Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches unter voller Anerkennung auch seiner liberalen Kreiseingesessenen zu verwalten, Wie geht das zu? Indessen so unbequeme Fragen darf man eben nicht stellen. Das preußische Wahlrecht. Vom Standpunkte der praktischen Politik Ein unter Berücksichtigung dieser Erwägung wie uuter Berücksichtigung der Die Konservativen sind mehr oder weniger Feinde der Reform aus rein partei¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches unter voller Anerkennung auch seiner liberalen Kreiseingesessenen zu verwalten, Wie geht das zu? Indessen so unbequeme Fragen darf man eben nicht stellen. Das preußische Wahlrecht. Vom Standpunkte der praktischen Politik Ein unter Berücksichtigung dieser Erwägung wie uuter Berücksichtigung der Die Konservativen sind mehr oder weniger Feinde der Reform aus rein partei¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0335" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/315332"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1420" prev="#ID_1419"> unter voller Anerkennung auch seiner liberalen Kreiseingesessenen zu verwalten,<lb/> und eben so wunderbar, daß ihn diese Philosophie ohne Anstoß durch so verant¬<lb/> wortliche, der Kritik ausgesetzte Ämter wie die eines Regierungspräsidenten, eines<lb/> Oberpräsidenten, Ministers des Innern, Staatssekretärs des Innern getragen hat,<lb/> und das alles unter den Augen eines temperamentvollen, scharf beobachtenden,<lb/> hohe Anforderungen stellenden Monarchen!</p><lb/> <p xml:id="ID_1421"> Wie geht das zu? Indessen so unbequeme Fragen darf man eben nicht stellen.<lb/> Die Hauptsache ist, daß die große Kuchenform gefunden wird, in die man den<lb/> Stoff, den die Reden bieten, jedesmal hineintreten kann, um das Ganze im<lb/> Parteivfen zu backen. Und so gehört es nach dem ausgegebenen Stichwort für<lb/> die oppositionelle Presse zum guten Ton, über die philosophischen Gedanken des<lb/> Ministerpräsidenten zu höhnen, seine allerdings tiefgehenden und weitausholenden<lb/> Begründungen als überflüssig und unangemessen zu veralbern und seine von starker<lb/> Überzeugung getragenen Äußerungen staatsmännischer Eigenart durch geschmacklose<lb/> Witze und persönliche Ungezogenheiten herabzuziehen. Dabei kommt den Kritikern<lb/> dieser Art gar nicht das Bewußtsein, wie tief sie selbst eine Volksvertretung Herab¬<lb/> drücken, die angeblich Darlegungen nicht vertragen kann, wenn sie etwas mehr auf<lb/> die tieferen und allgemeineren Grundlagen politischer Gedanken eingehen.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Das preußische Wahlrecht.</head> <p xml:id="ID_1422"> Vom Standpunkte der praktischen Politik<lb/> stellt man Wohl allseitig an eine preußische Wahlreform die Erwartung, daß die<lb/> gar zu einseitig ausgebildete Vorherrschaft des agrarischen Konservatismus ein¬<lb/> gedämmt werde, um auch ein Wirken liberaler Ideen möglich zu machen. Eine<lb/> Reform, die ganz oder doch wesentlich zugunsten der Demokratie ausschlägt,<lb/> brauchen die bürgerlichen Parteien nicht herbeizusehnen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1423"> Ein unter Berücksichtigung dieser Erwägung wie uuter Berücksichtigung der<lb/> nicht einfach auszuschaltenden preußischen Eigenart durchdachtes Wahlrechts¬<lb/> programm stellt der Regierungsentwurf nicht dar. Darüber ist man sich, wie die<lb/> Ausführungen der Blätter aller Parteirichtungen beweisen, einig. Wie steht es<lb/> nun aber mit den Forderungen der einzelnen Parteien, die den Regierungsentwurf<lb/> in Grund und Boden verurteilen?</p><lb/> <p xml:id="ID_1424" next="#ID_1425"> Die Konservativen sind mehr oder weniger Feinde der Reform aus rein partei¬<lb/> politischer Gründen; Freisinnige und Sozialdemokraten erheben rein theoretische<lb/> Forderungen,- das Zentrum zeigt noch eine unklare Haltung. Nur bei den Frei¬<lb/> konservativen und Nationalliberalen erkennen wir ein gewisses systematisches Hin¬<lb/> arbeiten auf das eingangs angedeutete Ziel. Besonders die Nationalliberalen<lb/> haben seit Jahren die Ausarbeitung eines für die besondern preußischen Verhält¬<lb/> nisse geeigneten Wahlrechtsprogrammes betrieben. Nach den Wahlen von 1903<lb/> war es ihnen sogar gelungen, sich auch mit den Freisinnigen über gewisse Mindest¬<lb/> forderungen zu verständigen, die jetzt auf freisinniger Seite stark in Vergessenheit<lb/> geraten zu sein scheinen. Diese Mindestforderungen bestanden zunächst in einer<lb/> anderweiten Festlegung der Wahlbezirke, aber nicht „nach Maßgabe der Bevöl-<lb/> kerungszahl", sondern „unter Berücksichtigung" der Bevölkerungszahl. Man<lb/> beachte den Unterschied: die Bevölkerungszahl allein soll keineswegs entscheidend<lb/> sein; Wohl aber soll sie nicht in den: gegenwärtig bestehenden krassen Mi߬<lb/> verhältnis zwischen den verschiedenen Wahlkreisen ganz außer acht gelassen<lb/> werden. Es ist ein guter und gesunder Gedanke organischer Wahlrechtsreform,<lb/> nicht nur die Köpfe zu zählen, sondern die Wahlkreise abzugrenzen unter<lb/> gleichzeitiger, wohlabgewogener Berücksichtigung von „Land und Leuten". Ferner<lb/> wurde in den liberalen Mindestforderungen verlangt, die Teilung der Wähler-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0335]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
unter voller Anerkennung auch seiner liberalen Kreiseingesessenen zu verwalten,
und eben so wunderbar, daß ihn diese Philosophie ohne Anstoß durch so verant¬
wortliche, der Kritik ausgesetzte Ämter wie die eines Regierungspräsidenten, eines
Oberpräsidenten, Ministers des Innern, Staatssekretärs des Innern getragen hat,
und das alles unter den Augen eines temperamentvollen, scharf beobachtenden,
hohe Anforderungen stellenden Monarchen!
Wie geht das zu? Indessen so unbequeme Fragen darf man eben nicht stellen.
Die Hauptsache ist, daß die große Kuchenform gefunden wird, in die man den
Stoff, den die Reden bieten, jedesmal hineintreten kann, um das Ganze im
Parteivfen zu backen. Und so gehört es nach dem ausgegebenen Stichwort für
die oppositionelle Presse zum guten Ton, über die philosophischen Gedanken des
Ministerpräsidenten zu höhnen, seine allerdings tiefgehenden und weitausholenden
Begründungen als überflüssig und unangemessen zu veralbern und seine von starker
Überzeugung getragenen Äußerungen staatsmännischer Eigenart durch geschmacklose
Witze und persönliche Ungezogenheiten herabzuziehen. Dabei kommt den Kritikern
dieser Art gar nicht das Bewußtsein, wie tief sie selbst eine Volksvertretung Herab¬
drücken, die angeblich Darlegungen nicht vertragen kann, wenn sie etwas mehr auf
die tieferen und allgemeineren Grundlagen politischer Gedanken eingehen.
Das preußische Wahlrecht. Vom Standpunkte der praktischen Politik
stellt man Wohl allseitig an eine preußische Wahlreform die Erwartung, daß die
gar zu einseitig ausgebildete Vorherrschaft des agrarischen Konservatismus ein¬
gedämmt werde, um auch ein Wirken liberaler Ideen möglich zu machen. Eine
Reform, die ganz oder doch wesentlich zugunsten der Demokratie ausschlägt,
brauchen die bürgerlichen Parteien nicht herbeizusehnen.
Ein unter Berücksichtigung dieser Erwägung wie uuter Berücksichtigung der
nicht einfach auszuschaltenden preußischen Eigenart durchdachtes Wahlrechts¬
programm stellt der Regierungsentwurf nicht dar. Darüber ist man sich, wie die
Ausführungen der Blätter aller Parteirichtungen beweisen, einig. Wie steht es
nun aber mit den Forderungen der einzelnen Parteien, die den Regierungsentwurf
in Grund und Boden verurteilen?
Die Konservativen sind mehr oder weniger Feinde der Reform aus rein partei¬
politischer Gründen; Freisinnige und Sozialdemokraten erheben rein theoretische
Forderungen,- das Zentrum zeigt noch eine unklare Haltung. Nur bei den Frei¬
konservativen und Nationalliberalen erkennen wir ein gewisses systematisches Hin¬
arbeiten auf das eingangs angedeutete Ziel. Besonders die Nationalliberalen
haben seit Jahren die Ausarbeitung eines für die besondern preußischen Verhält¬
nisse geeigneten Wahlrechtsprogrammes betrieben. Nach den Wahlen von 1903
war es ihnen sogar gelungen, sich auch mit den Freisinnigen über gewisse Mindest¬
forderungen zu verständigen, die jetzt auf freisinniger Seite stark in Vergessenheit
geraten zu sein scheinen. Diese Mindestforderungen bestanden zunächst in einer
anderweiten Festlegung der Wahlbezirke, aber nicht „nach Maßgabe der Bevöl-
kerungszahl", sondern „unter Berücksichtigung" der Bevölkerungszahl. Man
beachte den Unterschied: die Bevölkerungszahl allein soll keineswegs entscheidend
sein; Wohl aber soll sie nicht in den: gegenwärtig bestehenden krassen Mi߬
verhältnis zwischen den verschiedenen Wahlkreisen ganz außer acht gelassen
werden. Es ist ein guter und gesunder Gedanke organischer Wahlrechtsreform,
nicht nur die Köpfe zu zählen, sondern die Wahlkreise abzugrenzen unter
gleichzeitiger, wohlabgewogener Berücksichtigung von „Land und Leuten". Ferner
wurde in den liberalen Mindestforderungen verlangt, die Teilung der Wähler-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |