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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

gelten, die den Freisinn aus der Rolle einer Partei, die nichts gelernt und nichts
vergessen hat, herausreißen will. Das soll keine Zustimmung zu dem Inhalt der
Ausführungen Pachnickes bedeuten, gegen die sich mancher Einwand erheben IcM
Aber es liegt ein außerordentlicher Fortschritt in dieser Haltung des radikalen
Liberalismus, und das wird sich hoffentlich in der jüngern Generation immer
stärker bemerkbar machen. Wenn sich die konservative Partei der Blockpolitik gegen¬
über recht zurückhaltend zeigt, so darf daraus nicht geschlossen werden, daß die
Gegnerschaft, die sich in einigen Organen der Rechten zeigr -- wie übrigens
bei der Linken auch! --, auf die Haltung der Partei einen praktisch bedeutsamen
Einfluß ausüben wird. Es ist undenkbar, daß die konservative Partei in der
gegenwärtigen Lage einer konservativen Regierung, deren Autorität auf dem Spiel
steht, die Gefolgschaft versagen könnte.

Die heikelste Frage in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen der Parteien
bleibt die Reform des preußischen Wahlrechts. Es ist zunächst von Wichtigkeit, daß der
Abgeordnete Bassermann in Wiesbaden für die nationalliberale Partei die Forderung
der einfachen Übertragung des Reichstagswahlrechts auf das preußische Lcmdtags-
wahlrecht entschieden abgelehnt hat. Das war sehr verständig, weil ohne diese
Sicherheit das Mißtrauen der Konservativen gegen die Wünsche liberaler Hei߬
sporne und Doktrinäre leicht scharfer erregt worden wäre, als für die realpolitischen
Zwecke der Blockpolitik gut ist. Aber alle Positiven Vorschläge für die Reform sind
bisher über einen embryonalen Zustund noch nicht hinausgekommen.

Die antimilitaristischen Bestrebungen der Sozialdemokratie haben durch den
Hochverratsprozeß Liebknecht einen erwünschten Denkzettel erhalten. Es ist erfreulich,
daß das Urteil des höchsten deutschen Gerichtshofes die Dinge bestimmt und sicher
in ihrer wahren Bedeutung erfaßt und die Hoffnung, eine gemeingefährliche und
hochverräterische Agitation durch kleine juristisch-politische Vorsichtsmaßregeln und
verfassungsrechtliche Begriffsspielereien decken zu können, gründlich zusehenden ge¬
macht hat. Auf die Höhe der Strafe und die Nebenumstände kommt es dabei
wenig an. Die allgemeine Feststellung dieses Urteils ist von Wichtigkeit, sowenig
Bedeutung die Person des "Genossen" Liebknecht junior auch für sich in Anspruch
nehmen kann. '




Ein "einiges" Deutsches Reich.

Der schon vor hundert Jahren von
Preußen Getätigte Versuch, einen norddeutschen Neichsbund unter seinem Präsidium
zu schaffen, scheiterte an dem unglücklichen Kriege von 1806 zu 1807. Der Friede
zu Tilsit vom Juli 1807 war ein neuer Erfolg der Bestrebungen Napoleons, die
Zersplitterung des Deutschen Reiches aufrecht zu erhalten. Mit klarem Blick hatte
ja der Korse erkannt, durch welches Mittel er zum Herr" Deutschlands werden
konnte. Der sicherste Weg zur Zerstücklung Deutschlands war die Stärkung der
einzelnen Dynastien. Zu deren Gunsten sind denn auch seit dem Lüneviller Frieden
von 1801 und dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die meisten Reichs¬
städte mediatisiert worden; es ging die Gewalt der Reichsritterschaft und der Neichs-
dörfer in der Souveränität der einzelnen deutschen Landesherren ans; es wurden
vier neue weltliche Kurwürden: Salzburg, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel ge¬
schaffen; es erhielten Bayern und Württemberg 1805 und Sachsen 1806 als
Lohn die Königskrone; es wurde schließlich dieses Werk Bonapartes durch deu Rhein¬
bund vom Juli 1806 gekrönt, denn dieser riß die innerlich gekrciftigten, nur dem
Namen nach deutschen Staaten von dem deutschen Reichsverbande los.

Nachdem so der deutschuationale Gedanke durch den unter französischem Protektorat
stehenden Partikularismus erstickt worden war, konnte die diplomatische Schöpfung
von 1815, die Gründung des Deutschen Bundes, auch uicht den geringsten würdigen
Ersatz für das gefallne Reich schaffen. Die an ihrer zum Teil neu gewonnenen


Grenzboten IV 1907 21
Maßgebliches und Unmaßgebliches

gelten, die den Freisinn aus der Rolle einer Partei, die nichts gelernt und nichts
vergessen hat, herausreißen will. Das soll keine Zustimmung zu dem Inhalt der
Ausführungen Pachnickes bedeuten, gegen die sich mancher Einwand erheben IcM
Aber es liegt ein außerordentlicher Fortschritt in dieser Haltung des radikalen
Liberalismus, und das wird sich hoffentlich in der jüngern Generation immer
stärker bemerkbar machen. Wenn sich die konservative Partei der Blockpolitik gegen¬
über recht zurückhaltend zeigt, so darf daraus nicht geschlossen werden, daß die
Gegnerschaft, die sich in einigen Organen der Rechten zeigr — wie übrigens
bei der Linken auch! —, auf die Haltung der Partei einen praktisch bedeutsamen
Einfluß ausüben wird. Es ist undenkbar, daß die konservative Partei in der
gegenwärtigen Lage einer konservativen Regierung, deren Autorität auf dem Spiel
steht, die Gefolgschaft versagen könnte.

Die heikelste Frage in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen der Parteien
bleibt die Reform des preußischen Wahlrechts. Es ist zunächst von Wichtigkeit, daß der
Abgeordnete Bassermann in Wiesbaden für die nationalliberale Partei die Forderung
der einfachen Übertragung des Reichstagswahlrechts auf das preußische Lcmdtags-
wahlrecht entschieden abgelehnt hat. Das war sehr verständig, weil ohne diese
Sicherheit das Mißtrauen der Konservativen gegen die Wünsche liberaler Hei߬
sporne und Doktrinäre leicht scharfer erregt worden wäre, als für die realpolitischen
Zwecke der Blockpolitik gut ist. Aber alle Positiven Vorschläge für die Reform sind
bisher über einen embryonalen Zustund noch nicht hinausgekommen.

Die antimilitaristischen Bestrebungen der Sozialdemokratie haben durch den
Hochverratsprozeß Liebknecht einen erwünschten Denkzettel erhalten. Es ist erfreulich,
daß das Urteil des höchsten deutschen Gerichtshofes die Dinge bestimmt und sicher
in ihrer wahren Bedeutung erfaßt und die Hoffnung, eine gemeingefährliche und
hochverräterische Agitation durch kleine juristisch-politische Vorsichtsmaßregeln und
verfassungsrechtliche Begriffsspielereien decken zu können, gründlich zusehenden ge¬
macht hat. Auf die Höhe der Strafe und die Nebenumstände kommt es dabei
wenig an. Die allgemeine Feststellung dieses Urteils ist von Wichtigkeit, sowenig
Bedeutung die Person des „Genossen" Liebknecht junior auch für sich in Anspruch
nehmen kann. '




Ein „einiges" Deutsches Reich.

Der schon vor hundert Jahren von
Preußen Getätigte Versuch, einen norddeutschen Neichsbund unter seinem Präsidium
zu schaffen, scheiterte an dem unglücklichen Kriege von 1806 zu 1807. Der Friede
zu Tilsit vom Juli 1807 war ein neuer Erfolg der Bestrebungen Napoleons, die
Zersplitterung des Deutschen Reiches aufrecht zu erhalten. Mit klarem Blick hatte
ja der Korse erkannt, durch welches Mittel er zum Herr» Deutschlands werden
konnte. Der sicherste Weg zur Zerstücklung Deutschlands war die Stärkung der
einzelnen Dynastien. Zu deren Gunsten sind denn auch seit dem Lüneviller Frieden
von 1801 und dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die meisten Reichs¬
städte mediatisiert worden; es ging die Gewalt der Reichsritterschaft und der Neichs-
dörfer in der Souveränität der einzelnen deutschen Landesherren ans; es wurden
vier neue weltliche Kurwürden: Salzburg, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel ge¬
schaffen; es erhielten Bayern und Württemberg 1805 und Sachsen 1806 als
Lohn die Königskrone; es wurde schließlich dieses Werk Bonapartes durch deu Rhein¬
bund vom Juli 1806 gekrönt, denn dieser riß die innerlich gekrciftigten, nur dem
Namen nach deutschen Staaten von dem deutschen Reichsverbande los.

Nachdem so der deutschuationale Gedanke durch den unter französischem Protektorat
stehenden Partikularismus erstickt worden war, konnte die diplomatische Schöpfung
von 1815, die Gründung des Deutschen Bundes, auch uicht den geringsten würdigen
Ersatz für das gefallne Reich schaffen. Die an ihrer zum Teil neu gewonnenen


Grenzboten IV 1907 21
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[0169] Maßgebliches und Unmaßgebliches gelten, die den Freisinn aus der Rolle einer Partei, die nichts gelernt und nichts vergessen hat, herausreißen will. Das soll keine Zustimmung zu dem Inhalt der Ausführungen Pachnickes bedeuten, gegen die sich mancher Einwand erheben IcM Aber es liegt ein außerordentlicher Fortschritt in dieser Haltung des radikalen Liberalismus, und das wird sich hoffentlich in der jüngern Generation immer stärker bemerkbar machen. Wenn sich die konservative Partei der Blockpolitik gegen¬ über recht zurückhaltend zeigt, so darf daraus nicht geschlossen werden, daß die Gegnerschaft, die sich in einigen Organen der Rechten zeigr — wie übrigens bei der Linken auch! —, auf die Haltung der Partei einen praktisch bedeutsamen Einfluß ausüben wird. Es ist undenkbar, daß die konservative Partei in der gegenwärtigen Lage einer konservativen Regierung, deren Autorität auf dem Spiel steht, die Gefolgschaft versagen könnte. Die heikelste Frage in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen der Parteien bleibt die Reform des preußischen Wahlrechts. Es ist zunächst von Wichtigkeit, daß der Abgeordnete Bassermann in Wiesbaden für die nationalliberale Partei die Forderung der einfachen Übertragung des Reichstagswahlrechts auf das preußische Lcmdtags- wahlrecht entschieden abgelehnt hat. Das war sehr verständig, weil ohne diese Sicherheit das Mißtrauen der Konservativen gegen die Wünsche liberaler Hei߬ sporne und Doktrinäre leicht scharfer erregt worden wäre, als für die realpolitischen Zwecke der Blockpolitik gut ist. Aber alle Positiven Vorschläge für die Reform sind bisher über einen embryonalen Zustund noch nicht hinausgekommen. Die antimilitaristischen Bestrebungen der Sozialdemokratie haben durch den Hochverratsprozeß Liebknecht einen erwünschten Denkzettel erhalten. Es ist erfreulich, daß das Urteil des höchsten deutschen Gerichtshofes die Dinge bestimmt und sicher in ihrer wahren Bedeutung erfaßt und die Hoffnung, eine gemeingefährliche und hochverräterische Agitation durch kleine juristisch-politische Vorsichtsmaßregeln und verfassungsrechtliche Begriffsspielereien decken zu können, gründlich zusehenden ge¬ macht hat. Auf die Höhe der Strafe und die Nebenumstände kommt es dabei wenig an. Die allgemeine Feststellung dieses Urteils ist von Wichtigkeit, sowenig Bedeutung die Person des „Genossen" Liebknecht junior auch für sich in Anspruch nehmen kann. ' Ein „einiges" Deutsches Reich. Der schon vor hundert Jahren von Preußen Getätigte Versuch, einen norddeutschen Neichsbund unter seinem Präsidium zu schaffen, scheiterte an dem unglücklichen Kriege von 1806 zu 1807. Der Friede zu Tilsit vom Juli 1807 war ein neuer Erfolg der Bestrebungen Napoleons, die Zersplitterung des Deutschen Reiches aufrecht zu erhalten. Mit klarem Blick hatte ja der Korse erkannt, durch welches Mittel er zum Herr» Deutschlands werden konnte. Der sicherste Weg zur Zerstücklung Deutschlands war die Stärkung der einzelnen Dynastien. Zu deren Gunsten sind denn auch seit dem Lüneviller Frieden von 1801 und dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die meisten Reichs¬ städte mediatisiert worden; es ging die Gewalt der Reichsritterschaft und der Neichs- dörfer in der Souveränität der einzelnen deutschen Landesherren ans; es wurden vier neue weltliche Kurwürden: Salzburg, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel ge¬ schaffen; es erhielten Bayern und Württemberg 1805 und Sachsen 1806 als Lohn die Königskrone; es wurde schließlich dieses Werk Bonapartes durch deu Rhein¬ bund vom Juli 1806 gekrönt, denn dieser riß die innerlich gekrciftigten, nur dem Namen nach deutschen Staaten von dem deutschen Reichsverbande los. Nachdem so der deutschuationale Gedanke durch den unter französischem Protektorat stehenden Partikularismus erstickt worden war, konnte die diplomatische Schöpfung von 1815, die Gründung des Deutschen Bundes, auch uicht den geringsten würdigen Ersatz für das gefallne Reich schaffen. Die an ihrer zum Teil neu gewonnenen Grenzboten IV 1907 21

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/169>, abgerufen am 03.07.2024.