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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reisen unsere Staatsbeamten zu viel?

Das Neisekostengesetz, das
in einer Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses beraten wird, will einmal
mit der berühmten Sparsamkeit Ernst machen. Sehr lobenswert und richtig.
Doch muß eins dabei verhindert werden, daß der notwendige Reiseverkehr der
Staatsbeamten beeinträchtigt werde. Wir haben in unsern Aufsätzen zur Reform
der preußischen Verwaltung bereits eingehender darüber geschrieben (vergl.
Um.: 3, 4, 5, 7, ferner 15 u. 16). Bei der Verwaltungsreform wird besonderes
Gewicht darauf gelegt, das riesenhaft angeschwollene Schreibwerk zu mindern
und, wo immer es geht, zum mündlichen Verfahren zu greifen. Mündliche
Verständigung der Referenten verschiedener Verwaltungs- und Regierungsabteilungen
und Ministerien erspart dicke Aktenkon Volute; unmittelbare Einsicht in die
Verhältnisse an Ort und Stelle verschafft erheblich mehr Klarheit und namentlich
auch rascheren Aufschluß als die bestgemeinten und umfangreichsten Berichte und
Relationen. Es gibt nur noch wenige Verwaltungsbeamte, die der Vielschreiberei
anhängen und die nicht ein kurzes Schlußprotokoll für die Akten dem lang¬
wierigen schriftlichen Meinungsaustausch vorziehen. Der Beamte soll auch
gelegentlich aus seinem Bureau heraus, denn der Anschauungsunterricht ist
das Beste auf der Welt und Verkehr mit dem Publikum draußen schleift
die Ecken ab und beseitigt Mißverständnisse und Vorurteile auf beiden Seiten.
Alles das ist aber nicht ohne Reisen zu machen, und wenn die Parlamentarier
mit vollem Rechte betonen, daß ihnen die Reisegelegenheit nach Kräften
erleichtert werden möge, damit sie sich in der Welt umsehen, so werden sie auch
dafür Sinn und Verständnis haben, daß den Staatsbeamten der Reiseverkehr nicht
erschwert werde. Wir sehen eine gewisse Gefahr, in dem Neisekostengesetz darin,
daß nach seiner Annahme in vorliegender Form das Reisen der Beamten eine
Einschränkung erfahren würde und damit wieder das schriftliche Verfahren begünstigt,
der unmittelbare Verkehr zwischen Bureaukratie und Öffentlichkeit beeinträchtigt
werden könnte. Denn in bestimmten Gegenden des Landes, z. B. Rheinland
und Westfalen, ist, um nur eine Beamtenkategorie herauszugreifen, ohne für andere
einen andern Maßstab anzuerkennen, mit 15 Mark Tagegeldern nur bei Entbehrung
eines bescheidenen und billigen Komforts und nur mit recht geringen Ansprüchen
an Unterkunft und Verpflegung auszukommen. Es mag ja rechnerisch hoch
veranlagte Beamte geben, die ganz billig zu wohnen und zu essen verstehen; aber
es fragt sich, ob sie bei den Verhandlungen mit den Vertretern großer Unter¬
nehmungen und kommunaler Behörden das Maß von Freiheit und Unbefangenheit
behalten, wenn sie sich wegen Kost und Logis mit den herabgesetzten Diäten und
wegen der Fahrkarte mit der Oberrechnungskammer herumschlagen müssen. Wird
das Reisen zum finanziellen Risiko und zum Ärgernis, so wird wahrscheinlich
weniger gereist werden. Man läßt die Leute, wo es eben angängig ist, zu den
Behörden kommen oder greift wieder auf das schriftliche Verfahren im Übermaß
zurück. Ob das aber am letzten Ende eine Ersparnis für das Staatswesen dar¬
stellen würde, das steht sehr dahin. Unmittelbar bei dem Ausgabenetat kann es
stimmen, aber vielleicht nicht bei der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Abrechnung, und auf diese möge man doch auch bei dem künftigen
R A. eisekostengesetz im Staats- und Gemeininteresse achtgeben.


Moderne Judenverfolgung.

Von jeher war Ostern die Zeit, in der
fanatisierte Haufen glaubten an den Juden Rache nehmen zu müssen dafür, daß
sie den Heiland hinmorden ließen. Der Schauplatz der Judenverfolgungen wird
mit der steigenden Kultur kleiner und hat sich immer mehr nach Osten verschoben.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reisen unsere Staatsbeamten zu viel?

Das Neisekostengesetz, das
in einer Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses beraten wird, will einmal
mit der berühmten Sparsamkeit Ernst machen. Sehr lobenswert und richtig.
Doch muß eins dabei verhindert werden, daß der notwendige Reiseverkehr der
Staatsbeamten beeinträchtigt werde. Wir haben in unsern Aufsätzen zur Reform
der preußischen Verwaltung bereits eingehender darüber geschrieben (vergl.
Um.: 3, 4, 5, 7, ferner 15 u. 16). Bei der Verwaltungsreform wird besonderes
Gewicht darauf gelegt, das riesenhaft angeschwollene Schreibwerk zu mindern
und, wo immer es geht, zum mündlichen Verfahren zu greifen. Mündliche
Verständigung der Referenten verschiedener Verwaltungs- und Regierungsabteilungen
und Ministerien erspart dicke Aktenkon Volute; unmittelbare Einsicht in die
Verhältnisse an Ort und Stelle verschafft erheblich mehr Klarheit und namentlich
auch rascheren Aufschluß als die bestgemeinten und umfangreichsten Berichte und
Relationen. Es gibt nur noch wenige Verwaltungsbeamte, die der Vielschreiberei
anhängen und die nicht ein kurzes Schlußprotokoll für die Akten dem lang¬
wierigen schriftlichen Meinungsaustausch vorziehen. Der Beamte soll auch
gelegentlich aus seinem Bureau heraus, denn der Anschauungsunterricht ist
das Beste auf der Welt und Verkehr mit dem Publikum draußen schleift
die Ecken ab und beseitigt Mißverständnisse und Vorurteile auf beiden Seiten.
Alles das ist aber nicht ohne Reisen zu machen, und wenn die Parlamentarier
mit vollem Rechte betonen, daß ihnen die Reisegelegenheit nach Kräften
erleichtert werden möge, damit sie sich in der Welt umsehen, so werden sie auch
dafür Sinn und Verständnis haben, daß den Staatsbeamten der Reiseverkehr nicht
erschwert werde. Wir sehen eine gewisse Gefahr, in dem Neisekostengesetz darin,
daß nach seiner Annahme in vorliegender Form das Reisen der Beamten eine
Einschränkung erfahren würde und damit wieder das schriftliche Verfahren begünstigt,
der unmittelbare Verkehr zwischen Bureaukratie und Öffentlichkeit beeinträchtigt
werden könnte. Denn in bestimmten Gegenden des Landes, z. B. Rheinland
und Westfalen, ist, um nur eine Beamtenkategorie herauszugreifen, ohne für andere
einen andern Maßstab anzuerkennen, mit 15 Mark Tagegeldern nur bei Entbehrung
eines bescheidenen und billigen Komforts und nur mit recht geringen Ansprüchen
an Unterkunft und Verpflegung auszukommen. Es mag ja rechnerisch hoch
veranlagte Beamte geben, die ganz billig zu wohnen und zu essen verstehen; aber
es fragt sich, ob sie bei den Verhandlungen mit den Vertretern großer Unter¬
nehmungen und kommunaler Behörden das Maß von Freiheit und Unbefangenheit
behalten, wenn sie sich wegen Kost und Logis mit den herabgesetzten Diäten und
wegen der Fahrkarte mit der Oberrechnungskammer herumschlagen müssen. Wird
das Reisen zum finanziellen Risiko und zum Ärgernis, so wird wahrscheinlich
weniger gereist werden. Man läßt die Leute, wo es eben angängig ist, zu den
Behörden kommen oder greift wieder auf das schriftliche Verfahren im Übermaß
zurück. Ob das aber am letzten Ende eine Ersparnis für das Staatswesen dar¬
stellen würde, das steht sehr dahin. Unmittelbar bei dem Ausgabenetat kann es
stimmen, aber vielleicht nicht bei der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Abrechnung, und auf diese möge man doch auch bei dem künftigen
R A. eisekostengesetz im Staats- und Gemeininteresse achtgeben.


Moderne Judenverfolgung.

Von jeher war Ostern die Zeit, in der
fanatisierte Haufen glaubten an den Juden Rache nehmen zu müssen dafür, daß
sie den Heiland hinmorden ließen. Der Schauplatz der Judenverfolgungen wird
mit der steigenden Kultur kleiner und hat sich immer mehr nach Osten verschoben.


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[0580] Maßgebliches und Unmaßgebliches Reisen unsere Staatsbeamten zu viel? Das Neisekostengesetz, das in einer Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses beraten wird, will einmal mit der berühmten Sparsamkeit Ernst machen. Sehr lobenswert und richtig. Doch muß eins dabei verhindert werden, daß der notwendige Reiseverkehr der Staatsbeamten beeinträchtigt werde. Wir haben in unsern Aufsätzen zur Reform der preußischen Verwaltung bereits eingehender darüber geschrieben (vergl. Um.: 3, 4, 5, 7, ferner 15 u. 16). Bei der Verwaltungsreform wird besonderes Gewicht darauf gelegt, das riesenhaft angeschwollene Schreibwerk zu mindern und, wo immer es geht, zum mündlichen Verfahren zu greifen. Mündliche Verständigung der Referenten verschiedener Verwaltungs- und Regierungsabteilungen und Ministerien erspart dicke Aktenkon Volute; unmittelbare Einsicht in die Verhältnisse an Ort und Stelle verschafft erheblich mehr Klarheit und namentlich auch rascheren Aufschluß als die bestgemeinten und umfangreichsten Berichte und Relationen. Es gibt nur noch wenige Verwaltungsbeamte, die der Vielschreiberei anhängen und die nicht ein kurzes Schlußprotokoll für die Akten dem lang¬ wierigen schriftlichen Meinungsaustausch vorziehen. Der Beamte soll auch gelegentlich aus seinem Bureau heraus, denn der Anschauungsunterricht ist das Beste auf der Welt und Verkehr mit dem Publikum draußen schleift die Ecken ab und beseitigt Mißverständnisse und Vorurteile auf beiden Seiten. Alles das ist aber nicht ohne Reisen zu machen, und wenn die Parlamentarier mit vollem Rechte betonen, daß ihnen die Reisegelegenheit nach Kräften erleichtert werden möge, damit sie sich in der Welt umsehen, so werden sie auch dafür Sinn und Verständnis haben, daß den Staatsbeamten der Reiseverkehr nicht erschwert werde. Wir sehen eine gewisse Gefahr, in dem Neisekostengesetz darin, daß nach seiner Annahme in vorliegender Form das Reisen der Beamten eine Einschränkung erfahren würde und damit wieder das schriftliche Verfahren begünstigt, der unmittelbare Verkehr zwischen Bureaukratie und Öffentlichkeit beeinträchtigt werden könnte. Denn in bestimmten Gegenden des Landes, z. B. Rheinland und Westfalen, ist, um nur eine Beamtenkategorie herauszugreifen, ohne für andere einen andern Maßstab anzuerkennen, mit 15 Mark Tagegeldern nur bei Entbehrung eines bescheidenen und billigen Komforts und nur mit recht geringen Ansprüchen an Unterkunft und Verpflegung auszukommen. Es mag ja rechnerisch hoch veranlagte Beamte geben, die ganz billig zu wohnen und zu essen verstehen; aber es fragt sich, ob sie bei den Verhandlungen mit den Vertretern großer Unter¬ nehmungen und kommunaler Behörden das Maß von Freiheit und Unbefangenheit behalten, wenn sie sich wegen Kost und Logis mit den herabgesetzten Diäten und wegen der Fahrkarte mit der Oberrechnungskammer herumschlagen müssen. Wird das Reisen zum finanziellen Risiko und zum Ärgernis, so wird wahrscheinlich weniger gereist werden. Man läßt die Leute, wo es eben angängig ist, zu den Behörden kommen oder greift wieder auf das schriftliche Verfahren im Übermaß zurück. Ob das aber am letzten Ende eine Ersparnis für das Staatswesen dar¬ stellen würde, das steht sehr dahin. Unmittelbar bei dem Ausgabenetat kann es stimmen, aber vielleicht nicht bei der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Abrechnung, und auf diese möge man doch auch bei dem künftigen R A. eisekostengesetz im Staats- und Gemeininteresse achtgeben. Moderne Judenverfolgung. Von jeher war Ostern die Zeit, in der fanatisierte Haufen glaubten an den Juden Rache nehmen zu müssen dafür, daß sie den Heiland hinmorden ließen. Der Schauplatz der Judenverfolgungen wird mit der steigenden Kultur kleiner und hat sich immer mehr nach Osten verschoben.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/580>, abgerufen am 23.07.2024.