Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.Zur Bcmkreform hätte? Gewiß wäre eine Belastung des Geldgeschäfts neben dein Warenhcmdel Zur Vankreform !ein Zweig wirtschaftlicher Thätigkeit ist so sehr von dem Auf- und Die beiden ersten Vorschlüge Wagners können wir mit großem Beifall Zur Bcmkreform hätte? Gewiß wäre eine Belastung des Geldgeschäfts neben dein Warenhcmdel Zur Vankreform !ein Zweig wirtschaftlicher Thätigkeit ist so sehr von dem Auf- und Die beiden ersten Vorschlüge Wagners können wir mit großem Beifall <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0477" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239265"/> <fw type="header" place="top"> Zur Bcmkreform</fw><lb/> <p xml:id="ID_2329" prev="#ID_2328"> hätte? Gewiß wäre eine Belastung des Geldgeschäfts neben dein Warenhcmdel<lb/> und eine Abgabe von den Kapitalzinsen ein durchaus gerechtes und in der<lb/> Stadt Frankfurt auch sehr wirksames Mittel gewesen. Allein bis zur Ein¬<lb/> kommen- und Vermögenssteuer in ihrer heutigen Form war noch ein weiter<lb/> Weg, lind wir dürfen von den Frühern keine politische Einsicht verlangen,<lb/> die erst dnrch die Arbeit ganzer Generationen gewonnen worden ist.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Zur Vankreform</head><lb/> <p xml:id="ID_2330"> !ein Zweig wirtschaftlicher Thätigkeit ist so sehr von dem Auf- und<lb/> dem Abfluten der Konjunkturwcllen abhängig wie die Bankthätigkeit.<lb/> Die Vermittlerrolle in der modernen Kreditwirtschaft gab den<lb/> Banken zwar die dominierende Stellung im gesamten Wirtschafts-<lb/> ! leben, machte sie zum Herzen unsers Wirtschaftsorganismus, aber<lb/> sie zog sie dafür auch in den Bannkreis des Kvnjunkturenwechsels in den unter¬<lb/> stützten Unternehmungen und machte sie so von dem Geschäftsgange dieser ab¬<lb/> hängig. In den Zeiten der Hauffe ist diese Verflechtung der Großbanken mit<lb/> der Industrie ganz unbedenklich, aber wenn dann der Hochflut die Ebbe folgt,<lb/> kann die enge Verbindung den Banken oftmals gefährlich werden. Die jüngste<lb/> 6eit hat diese Behauptung wieder um einige Beispiele bereichert. Es ist kein<lb/> Wunder, wenn in solchen Zeiten die Lehre beim Publikum Eingang findet, daß<lb/> die Verbindung der Großbanken mit der Industrie in wirtschaftlicher Beziehung<lb/> unheilvolle Folgen zeitige. Von den Gelehrten sind es hauptsächlich Ad. Wagner<lb/> und seine Schule, die für diese Lehre eintreten. Eine Autorität auf dem Gebiete<lb/> ^'Finanz- und der Steuerpolitik, ist Wagner allmählich auf das benachbarte<lb/> Gebiet der Bankpolitik übergegangen. Das Prinzip der Beeinflussung und<lb/> Regelung der einzelnen volkswirtschaftlichen Prozesse dnrch den Staat hat sich<lb/> k^i ihm immer mehr in den Vordergrund gedrängt, und so will er auch die<lb/> ^nzelueu Zweige der Bankthätigkeit durch den Staat bevormunden. Das Ver-<lb/> sicheruugsgeschäft will er verstaatlichen und ihm abgegrenzte Arbeitsfelder zuweisen,<lb/> Hypothekenbanken Null er nnter Staatsaufsicht stellen und uns diese Weise<lb/> ^ jetzt von den Hypothekenbanken angepriesene „staatliche Kontrolle" von einer<lb/> W'melken zu einer thatsächlichen machen; aber auch für die Depositen- und<lb/> ^ffektenbankeu verlangt er gesetzliche Bestimmungen und Staatsaufsicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_2331" next="#ID_2332"> Die beiden ersten Vorschlüge Wagners können wir mit großem Beifall<lb/> 'grüßen. Die Geschäftspraxis, um die es sich dort handelt.'ist so, daß sie<lb/> N'hr wohl eine mehr schabloncnmüßige Behandlung, wie sie der Staatsbetrieb<lb/> ''"t sich bringt, und eine Berlangsmuung der Entschlüsse, wie sie die Staats-<lb/> vutrolle zur Folge hat, vertrage,, kann. Und in der That ist man in Re-<lb/> glerungskreiscn schon dem zweiten Vorschlage näher getreten. Die Presse über-<lb/> "Jahde das Publikum Eude Januar mit der Mitteilung, daß im Landwirt-<lb/> Nhaftsministeriunl die Absicht bestünde, für die Hypothekeubanken eine Aufsichts-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0477]
Zur Bcmkreform
hätte? Gewiß wäre eine Belastung des Geldgeschäfts neben dein Warenhcmdel
und eine Abgabe von den Kapitalzinsen ein durchaus gerechtes und in der
Stadt Frankfurt auch sehr wirksames Mittel gewesen. Allein bis zur Ein¬
kommen- und Vermögenssteuer in ihrer heutigen Form war noch ein weiter
Weg, lind wir dürfen von den Frühern keine politische Einsicht verlangen,
die erst dnrch die Arbeit ganzer Generationen gewonnen worden ist.
Zur Vankreform
!ein Zweig wirtschaftlicher Thätigkeit ist so sehr von dem Auf- und
dem Abfluten der Konjunkturwcllen abhängig wie die Bankthätigkeit.
Die Vermittlerrolle in der modernen Kreditwirtschaft gab den
Banken zwar die dominierende Stellung im gesamten Wirtschafts-
! leben, machte sie zum Herzen unsers Wirtschaftsorganismus, aber
sie zog sie dafür auch in den Bannkreis des Kvnjunkturenwechsels in den unter¬
stützten Unternehmungen und machte sie so von dem Geschäftsgange dieser ab¬
hängig. In den Zeiten der Hauffe ist diese Verflechtung der Großbanken mit
der Industrie ganz unbedenklich, aber wenn dann der Hochflut die Ebbe folgt,
kann die enge Verbindung den Banken oftmals gefährlich werden. Die jüngste
6eit hat diese Behauptung wieder um einige Beispiele bereichert. Es ist kein
Wunder, wenn in solchen Zeiten die Lehre beim Publikum Eingang findet, daß
die Verbindung der Großbanken mit der Industrie in wirtschaftlicher Beziehung
unheilvolle Folgen zeitige. Von den Gelehrten sind es hauptsächlich Ad. Wagner
und seine Schule, die für diese Lehre eintreten. Eine Autorität auf dem Gebiete
^'Finanz- und der Steuerpolitik, ist Wagner allmählich auf das benachbarte
Gebiet der Bankpolitik übergegangen. Das Prinzip der Beeinflussung und
Regelung der einzelnen volkswirtschaftlichen Prozesse dnrch den Staat hat sich
k^i ihm immer mehr in den Vordergrund gedrängt, und so will er auch die
^nzelueu Zweige der Bankthätigkeit durch den Staat bevormunden. Das Ver-
sicheruugsgeschäft will er verstaatlichen und ihm abgegrenzte Arbeitsfelder zuweisen,
Hypothekenbanken Null er nnter Staatsaufsicht stellen und uns diese Weise
^ jetzt von den Hypothekenbanken angepriesene „staatliche Kontrolle" von einer
W'melken zu einer thatsächlichen machen; aber auch für die Depositen- und
^ffektenbankeu verlangt er gesetzliche Bestimmungen und Staatsaufsicht.
Die beiden ersten Vorschlüge Wagners können wir mit großem Beifall
'grüßen. Die Geschäftspraxis, um die es sich dort handelt.'ist so, daß sie
N'hr wohl eine mehr schabloncnmüßige Behandlung, wie sie der Staatsbetrieb
''"t sich bringt, und eine Berlangsmuung der Entschlüsse, wie sie die Staats-
vutrolle zur Folge hat, vertrage,, kann. Und in der That ist man in Re-
glerungskreiscn schon dem zweiten Vorschlage näher getreten. Die Presse über-
"Jahde das Publikum Eude Januar mit der Mitteilung, daß im Landwirt-
Nhaftsministeriunl die Absicht bestünde, für die Hypothekeubanken eine Aufsichts-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |