Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.Treuhänder und Treuhandvereiniguugen Feast- und Gelenkübungen, militärische Exerzitien, systematische Marschübungen Wir sind damit am Ende unsrer Ausführungen- Sie haben zeigen sollen, Treuhänder und Treuhandvereinigungen , >uistreitig die sicherste Kapitalanlage ist die in guten Hypotheken. GrenMen I 1907 46
Treuhänder und Treuhandvereiniguugen Feast- und Gelenkübungen, militärische Exerzitien, systematische Marschübungen Wir sind damit am Ende unsrer Ausführungen- Sie haben zeigen sollen, Treuhänder und Treuhandvereinigungen , >uistreitig die sicherste Kapitalanlage ist die in guten Hypotheken. GrenMen I 1907 46
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0357" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/301611"/> <fw type="header" place="top"> Treuhänder und Treuhandvereiniguugen</fw><lb/> <p xml:id="ID_1292" prev="#ID_1291"> Feast- und Gelenkübungen, militärische Exerzitien, systematische Marschübungen<lb/> und anregende Ausflüge im Freien — beschäftigt und dadurch ihre körperliche<lb/> und geistige Entwicklung gefördert werden, womit dem zügellosen Treiben und<lb/> der zunehmenden Verrohung der Jugend in wirksamster Weise entgegengetreten<lb/> werden könne". Der erste Knabenhort zählt gegenwärtig etwa dreihundert<lb/> Knaben im Alter von neun bis zwölf und vierzehn Jahren; der Unterricht<lb/> und die körperliche Ausbildung werden in drei großen Sälen und im Freien<lb/> geleitet, und die Übungen gipfeln in einem Kvmpagnieexerzieren, wozu vier<lb/> Kompagnien gebildet und zu einem Bataillon zusammengestellt werden. Zu<lb/> Zug- und Kompagnieführern werden zehn- bis zwölfjährige Knaben bestimmt,<lb/> während die Stelle des Bataillonskommandeurs von einem vierzehnjährigen<lb/> Knaben eingenommen wird. Sämtliche Knaben sind uniformiert, sie tragen<lb/> Matrosenblusen und Schiffskappen mit Abzeichen an den Ärmeln.</p><lb/> <p xml:id="ID_1293"> Wir sind damit am Ende unsrer Ausführungen- Sie haben zeigen sollen,<lb/> wie verschiedentlich eine der größten Fragen der Gegenwart, die im engsten<lb/> Zusammenhange steht mit der Wehrkraft der Völker und den Interessen der<lb/> Landesverteidigung, beurteilt, behandelt und gelöst wird. Und sie haben auf<lb/> die Notwendigkeit hinweisen wollen, daß, ob Großmacht oder Kleinstaat, jede<lb/> Regierung innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit die Pflicht hat, zu prüfen,<lb/> wie die heranwachsende Jugend am zweckmäßigsten militärisch vorgebildet<lb/> werden kann.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Treuhänder und Treuhandvereinigungen</head><lb/> <p xml:id="ID_1294" next="#ID_1295"> , >uistreitig die sicherste Kapitalanlage ist die in guten Hypotheken.<lb/> Diese gewähren eine höhere Verzinsung als Sparkasseneinlagen<lb/> und bieten in weit geringerm Maße die Möglichkeit, Verluste zu<lb/> bringen, als etwa die Anlage in Wertpapieren. Doch zwei Nach¬<lb/> teile haben Hypotheken: sie können nicht so bequem übertragen<lb/> werden wie Wertpapiere und lauten überwiegend auf größere Beträge. Um<lb/> auch dem kleinen Sparer die Beteiligung an dieser sichern Anlage zu ermög¬<lb/> lichen, sammeln, neben andern ähnlichen Instituten, die Hypothekenbanken durch<lb/> Ausgabe von Pfandbriefen in Stücken bis zu fünfzig Mark hinab das Kapital<lb/> und leihen es in größern Beträgen hypothekarisch aus. Die Pfandbriefe er¬<lb/> möglichen den Inhabern, jederzeit ihre Forderung durch Verkauf der Papiere<lb/> weiter zu übertragen. Zum Schutze der Pfandbriefinhaber trifft das Reichs¬<lb/> hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 weitgehende Bestimmungen. Der<lb/> Betrieb der Hypothekenbanken ist konzessionspflichtig, die Banken bedürfen zur<lb/> Ausübung ihres Geschäftsbetriebes der Genehmigung des Bundesrath. Ihr<lb/> Geschäftskreis ist eng begrenzt auf nur wenige sichre Geschäftszweige. Damit</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> GrenMen I 1907 46</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0357]
Treuhänder und Treuhandvereiniguugen
Feast- und Gelenkübungen, militärische Exerzitien, systematische Marschübungen
und anregende Ausflüge im Freien — beschäftigt und dadurch ihre körperliche
und geistige Entwicklung gefördert werden, womit dem zügellosen Treiben und
der zunehmenden Verrohung der Jugend in wirksamster Weise entgegengetreten
werden könne". Der erste Knabenhort zählt gegenwärtig etwa dreihundert
Knaben im Alter von neun bis zwölf und vierzehn Jahren; der Unterricht
und die körperliche Ausbildung werden in drei großen Sälen und im Freien
geleitet, und die Übungen gipfeln in einem Kvmpagnieexerzieren, wozu vier
Kompagnien gebildet und zu einem Bataillon zusammengestellt werden. Zu
Zug- und Kompagnieführern werden zehn- bis zwölfjährige Knaben bestimmt,
während die Stelle des Bataillonskommandeurs von einem vierzehnjährigen
Knaben eingenommen wird. Sämtliche Knaben sind uniformiert, sie tragen
Matrosenblusen und Schiffskappen mit Abzeichen an den Ärmeln.
Wir sind damit am Ende unsrer Ausführungen- Sie haben zeigen sollen,
wie verschiedentlich eine der größten Fragen der Gegenwart, die im engsten
Zusammenhange steht mit der Wehrkraft der Völker und den Interessen der
Landesverteidigung, beurteilt, behandelt und gelöst wird. Und sie haben auf
die Notwendigkeit hinweisen wollen, daß, ob Großmacht oder Kleinstaat, jede
Regierung innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit die Pflicht hat, zu prüfen,
wie die heranwachsende Jugend am zweckmäßigsten militärisch vorgebildet
werden kann.
Treuhänder und Treuhandvereinigungen
, >uistreitig die sicherste Kapitalanlage ist die in guten Hypotheken.
Diese gewähren eine höhere Verzinsung als Sparkasseneinlagen
und bieten in weit geringerm Maße die Möglichkeit, Verluste zu
bringen, als etwa die Anlage in Wertpapieren. Doch zwei Nach¬
teile haben Hypotheken: sie können nicht so bequem übertragen
werden wie Wertpapiere und lauten überwiegend auf größere Beträge. Um
auch dem kleinen Sparer die Beteiligung an dieser sichern Anlage zu ermög¬
lichen, sammeln, neben andern ähnlichen Instituten, die Hypothekenbanken durch
Ausgabe von Pfandbriefen in Stücken bis zu fünfzig Mark hinab das Kapital
und leihen es in größern Beträgen hypothekarisch aus. Die Pfandbriefe er¬
möglichen den Inhabern, jederzeit ihre Forderung durch Verkauf der Papiere
weiter zu übertragen. Zum Schutze der Pfandbriefinhaber trifft das Reichs¬
hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 weitgehende Bestimmungen. Der
Betrieb der Hypothekenbanken ist konzessionspflichtig, die Banken bedürfen zur
Ausübung ihres Geschäftsbetriebes der Genehmigung des Bundesrath. Ihr
Geschäftskreis ist eng begrenzt auf nur wenige sichre Geschäftszweige. Damit
GrenMen I 1907 46
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