Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.Der Paragraph 22 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom ^9' Juni ^Y06 belästigen. In Versammlungen muß lauter Widerspruch erhoben werden gegen Der Paragraph 23 des preußischen Einkommensteuer¬ gesetzes vom ^)uni !ur die Veranlagung zur Einkommensteuer wird gegenwärtig in Diese Vorschrift hat bei vielen Arbeitgebern Unzufriedenheit geweckt. Bei Deuten die breiten Erörterungen schon darauf hin, daß die Vorschrift Ä Der Paragraph 22 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom ^9' Juni ^Y06 belästigen. In Versammlungen muß lauter Widerspruch erhoben werden gegen Der Paragraph 23 des preußischen Einkommensteuer¬ gesetzes vom ^)uni !ur die Veranlagung zur Einkommensteuer wird gegenwärtig in Diese Vorschrift hat bei vielen Arbeitgebern Unzufriedenheit geweckt. Bei Deuten die breiten Erörterungen schon darauf hin, daß die Vorschrift Ä <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0300" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/301554"/> <fw type="header" place="top"> Der Paragraph 22 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom ^9' Juni ^Y06</fw><lb/> <p xml:id="ID_1015" prev="#ID_1014"> belästigen. In Versammlungen muß lauter Widerspruch erhoben werden gegen<lb/> eine Reform, die statt der erhofften Verbilligung eine bedeutende Verteuerung<lb/> bringt, daß es den maßgebenden Behörden gellend in die Ohren dringt, und<lb/> daß sie noch in der zwölften Stunde von dem unseligen Plan abstehn. Ab¬<lb/> schaffung der Rückfahrkarten, halber Preis der bisherigen Rückfahrkarten für<lb/> einfache Karten, keine Zuschlage für die Schnellzuge, Beibehaltung des Frei¬<lb/> gepäcks und Verbilligung des Gepäcktarifs für Sendungen, die mehr als<lb/> 25 Kilo wiegen — das wäre eine Reform, die alle mit Freuden begrüßen<lb/> würden und die dem Staat und allen seinen Gliedern zum Segen gereichen<lb/> würde. Um das, was wir hier verlangen, noch besonders zu bekräftigen,<lb/> kommen uns die Verhandlungen bei Eröffnung des preußischen Landtages<lb/> sehr gelegen. Der Herr Finanzminister hat in seiner Etatsrede mit unwider-<lb/> leglicher Zahlen dargelegt, wie überraschend hoch die Einnahmen der preußischen<lb/> Eisenbahnverwaltung im letzten Jahre gewesen sind. Er entwarf dabei ein so<lb/> glänzendes Bild von den steigenden Überschüssen unsrer Eisenbahnen, daß sich<lb/> jeder Freund des Vaterlandes hierüber nur von ganzem Herzen freuen kann;<lb/> um so weniger liegt ein Grund vor, den Reiseverkehr zu verteuern, zumal<lb/> da jedermann bekannt ist, daß jede Erleichterung lind Verbilligung bei Dingen,<lb/> bei denen es sich um Verkehr in irgendeiner Form handelt — Beispiele dafür<lb/> ließen sich in großer Menge anführen —, die betreffenden Einnahmen beträchtlich<lb/> zu erhöhe« pflegen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Der Paragraph 23 des preußischen Einkommensteuer¬<lb/> gesetzes vom ^)uni</head><lb/> <p xml:id="ID_1016"> !ur die Veranlagung zur Einkommensteuer wird gegenwärtig in<lb/> Preußen zum erstenmal der Paragraph 23 des Einkommensteuer¬<lb/> gesetzes in der Fassung vom 19. Juni 1906 angewandt. Er legt<lb/> den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, das Einkommen der von<lb/> I ihnen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen,<lb/> sofern es den Betrag von 3000 Mark uicht übersteigt, der Behörde auf deren<lb/> Verlangen anzugeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1017"> Diese Vorschrift hat bei vielen Arbeitgebern Unzufriedenheit geweckt. Bei<lb/> den Behörden ist dagegen Beschwerde geführt, sie ist in den Zeitungen erörtert<lb/> worden, die Handelskammern haben darüber verhandelt, und vom Finanzminister<lb/> ist die Angelegenheit zum vorläufigen Abschluß durch eine Anweisung an die<lb/> Behörden gebracht worden, wonach bei der Beantwortung der geforderten Aus-<lb/> kunftserteilung das möglichste Entgegenkommen geübt werden soll.</p><lb/> <p xml:id="ID_1018" next="#ID_1019"> Deuten die breiten Erörterungen schon darauf hin, daß die Vorschrift<lb/> des Paragraphen 23 als eine einschneidende Neuerung empfunden wird, so</p><lb/> </div> <div n="1"> <head> Ä</head><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0300]
Der Paragraph 22 des preußischen Einkommensteuergesetzes vom ^9' Juni ^Y06
belästigen. In Versammlungen muß lauter Widerspruch erhoben werden gegen
eine Reform, die statt der erhofften Verbilligung eine bedeutende Verteuerung
bringt, daß es den maßgebenden Behörden gellend in die Ohren dringt, und
daß sie noch in der zwölften Stunde von dem unseligen Plan abstehn. Ab¬
schaffung der Rückfahrkarten, halber Preis der bisherigen Rückfahrkarten für
einfache Karten, keine Zuschlage für die Schnellzuge, Beibehaltung des Frei¬
gepäcks und Verbilligung des Gepäcktarifs für Sendungen, die mehr als
25 Kilo wiegen — das wäre eine Reform, die alle mit Freuden begrüßen
würden und die dem Staat und allen seinen Gliedern zum Segen gereichen
würde. Um das, was wir hier verlangen, noch besonders zu bekräftigen,
kommen uns die Verhandlungen bei Eröffnung des preußischen Landtages
sehr gelegen. Der Herr Finanzminister hat in seiner Etatsrede mit unwider-
leglicher Zahlen dargelegt, wie überraschend hoch die Einnahmen der preußischen
Eisenbahnverwaltung im letzten Jahre gewesen sind. Er entwarf dabei ein so
glänzendes Bild von den steigenden Überschüssen unsrer Eisenbahnen, daß sich
jeder Freund des Vaterlandes hierüber nur von ganzem Herzen freuen kann;
um so weniger liegt ein Grund vor, den Reiseverkehr zu verteuern, zumal
da jedermann bekannt ist, daß jede Erleichterung lind Verbilligung bei Dingen,
bei denen es sich um Verkehr in irgendeiner Form handelt — Beispiele dafür
ließen sich in großer Menge anführen —, die betreffenden Einnahmen beträchtlich
zu erhöhe« pflegen.
Der Paragraph 23 des preußischen Einkommensteuer¬
gesetzes vom ^)uni
!ur die Veranlagung zur Einkommensteuer wird gegenwärtig in
Preußen zum erstenmal der Paragraph 23 des Einkommensteuer¬
gesetzes in der Fassung vom 19. Juni 1906 angewandt. Er legt
den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, das Einkommen der von
I ihnen dauernd gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen,
sofern es den Betrag von 3000 Mark uicht übersteigt, der Behörde auf deren
Verlangen anzugeben.
Diese Vorschrift hat bei vielen Arbeitgebern Unzufriedenheit geweckt. Bei
den Behörden ist dagegen Beschwerde geführt, sie ist in den Zeitungen erörtert
worden, die Handelskammern haben darüber verhandelt, und vom Finanzminister
ist die Angelegenheit zum vorläufigen Abschluß durch eine Anweisung an die
Behörden gebracht worden, wonach bei der Beantwortung der geforderten Aus-
kunftserteilung das möglichste Entgegenkommen geübt werden soll.
Deuten die breiten Erörterungen schon darauf hin, daß die Vorschrift
des Paragraphen 23 als eine einschneidende Neuerung empfunden wird, so
Ä
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