Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.Ritualmord und Blutaberglaube von Vf. Albert Hellivig eit acht Jahrhunderten taucht bald hier bald dort das Gespenst Diese hartnäckige Erhaltung eines derartigen Glaubens, die demjenigen, Ritualmord und Blutaberglaube von Vf. Albert Hellivig eit acht Jahrhunderten taucht bald hier bald dort das Gespenst Diese hartnäckige Erhaltung eines derartigen Glaubens, die demjenigen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0161" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326973"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341897_326811/figures/grenzboten_341897_326811_326973_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Ritualmord und Blutaberglaube<lb/><note type="byline"> von Vf. Albert Hellivig </note></head><lb/> <p xml:id="ID_600"> eit acht Jahrhunderten taucht bald hier bald dort das Gespenst<lb/> eines Ritualmordes auf, eines Mordes, begangen angeblich von<lb/> Juden an unschuldigen Christenknaben, unter gewissen religiösen<lb/> Zeremonien zur Gewinnung von Blut zur Beimischung unter<lb/> die Osterbrote am Passahfest. In früheren Jahrhunderten fast<lb/> allgemein geglaubt, nicht nur von dem ungebildeten Pöbel, sondern auch von<lb/> den Geistlichen und Gelehrten, von Medizinern und Juristen für eine unum¬<lb/> stößlich feststehende Tatsache gehalten, ist der Glaube an einen Ritualmord auch<lb/> heute uoch nicht völlig geschwunden. Die große Erregung, die sich in den letzten<lb/> Jahrzehnten mehrfach weiterer Kreise bemächtigt hat, als Mordtaten den alten<lb/> Glauben an einen Ritualmord wieder wachriefen, — ich erinnere an den<lb/> Xantener Knabenmordprozeß im Jahre 1892 gegen Buschoff, an den Polnaer<lb/> Prozeß gegen Hilsner im Jahre 1900, an die Untersuchung des Konitzer<lb/> Mordes an dem Gymnasiasten Winter in demselben Jahre, sowie an den<lb/> Kiewer Prozeß wegen Justschinski, der gerade in diesen Tagen die Augen der<lb/> ganzen Kulturwelt nach dem Osten lenkt — die große Erregung, sage ich, die<lb/> sich in diesen Fällen breitester Volksschichten bemächtigt hat, zeigt zur Genüge,<lb/> daß wir auch heute noch keineswegs berechtigt sind, den Glauben an einen<lb/> Ritualmord als einen überwundenen Standpunkt zu betrachten. Leider kann<lb/> man nicht einmal behaupten, daß nur die untersten Volksschichten in diesem<lb/> Glauben befangen sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_601" next="#ID_602"> Diese hartnäckige Erhaltung eines derartigen Glaubens, die demjenigen,<lb/> welcher mit dem Volksaberglauben sich näher beschäftigt hat, allerdings keines¬<lb/> wegs so seltsam und eigenartig erscheint, wie dem Nichteingeweihten, läßt es<lb/> als nicht nur berechtigt, sondern geradezu als unerläßlich erscheinen, sich die<lb/> Frage vorzulegen, ob denn wirklich dieser Glaube nicht einen berechtigten Kern</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0161]
[Abbildung]
Ritualmord und Blutaberglaube
von Vf. Albert Hellivig
eit acht Jahrhunderten taucht bald hier bald dort das Gespenst
eines Ritualmordes auf, eines Mordes, begangen angeblich von
Juden an unschuldigen Christenknaben, unter gewissen religiösen
Zeremonien zur Gewinnung von Blut zur Beimischung unter
die Osterbrote am Passahfest. In früheren Jahrhunderten fast
allgemein geglaubt, nicht nur von dem ungebildeten Pöbel, sondern auch von
den Geistlichen und Gelehrten, von Medizinern und Juristen für eine unum¬
stößlich feststehende Tatsache gehalten, ist der Glaube an einen Ritualmord auch
heute uoch nicht völlig geschwunden. Die große Erregung, die sich in den letzten
Jahrzehnten mehrfach weiterer Kreise bemächtigt hat, als Mordtaten den alten
Glauben an einen Ritualmord wieder wachriefen, — ich erinnere an den
Xantener Knabenmordprozeß im Jahre 1892 gegen Buschoff, an den Polnaer
Prozeß gegen Hilsner im Jahre 1900, an die Untersuchung des Konitzer
Mordes an dem Gymnasiasten Winter in demselben Jahre, sowie an den
Kiewer Prozeß wegen Justschinski, der gerade in diesen Tagen die Augen der
ganzen Kulturwelt nach dem Osten lenkt — die große Erregung, sage ich, die
sich in diesen Fällen breitester Volksschichten bemächtigt hat, zeigt zur Genüge,
daß wir auch heute noch keineswegs berechtigt sind, den Glauben an einen
Ritualmord als einen überwundenen Standpunkt zu betrachten. Leider kann
man nicht einmal behaupten, daß nur die untersten Volksschichten in diesem
Glauben befangen sind.
Diese hartnäckige Erhaltung eines derartigen Glaubens, die demjenigen,
welcher mit dem Volksaberglauben sich näher beschäftigt hat, allerdings keines¬
wegs so seltsam und eigenartig erscheint, wie dem Nichteingeweihten, läßt es
als nicht nur berechtigt, sondern geradezu als unerläßlich erscheinen, sich die
Frage vorzulegen, ob denn wirklich dieser Glaube nicht einen berechtigten Kern
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