Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.Der gegenwärtige Stand der Ainderanswanderung aus England schließen -- wie es die volle Entfaltung des Subjektivismus einmal zu befriedigen Zeus'allwaltender Rat nimmt schon die Hälfte der Tugend Diesen homerischen Vers hat der Meister sich in seinem Tagebuch angemerkt: Das ist unser Beethoven. Der gegenwärtige Htcmd der Ainderauswanderung aus Gngland v Dr. L, Munzinger on in Einen ersten Aufsatz über die Kinderauswanderung aus England icht weniger als elf gesetzliche Verordnungen, die im Laufe der Gesetzlich werden darin drei Kategorien von auswandernden 1. Poorlawkinder unter der Fürsorge des Local Government Boards. 2. Kinder aus Reformatories und Jndustrialschools unter der Fürsorge des Home Office. 3. Kinder, die keine besondere behördliche Fürsorge genießen, sondern durch private Personen oder Vereine emigriert werden. Da aber keine Behörde die Emigration von Kindern selbst betreibt, werden Der Hauptunterschied besteht in der Frage der Kostentragung. Bei Der gegenwärtige Stand der Ainderanswanderung aus England schließen — wie es die volle Entfaltung des Subjektivismus einmal zu befriedigen Zeus'allwaltender Rat nimmt schon die Hälfte der Tugend Diesen homerischen Vers hat der Meister sich in seinem Tagebuch angemerkt: Das ist unser Beethoven. Der gegenwärtige Htcmd der Ainderauswanderung aus Gngland v Dr. L, Munzinger on in Einen ersten Aufsatz über die Kinderauswanderung aus England icht weniger als elf gesetzliche Verordnungen, die im Laufe der Gesetzlich werden darin drei Kategorien von auswandernden 1. Poorlawkinder unter der Fürsorge des Local Government Boards. 2. Kinder aus Reformatories und Jndustrialschools unter der Fürsorge des Home Office. 3. Kinder, die keine besondere behördliche Fürsorge genießen, sondern durch private Personen oder Vereine emigriert werden. Da aber keine Behörde die Emigration von Kindern selbst betreibt, werden Der Hauptunterschied besteht in der Frage der Kostentragung. Bei <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0131" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326301"/> <fw type="header" place="top"> Der gegenwärtige Stand der Ainderanswanderung aus England</fw><lb/> <p xml:id="ID_568" prev="#ID_567"> schließen — wie es die volle Entfaltung des Subjektivismus einmal zu befriedigen<lb/> bestimmt ist. Einer der Frühesten war er, der da die Augen aufhob zu den<lb/> neuen Bergen von welchen die Hilfe kommen soll; und so werden seine Melodien<lb/> die Menschheit auf ihrem Pilgrimszuge zu diesen Bergen begleiten, bis sie dem<lb/> Triumphliede weichen müssen, daß der Gipfel erreicht sei."</p><lb/> <quote> Zeus'allwaltender Rat nimmt schon die Hälfte der Tugend<lb/> Einem Manne, welcher die heilige Freiheit verlieret —</quote><lb/> <p xml:id="ID_569"> Diesen homerischen Vers hat der Meister sich in seinem Tagebuch angemerkt:<lb/> weil er selber innerlich frei war, wurde er einer der großen Befreier der<lb/> Menschheit.</p><lb/> <p xml:id="ID_570"> Das ist unser Beethoven.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Der gegenwärtige Htcmd der Ainderauswanderung<lb/> aus Gngland v<note type="byline"> Dr. L, Munzinger </note> on in </head><lb/> <p xml:id="ID_571"> Einen ersten Aufsatz über die Kinderauswanderung aus England<lb/> brachten wir in Heft 4S vorigen Jahres.</p><lb/> <p xml:id="ID_572"> icht weniger als elf gesetzliche Verordnungen, die im Laufe der<lb/> Zeit entstanden sind, regeln heute von englischer, besonders aber<lb/> von kanadischer Seite die Emigration von Kindern.</p><lb/> <p xml:id="ID_573"> Gesetzlich werden darin drei Kategorien von auswandernden<lb/> Kindern unterschieden.</p><lb/> <list> <item> 1. Poorlawkinder unter der Fürsorge des Local Government Boards.</item> <item> 2. Kinder aus Reformatories und Jndustrialschools unter der Fürsorge<lb/> des Home Office.</item> <item> 3. Kinder, die keine besondere behördliche Fürsorge genießen, sondern<lb/> durch private Personen oder Vereine emigriert werden.</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_574"> Da aber keine Behörde die Emigration von Kindern selbst betreibt, werden<lb/> sämtliche Kinder tatsächlich durch private Vereine übernommen. Doch kommen<lb/> für Kinder unter 1 und 2 nur sogenannte „Certified Agencies" in Betracht,<lb/> d. h. solche Vereine, deren Wirksamkeit von der Negierung gutgeheißen und<lb/> bestätigt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_575" next="#ID_576"> Der Hauptunterschied besteht in der Frage der Kostentragung. Bei<lb/> Poorlawkindern bezahlt der betreffende Armenverband mit einer Pauschalsumme<lb/> von 12 Pfund stets die gesamten Unkosten. Auch bei den Kindern aus</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0131]
Der gegenwärtige Stand der Ainderanswanderung aus England
schließen — wie es die volle Entfaltung des Subjektivismus einmal zu befriedigen
bestimmt ist. Einer der Frühesten war er, der da die Augen aufhob zu den
neuen Bergen von welchen die Hilfe kommen soll; und so werden seine Melodien
die Menschheit auf ihrem Pilgrimszuge zu diesen Bergen begleiten, bis sie dem
Triumphliede weichen müssen, daß der Gipfel erreicht sei."
Zeus'allwaltender Rat nimmt schon die Hälfte der Tugend
Einem Manne, welcher die heilige Freiheit verlieret —
Diesen homerischen Vers hat der Meister sich in seinem Tagebuch angemerkt:
weil er selber innerlich frei war, wurde er einer der großen Befreier der
Menschheit.
Das ist unser Beethoven.
Der gegenwärtige Htcmd der Ainderauswanderung
aus Gngland v Dr. L, Munzinger on in
Einen ersten Aufsatz über die Kinderauswanderung aus England
brachten wir in Heft 4S vorigen Jahres.
icht weniger als elf gesetzliche Verordnungen, die im Laufe der
Zeit entstanden sind, regeln heute von englischer, besonders aber
von kanadischer Seite die Emigration von Kindern.
Gesetzlich werden darin drei Kategorien von auswandernden
Kindern unterschieden.
1. Poorlawkinder unter der Fürsorge des Local Government Boards.
2. Kinder aus Reformatories und Jndustrialschools unter der Fürsorge
des Home Office.
3. Kinder, die keine besondere behördliche Fürsorge genießen, sondern
durch private Personen oder Vereine emigriert werden.
Da aber keine Behörde die Emigration von Kindern selbst betreibt, werden
sämtliche Kinder tatsächlich durch private Vereine übernommen. Doch kommen
für Kinder unter 1 und 2 nur sogenannte „Certified Agencies" in Betracht,
d. h. solche Vereine, deren Wirksamkeit von der Negierung gutgeheißen und
bestätigt wird.
Der Hauptunterschied besteht in der Frage der Kostentragung. Bei
Poorlawkindern bezahlt der betreffende Armenverband mit einer Pauschalsumme
von 12 Pfund stets die gesamten Unkosten. Auch bei den Kindern aus
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