußischen Teilgebietes, welche Polen zu¬
erkannt werden, in Kraft sind, bleiben auch
weiterhin in Kraft, sofern sie von dem vor¬
liegenden Gesetz nicht abgeändert werden.

2. Alle Einwohner dieser Provinzen, die
das Recht der Staatsangehörigkeit der Repu¬
blik Polen besitzen, sind gleichberechtigt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/427>, abgerufen am 22.01.2025.