Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Apostelfürsten spricht Irenäus einen "ganz besonderen Vorrang" zu. Petrus ist Damit betrachtet Schnitzer die Frage nach Ort und Zeit der Einschaltung Daß man damals den evangelischen Text mit für uns unbegreiflicher Freiheit L, Volkswirtschaft des westbaikalischen Sibiriens. Von O. Goebel, Grenzboten III 1910 25
Maßgebliches und Unmaßgebliches Apostelfürsten spricht Irenäus einen „ganz besonderen Vorrang" zu. Petrus ist Damit betrachtet Schnitzer die Frage nach Ort und Zeit der Einschaltung Daß man damals den evangelischen Text mit für uns unbegreiflicher Freiheit L, Volkswirtschaft des westbaikalischen Sibiriens. Von O. Goebel, Grenzboten III 1910 25
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Apostelfürsten spricht Irenäus einen „ganz besonderen Vorrang" zu. Petrus ist
ihm zufolge nicht Bischof, sondern Stifter der römischen Kirche, aber auch dies
nur in Gemeinschaft mit Paulus. Die Verse Matth. 16, 18. 19 kennt Irenäus
noch nicht, er springt beim Zitieren von 17 auf 20. Die erste cmtzerkanonische
Spur von V. 17 findet sich bei Justinus um 1S5, 18 und 19 sind ihm fremd.
Sogar bei Klemens von Alexandrien (um 210) findet sich von den beiden Versen
noch keine Spur. Erst uuter Viktor und Zephyrin, die von 189 bis 198 und
198 bis 217 an der Spitze der römischen Kirche standen, begannen sich die Vor¬
stellungen über die älteste Geschichte und die Anfänge des Episkopats von Rom
umzubilden. Bis dahin hatte man immer daran festgehalten, daß Petrus und
Paulus gleichmäßig an der Entstehung der römischen Christengemeinde beteiligt
gewesen seien. Die älteste römische Bischofsliste und Irenäus nennen nicht Petrus,
sondern Linus als ersten Bischof. Nun verschoben sich die Vorstellungen dahin,
daß man nicht nur Petrus als ersten Bischof feierte, sondern ihm sogar fünfund¬
zwanzig Bischofsjahre beilegte. Kallistus (217 bis 222) ist der erste, der sich als
Nachfolger Petri ansah und die Herrenworte vom Felsenmanne Petrus und von
seiner Binde- und Lösegewalt für sich in Anspruch nahm. Gleichzeitig tauchten
die pseudo-klementinischen Schriften auf, mit der Erzählung, daß Petrus vor seinem
Ende dem Klemens die apostolische Katheten und die Vollmacht, zu binden und
zu lösen, übertragen habe.
Damit betrachtet Schnitzer die Frage nach Ort und Zeit der Einschaltung
von Matth. 16, 18 f. als erledigt und glaubt, nicht fehlzugehen, wenn er ihre Wiege
da sucht, wo sie am willkommensten war, in Rom. Als Zeit ihrer Entstehung
ergeben sich aus dem Gesagten die Jahre 180 bis 200. Der Text von V. 18 war
aber noch bis tief ins vierte Jahrhundert hinein schwankend.
Daß man damals den evangelischen Text mit für uns unbegreiflicher Freiheit
behandelte und für dogmatische Zwecke absichtliche Änderungen vornahm, dafür
gibt es auch noch einige andere Beispiele. Kritische Bedenken kannte die gedanken¬
los leichtgläubige Zeit nicht, und die Auszeichnung eines Apostels, der ihrer
Meinung nach überhaupt nicht genug ausgezeichnet werden konnte, mußte sie ganz
in der Ordnung finden. Von der Tragweite der neuen Verse hatte man ebenso¬
wenig eine Ahnung. Tertullian, der sie zuerst zitiert, faßt sie als ein dem Petrus
persönlich verliehenes, unvererbliches und unübertragbares Privileg auf. Von
einem Primat Roms weiß er nichts und noch weniger denkt er an die Unfehlbarkeit,
da er den Heiligen Geist nur in der Kirche, nicht in den kirchlichen Amtsträgern
walten läßt. Origenes redet (nach 244) eingehend über die Matthäusstelle, läßt
aber noch keinen Rangunterschied zwischen Petrus und den übrigen Aposteln gelten.
Von Cyprian hat Koch (vgl. Heft 26) dasselbe nachgewiesen. Aber inzwischen
hatte der Primatsgedanke schon einen bedeutenden Schritt vorwärts gemacht, und
Cyprian selbst macht ihm gewisse Konzessionen. Anderthalb Jahrhunderte später
endete der Streit zwischen Episkopat und Primat mit dem vollen Siege Roms.
„Die Stelle Matth. 16, l7ff. leistete Rom unschätzbare Dienste, ja sie verschaffte ihm
den Sieg. Und doch hat nicht sie das Papsttum geschaffen, sondern das Papsttum sie."
L,
Volkswirtschaft des westbaikalischen Sibiriens. Von O. Goebel,
Handelssachverstnndiger bei dem Kaiserlich Deutschen Generalkonsulat in Se. Peters¬
burg. Herausgegeben vom Reichsamte des Innern, mit vier Karten. Verlags¬
buchhandlung Paul Parey, Berlin 1910.
Grenzboten III 1910 25
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