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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gedanke auf, weshalb denn die Reichsbank nicht das gleiche Mittel, die Annahme
verzinslicher Depositen, zur Stärkung ihrer Position versucht. Zu diesem Thema
sind die Ausführungen Beutlers interessant, der in seiner kürzlich erschienenen
Arbeit "Die Reichsbank, ihre rechtliche Natur und Zweckbestimmung" (Berlin und
Leipzig, Dr. Walther Rothschild, 1909) konstatiert, daß die Leitung der Reichsbank
nicht das Recht hat, den ihr durch das Bankgesetz gestatteten Geschäftszweig der
Annahme verzinslicher Depositen im Verordnungswege auszuschalten. Diese Ma߬
nahme läßt sich -- nach Beutler -- weder formell "och materiell rechtfertigen.

Beutler kommt in seiner gründlichen, fleißigen Arbeit, in der er bis in die
tiefsten Tiefen der bisher und zum Teil uoch heute ungeklärten schwierigen Rechts¬
fragen eindringt und eine notwendige Aufklärungsarbeit leistet, zu dem Schluß, daß
die Beteiligung von Privatkapital an der Reichsbank aufzugeben und das für die
Ablösung der Anteilseigner nötige Kapital durch eine Reichsanleihe aufzubringen
ist, das heißt also, die Neichsbcmk soll verstaatlicht werden. Wir können diesen
Schlußfolgerungen nicht beitreten, ohne jedoch damit den Wert der Arbeit herab¬
setzen zu wollen.

Schließlich möchten wir noch auf eine interessante Neuerscheinung hinweisen,
ein Werk von Hnrtley Widders betitelt l^dö NsaninK ot' None^. (London, Smith,
Eider Co., 1909.) Wir wollen vorläufig nur die Auslassungen des Verfassers
über die deutsche Währung, denen gar nicht früh genug widersprochen werden
kann, wiedergeben. Widders schreibt:


In der Theorie hat Berlin Goldwährung, und die Noten der Neichsbcmk sind theoretisch
auf Vorzeigung in Gold zahlbar. Aber Deutschland ist jung als Finanzmacht, und seine Banken
sind so eifrig und gründlich damit beschäftigt, die industriellen Kräfte des Landes zu fördern,
daß ihre Mittel durch diese Aufgabe bisher voll in Anspruch genommen worden sind. Freilich
haben sie ihre Ausgabe mit großem Erfolge durchgeführt, doch haben sie sich noch nicht den
Fragen des internationalen Bankwesens zugewandt, wie auch nicht der Frage, ob sie gerüstet
sind, alle an sie herantretenden Forderungen in Gold zu erfüllen. Ferner wird jeder, der den
Goldvorrat der Reichsbank in einigermaßen erheblichem Umfange in Anspruch nehmen will,
dabei leicht auf Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen und wird außerdem leicht einer wenig
ermutigenden Haltung begegnen, wenn er einmal die Gefälligkeit der Bank in Anspruch
nehmen will.

Diesen unwahren Behauptungen muß auf das entschiedenste widersprochen werden.
Die Neichsbcmk hat noch niemals die Abgabe von Gold verweigert; sie ist jederzeit
bereit, jedes Quantum Gold im Tausch gegen ihre Noten herzugebe". Sie hat dagegen
kein Interesse, ebensowenig wie irgendeine andre Notenbank, der Arbitrage die Wege
zu ebnen. Demnach muß die Behauptung, Deutschlands Goldwährung bestehe nur
in der Theorie, als maßlose Übertreibung eines Ausländers zurückgewiesen werden,
der bemüht ist, London nach wie vor als das Clearinghaus der Welt, als den
Mittelpunkt des Geldmarkts hinzustellen, ohne zuzugestehen, wie viel doch London
bereits von seiner Stellung an Newyork, Paris und Berlin verloren hat.




Christentum und Kirche in Vergangenheit, Gegenwart und Zu¬

kunft.

Unter diesem Titel ist jetzt das im achten Heft angekündigte Buch bei
E- Haberland in Leipzig erschienen. In einer Überschau der Kirchengeschichte ge¬
lange ich zu einer Auffassung des Wesens des Christentums, die mit der in der
liberalen Theologie herrschenden nicht ganz übereinstimmt, zeige, wie die modernen
religiös-kirchlichen Probleme geworden sind, wäge Recht und Unrecht der Parteien
in den heutigen konfessionellen Kämpfen ab und untersuche, durch welche Zugeständ¬
nisse die Kirchen den Bedürfnissen der Gegenwart genügen und sich für die Zu¬
kunft lebensfähig erhalten können, Es sind ältere und neuere Zeitschriftenaufsätze


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gedanke auf, weshalb denn die Reichsbank nicht das gleiche Mittel, die Annahme
verzinslicher Depositen, zur Stärkung ihrer Position versucht. Zu diesem Thema
sind die Ausführungen Beutlers interessant, der in seiner kürzlich erschienenen
Arbeit „Die Reichsbank, ihre rechtliche Natur und Zweckbestimmung" (Berlin und
Leipzig, Dr. Walther Rothschild, 1909) konstatiert, daß die Leitung der Reichsbank
nicht das Recht hat, den ihr durch das Bankgesetz gestatteten Geschäftszweig der
Annahme verzinslicher Depositen im Verordnungswege auszuschalten. Diese Ma߬
nahme läßt sich — nach Beutler — weder formell »och materiell rechtfertigen.

Beutler kommt in seiner gründlichen, fleißigen Arbeit, in der er bis in die
tiefsten Tiefen der bisher und zum Teil uoch heute ungeklärten schwierigen Rechts¬
fragen eindringt und eine notwendige Aufklärungsarbeit leistet, zu dem Schluß, daß
die Beteiligung von Privatkapital an der Reichsbank aufzugeben und das für die
Ablösung der Anteilseigner nötige Kapital durch eine Reichsanleihe aufzubringen
ist, das heißt also, die Neichsbcmk soll verstaatlicht werden. Wir können diesen
Schlußfolgerungen nicht beitreten, ohne jedoch damit den Wert der Arbeit herab¬
setzen zu wollen.

Schließlich möchten wir noch auf eine interessante Neuerscheinung hinweisen,
ein Werk von Hnrtley Widders betitelt l^dö NsaninK ot' None^. (London, Smith,
Eider Co., 1909.) Wir wollen vorläufig nur die Auslassungen des Verfassers
über die deutsche Währung, denen gar nicht früh genug widersprochen werden
kann, wiedergeben. Widders schreibt:


In der Theorie hat Berlin Goldwährung, und die Noten der Neichsbcmk sind theoretisch
auf Vorzeigung in Gold zahlbar. Aber Deutschland ist jung als Finanzmacht, und seine Banken
sind so eifrig und gründlich damit beschäftigt, die industriellen Kräfte des Landes zu fördern,
daß ihre Mittel durch diese Aufgabe bisher voll in Anspruch genommen worden sind. Freilich
haben sie ihre Ausgabe mit großem Erfolge durchgeführt, doch haben sie sich noch nicht den
Fragen des internationalen Bankwesens zugewandt, wie auch nicht der Frage, ob sie gerüstet
sind, alle an sie herantretenden Forderungen in Gold zu erfüllen. Ferner wird jeder, der den
Goldvorrat der Reichsbank in einigermaßen erheblichem Umfange in Anspruch nehmen will,
dabei leicht auf Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen und wird außerdem leicht einer wenig
ermutigenden Haltung begegnen, wenn er einmal die Gefälligkeit der Bank in Anspruch
nehmen will.

Diesen unwahren Behauptungen muß auf das entschiedenste widersprochen werden.
Die Neichsbcmk hat noch niemals die Abgabe von Gold verweigert; sie ist jederzeit
bereit, jedes Quantum Gold im Tausch gegen ihre Noten herzugebe». Sie hat dagegen
kein Interesse, ebensowenig wie irgendeine andre Notenbank, der Arbitrage die Wege
zu ebnen. Demnach muß die Behauptung, Deutschlands Goldwährung bestehe nur
in der Theorie, als maßlose Übertreibung eines Ausländers zurückgewiesen werden,
der bemüht ist, London nach wie vor als das Clearinghaus der Welt, als den
Mittelpunkt des Geldmarkts hinzustellen, ohne zuzugestehen, wie viel doch London
bereits von seiner Stellung an Newyork, Paris und Berlin verloren hat.




Christentum und Kirche in Vergangenheit, Gegenwart und Zu¬

kunft.

Unter diesem Titel ist jetzt das im achten Heft angekündigte Buch bei
E- Haberland in Leipzig erschienen. In einer Überschau der Kirchengeschichte ge¬
lange ich zu einer Auffassung des Wesens des Christentums, die mit der in der
liberalen Theologie herrschenden nicht ganz übereinstimmt, zeige, wie die modernen
religiös-kirchlichen Probleme geworden sind, wäge Recht und Unrecht der Parteien
in den heutigen konfessionellen Kämpfen ab und untersuche, durch welche Zugeständ¬
nisse die Kirchen den Bedürfnissen der Gegenwart genügen und sich für die Zu¬
kunft lebensfähig erhalten können, Es sind ältere und neuere Zeitschriftenaufsätze


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[0627] Maßgebliches und Unmaßgebliches Gedanke auf, weshalb denn die Reichsbank nicht das gleiche Mittel, die Annahme verzinslicher Depositen, zur Stärkung ihrer Position versucht. Zu diesem Thema sind die Ausführungen Beutlers interessant, der in seiner kürzlich erschienenen Arbeit „Die Reichsbank, ihre rechtliche Natur und Zweckbestimmung" (Berlin und Leipzig, Dr. Walther Rothschild, 1909) konstatiert, daß die Leitung der Reichsbank nicht das Recht hat, den ihr durch das Bankgesetz gestatteten Geschäftszweig der Annahme verzinslicher Depositen im Verordnungswege auszuschalten. Diese Ma߬ nahme läßt sich — nach Beutler — weder formell »och materiell rechtfertigen. Beutler kommt in seiner gründlichen, fleißigen Arbeit, in der er bis in die tiefsten Tiefen der bisher und zum Teil uoch heute ungeklärten schwierigen Rechts¬ fragen eindringt und eine notwendige Aufklärungsarbeit leistet, zu dem Schluß, daß die Beteiligung von Privatkapital an der Reichsbank aufzugeben und das für die Ablösung der Anteilseigner nötige Kapital durch eine Reichsanleihe aufzubringen ist, das heißt also, die Neichsbcmk soll verstaatlicht werden. Wir können diesen Schlußfolgerungen nicht beitreten, ohne jedoch damit den Wert der Arbeit herab¬ setzen zu wollen. Schließlich möchten wir noch auf eine interessante Neuerscheinung hinweisen, ein Werk von Hnrtley Widders betitelt l^dö NsaninK ot' None^. (London, Smith, Eider Co., 1909.) Wir wollen vorläufig nur die Auslassungen des Verfassers über die deutsche Währung, denen gar nicht früh genug widersprochen werden kann, wiedergeben. Widders schreibt: In der Theorie hat Berlin Goldwährung, und die Noten der Neichsbcmk sind theoretisch auf Vorzeigung in Gold zahlbar. Aber Deutschland ist jung als Finanzmacht, und seine Banken sind so eifrig und gründlich damit beschäftigt, die industriellen Kräfte des Landes zu fördern, daß ihre Mittel durch diese Aufgabe bisher voll in Anspruch genommen worden sind. Freilich haben sie ihre Ausgabe mit großem Erfolge durchgeführt, doch haben sie sich noch nicht den Fragen des internationalen Bankwesens zugewandt, wie auch nicht der Frage, ob sie gerüstet sind, alle an sie herantretenden Forderungen in Gold zu erfüllen. Ferner wird jeder, der den Goldvorrat der Reichsbank in einigermaßen erheblichem Umfange in Anspruch nehmen will, dabei leicht auf Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen und wird außerdem leicht einer wenig ermutigenden Haltung begegnen, wenn er einmal die Gefälligkeit der Bank in Anspruch nehmen will. Diesen unwahren Behauptungen muß auf das entschiedenste widersprochen werden. Die Neichsbcmk hat noch niemals die Abgabe von Gold verweigert; sie ist jederzeit bereit, jedes Quantum Gold im Tausch gegen ihre Noten herzugebe». Sie hat dagegen kein Interesse, ebensowenig wie irgendeine andre Notenbank, der Arbitrage die Wege zu ebnen. Demnach muß die Behauptung, Deutschlands Goldwährung bestehe nur in der Theorie, als maßlose Übertreibung eines Ausländers zurückgewiesen werden, der bemüht ist, London nach wie vor als das Clearinghaus der Welt, als den Mittelpunkt des Geldmarkts hinzustellen, ohne zuzugestehen, wie viel doch London bereits von seiner Stellung an Newyork, Paris und Berlin verloren hat. Christentum und Kirche in Vergangenheit, Gegenwart und Zu¬ kunft. Unter diesem Titel ist jetzt das im achten Heft angekündigte Buch bei E- Haberland in Leipzig erschienen. In einer Überschau der Kirchengeschichte ge¬ lange ich zu einer Auffassung des Wesens des Christentums, die mit der in der liberalen Theologie herrschenden nicht ganz übereinstimmt, zeige, wie die modernen religiös-kirchlichen Probleme geworden sind, wäge Recht und Unrecht der Parteien in den heutigen konfessionellen Kämpfen ab und untersuche, durch welche Zugeständ¬ nisse die Kirchen den Bedürfnissen der Gegenwart genügen und sich für die Zu¬ kunft lebensfähig erhalten können, Es sind ältere und neuere Zeitschriftenaufsätze

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/627>, abgerufen am 22.07.2024.