Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.Ägypten im Jahre Otto Neuschler von ZmM! achten im vorigen Artikel auf Lord Cromers Plan eines lokalen Der Rat, die wichtigere von beiden Körperschaften, besteht aus dreißig Mit¬ Die "Generalversammlung" wird gebildet aus dem gesetzgebenden Rat, zu Der Rat versammelt sich sechsmal im Jahre, die Generalversammlung Kein wichtiges, sich ans die Verwaltung beziehendes Gesetz oder Dekret Zur Einführung neuer direkter Steuern, Grundsteuern oder persönlicher Grenzboten III 1907 64
Ägypten im Jahre Otto Neuschler von ZmM! achten im vorigen Artikel auf Lord Cromers Plan eines lokalen Der Rat, die wichtigere von beiden Körperschaften, besteht aus dreißig Mit¬ Die „Generalversammlung" wird gebildet aus dem gesetzgebenden Rat, zu Der Rat versammelt sich sechsmal im Jahre, die Generalversammlung Kein wichtiges, sich ans die Verwaltung beziehendes Gesetz oder Dekret Zur Einführung neuer direkter Steuern, Grundsteuern oder persönlicher Grenzboten III 1907 64
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[Abbildung]
Ägypten im Jahre
Otto Neuschler von
ZmM! achten im vorigen Artikel auf Lord Cromers Plan eines lokalen
internationalen gesetzgebenden Rates näher eingegangen wurde,
von dein man nicht weiß, ob er jemals von seinem Nachfolger
wieder aufgenommen werden wird, der aber zweifellos genug des
! Interessanten bietet, muß nun die jetzige Znsammensetzung der
ägyptischen Regierung kurz berührt werden. Diese besteht zurzeit aus dem
„Gesetzgebenden Rat" und der „Generalversammlung".
Der Rat, die wichtigere von beiden Körperschaften, besteht aus dreißig Mit¬
gliedern, von denen vierzehn, einschließlich des Präsidenten und des einen Vize-
Präsidenten, durch Dekret des Khcdiven ernannt worden sind, während die sech¬
zehn andern aus einer Wahl hervorgehn, die ein „Provinzialrat" abhält, dessen
Mitglieder von den „Delegierten" der einzelnen Dörfer gewühlt worden waren.
Die „Generalversammlung" wird gebildet aus dem gesetzgebenden Rat, zu
dem noch die Minister und sechsundvierzig Notabeln treten, von denen elf die
wichtigsten Städte, fünfunddreißig ländliche Distrikte vertreten, und die in ähn¬
licher Weise gewählt werden wie die gewählten Mitglieder des Rates.
Der Rat versammelt sich sechsmal im Jahre, die Generalversammlung
mindestens einmal aller zwei Jahre.
Kein wichtiges, sich ans die Verwaltung beziehendes Gesetz oder Dekret
kann ohne vorherige Vorlage an den Rat veröffentlicht werden. Der Rat kann
die Regierung zu gesetzgeberischen Maßnahmen veranlassen. Der Staatshaus¬
halt für das kommende Jahr und ebenso die Abrechnung für das abgelaufne
müssen dein Rat vorgelegt werden.
Zur Einführung neuer direkter Steuern, Grundsteuern oder persönlicher
Steuern muß die Zustimmung der Generalversammlung eingeholt werden, wie
sie auch bei öffentlichen Anleihen, bei mehrere Provinzen berührenden Kanal-
Grenzboten III 1907 64
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