Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches mit Uinnaßgebliches

Was der Herr Verfasser über die Vorbildung der juristischen Kommissare und
ihre Mängel sagt, erkenne ich rückhaltlos an; ein offneres Zugeständnis kann aus
interessierten Kreisen nicht erwartet werden, und wenn er trotzdem für die aus¬
schließlich juristische Vorbildung der Kommissare eine Lanze bricht, so kann er mit
denselben Gründen für die Juristen auch die Eröffnung jeder andern technischen
Karriere, z, B, der Forstkarriere fordern, denn auch hier spielen Rechtsfragen mit
hinein. Eigentlich ist es doch ganz selbstverständlich, daß der leitende Lokalbeamte
von Anfang an über ein höheres Maß von Sachkenntnis, Überblick und auch Er¬
fahrung verfüge, als die ihm beigegebnen Beamten, soll er nicht trotz aller Gesetzes¬
paragraphen die Leitung verliere" und Unordnung in den Geschäftsgang bringen.

Auch die Verteidigung des Geschäfts- und Prozeßverfahrens geht zu sehr vom
rein juristischen Standpunkt aus und rechnet mit den bestehenden Bestimmungen.
Aber gerade die sollen ja geändert werden. Es wird eben anzustreben sein, dem
ganzen Verfahren, das so völlig aus dem gewöhnlichen Gange richterlicher und
verwaltender Thätigkeit herausfällt, eine Form zu geben, die es seiner Eigentüm¬
lichkeit entsprechend und so gestaltet, daß es wirkliche Bürgschaften der Sache nach
bietet und mich dem Verständnis des Laien näher rückt. Dann freilich erst ist eine
gedeihliche Mitwirkung von praktischen Landwirten möglich, der der Herr Verfasser
mit so gemischten Gefühlen entgegensieht. Unser Preußisches Nadikalverfahren darf
deshalb nicht aufgegeben werden; wohl aber wäre zu erwägen, ob nicht die
Meliorationsprojekte und sonstigen Nebeugeschcifte im Interesse der Beschleunigung
von der eigentlichen Zusammenlegung zu trennen wären.

Freilich mag vor zwanzig Jahren, wo der Herr Verfasser aus der Praxis
schied, die Notwendigkeit einer Reform noch nicht so scharf hervorgetreten sein. Die
Zahl der anhängigen Prozesse war noch weit großer, die Thätigkeit noch nicht so
ausschließlich auf Verkopplnngen beschränkt, die Landmesser waren noch nicht Beamte
mit fester Anstellung, und ihre Vorbildung war nicht wie jetzt. Die Organisation
war noch einfacher, da der Oberlandmesser und der Vorsteher des technischen
Bureaus noch nicht als Zwischenglieder eingeschoben waren. Die Rechtsanschauungen
waren anders! die Zivilprozeßordnung war kaum eingeführt, Gewerbegerichte und
Berufsschiedsgerichte, nach deren Vorbild künftig das Streitverfahren in landwirt¬
schaftlichen Fragen zu ordnen wäre, kannte man kaum. Endlich waren die allge¬
meinen Verhältnisse von den heutigen sehr verschieden: der Wert des Grund und
Bodens war nicht so hoch, die Bedeutung des Meßverfahrens und die Ansprüche
an seine Genauigkeit waren infolgedessen viel niedriger, die Kosten geringer- Die
Ergebnisse der Wissenschaft auf landwirtschaftlichen Gebiete waren noch nicht in die
untern Schichten der Bevölkerung gedrungen, und deren Bildung und Selbstbewußt¬
sein noch lange nicht auf der jetzigen Höhe.

Kurz, ich bin überzeugt, wenn der Herr Verfasser heute wieder in die Praxis
einträte, würden wir über die Notwendigkeit und die Ziele einer Reform, die ja
auch er herbeiwünscht, bald einig werden.




Zur Beachtung
Mit dem nächsten Hefte beginnt diese Zeitschrift das 2. Vierteljahr ihres !>!>. Jahr-
ganges. Sie ist durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des In- und Auslandes zu
beziehen. Preis fiir das Vierteljahr!> Mark. Wir bitten, die Gestellung schleunig zu
ernenrrn. Unsre Freundr und Keser bitten wir, steh die Verbreitung der Grenzboten
angelegen sein zu lassen.
Leipzig, im MSrz >""><>Dre VDrlagshandlung




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches mit Uinnaßgebliches

Was der Herr Verfasser über die Vorbildung der juristischen Kommissare und
ihre Mängel sagt, erkenne ich rückhaltlos an; ein offneres Zugeständnis kann aus
interessierten Kreisen nicht erwartet werden, und wenn er trotzdem für die aus¬
schließlich juristische Vorbildung der Kommissare eine Lanze bricht, so kann er mit
denselben Gründen für die Juristen auch die Eröffnung jeder andern technischen
Karriere, z, B, der Forstkarriere fordern, denn auch hier spielen Rechtsfragen mit
hinein. Eigentlich ist es doch ganz selbstverständlich, daß der leitende Lokalbeamte
von Anfang an über ein höheres Maß von Sachkenntnis, Überblick und auch Er¬
fahrung verfüge, als die ihm beigegebnen Beamten, soll er nicht trotz aller Gesetzes¬
paragraphen die Leitung verliere» und Unordnung in den Geschäftsgang bringen.

Auch die Verteidigung des Geschäfts- und Prozeßverfahrens geht zu sehr vom
rein juristischen Standpunkt aus und rechnet mit den bestehenden Bestimmungen.
Aber gerade die sollen ja geändert werden. Es wird eben anzustreben sein, dem
ganzen Verfahren, das so völlig aus dem gewöhnlichen Gange richterlicher und
verwaltender Thätigkeit herausfällt, eine Form zu geben, die es seiner Eigentüm¬
lichkeit entsprechend und so gestaltet, daß es wirkliche Bürgschaften der Sache nach
bietet und mich dem Verständnis des Laien näher rückt. Dann freilich erst ist eine
gedeihliche Mitwirkung von praktischen Landwirten möglich, der der Herr Verfasser
mit so gemischten Gefühlen entgegensieht. Unser Preußisches Nadikalverfahren darf
deshalb nicht aufgegeben werden; wohl aber wäre zu erwägen, ob nicht die
Meliorationsprojekte und sonstigen Nebeugeschcifte im Interesse der Beschleunigung
von der eigentlichen Zusammenlegung zu trennen wären.

Freilich mag vor zwanzig Jahren, wo der Herr Verfasser aus der Praxis
schied, die Notwendigkeit einer Reform noch nicht so scharf hervorgetreten sein. Die
Zahl der anhängigen Prozesse war noch weit großer, die Thätigkeit noch nicht so
ausschließlich auf Verkopplnngen beschränkt, die Landmesser waren noch nicht Beamte
mit fester Anstellung, und ihre Vorbildung war nicht wie jetzt. Die Organisation
war noch einfacher, da der Oberlandmesser und der Vorsteher des technischen
Bureaus noch nicht als Zwischenglieder eingeschoben waren. Die Rechtsanschauungen
waren anders! die Zivilprozeßordnung war kaum eingeführt, Gewerbegerichte und
Berufsschiedsgerichte, nach deren Vorbild künftig das Streitverfahren in landwirt¬
schaftlichen Fragen zu ordnen wäre, kannte man kaum. Endlich waren die allge¬
meinen Verhältnisse von den heutigen sehr verschieden: der Wert des Grund und
Bodens war nicht so hoch, die Bedeutung des Meßverfahrens und die Ansprüche
an seine Genauigkeit waren infolgedessen viel niedriger, die Kosten geringer- Die
Ergebnisse der Wissenschaft auf landwirtschaftlichen Gebiete waren noch nicht in die
untern Schichten der Bevölkerung gedrungen, und deren Bildung und Selbstbewußt¬
sein noch lange nicht auf der jetzigen Höhe.

Kurz, ich bin überzeugt, wenn der Herr Verfasser heute wieder in die Praxis
einträte, würden wir über die Notwendigkeit und die Ziele einer Reform, die ja
auch er herbeiwünscht, bald einig werden.




Zur Beachtung
Mit dem nächsten Hefte beginnt diese Zeitschrift das 2. Vierteljahr ihres !>!>. Jahr-
ganges. Sie ist durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des In- und Auslandes zu
beziehen. Preis fiir das Vierteljahr!> Mark. Wir bitten, die Gestellung schleunig zu
ernenrrn. Unsre Freundr und Keser bitten wir, steh die Verbreitung der Grenzboten
angelegen sein zu lassen.
Leipzig, im MSrz >»«><>Dre VDrlagshandlung




Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0676" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/233228"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches mit Uinnaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_2261"> Was der Herr Verfasser über die Vorbildung der juristischen Kommissare und<lb/>
ihre Mängel sagt, erkenne ich rückhaltlos an; ein offneres Zugeständnis kann aus<lb/>
interessierten Kreisen nicht erwartet werden, und wenn er trotzdem für die aus¬<lb/>
schließlich juristische Vorbildung der Kommissare eine Lanze bricht, so kann er mit<lb/>
denselben Gründen für die Juristen auch die Eröffnung jeder andern technischen<lb/>
Karriere, z, B, der Forstkarriere fordern, denn auch hier spielen Rechtsfragen mit<lb/>
hinein. Eigentlich ist es doch ganz selbstverständlich, daß der leitende Lokalbeamte<lb/>
von Anfang an über ein höheres Maß von Sachkenntnis, Überblick und auch Er¬<lb/>
fahrung verfüge, als die ihm beigegebnen Beamten, soll er nicht trotz aller Gesetzes¬<lb/>
paragraphen die Leitung verliere» und Unordnung in den Geschäftsgang bringen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2262"> Auch die Verteidigung des Geschäfts- und Prozeßverfahrens geht zu sehr vom<lb/>
rein juristischen Standpunkt aus und rechnet mit den bestehenden Bestimmungen.<lb/>
Aber gerade die sollen ja geändert werden. Es wird eben anzustreben sein, dem<lb/>
ganzen Verfahren, das so völlig aus dem gewöhnlichen Gange richterlicher und<lb/>
verwaltender Thätigkeit herausfällt, eine Form zu geben, die es seiner Eigentüm¬<lb/>
lichkeit entsprechend und so gestaltet, daß es wirkliche Bürgschaften der Sache nach<lb/>
bietet und mich dem Verständnis des Laien näher rückt. Dann freilich erst ist eine<lb/>
gedeihliche Mitwirkung von praktischen Landwirten möglich, der der Herr Verfasser<lb/>
mit so gemischten Gefühlen entgegensieht. Unser Preußisches Nadikalverfahren darf<lb/>
deshalb nicht aufgegeben werden; wohl aber wäre zu erwägen, ob nicht die<lb/>
Meliorationsprojekte und sonstigen Nebeugeschcifte im Interesse der Beschleunigung<lb/>
von der eigentlichen Zusammenlegung zu trennen wären.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2263"> Freilich mag vor zwanzig Jahren, wo der Herr Verfasser aus der Praxis<lb/>
schied, die Notwendigkeit einer Reform noch nicht so scharf hervorgetreten sein. Die<lb/>
Zahl der anhängigen Prozesse war noch weit großer, die Thätigkeit noch nicht so<lb/>
ausschließlich auf Verkopplnngen beschränkt, die Landmesser waren noch nicht Beamte<lb/>
mit fester Anstellung, und ihre Vorbildung war nicht wie jetzt. Die Organisation<lb/>
war noch einfacher, da der Oberlandmesser und der Vorsteher des technischen<lb/>
Bureaus noch nicht als Zwischenglieder eingeschoben waren. Die Rechtsanschauungen<lb/>
waren anders! die Zivilprozeßordnung war kaum eingeführt, Gewerbegerichte und<lb/>
Berufsschiedsgerichte, nach deren Vorbild künftig das Streitverfahren in landwirt¬<lb/>
schaftlichen Fragen zu ordnen wäre, kannte man kaum. Endlich waren die allge¬<lb/>
meinen Verhältnisse von den heutigen sehr verschieden: der Wert des Grund und<lb/>
Bodens war nicht so hoch, die Bedeutung des Meßverfahrens und die Ansprüche<lb/>
an seine Genauigkeit waren infolgedessen viel niedriger, die Kosten geringer- Die<lb/>
Ergebnisse der Wissenschaft auf landwirtschaftlichen Gebiete waren noch nicht in die<lb/>
untern Schichten der Bevölkerung gedrungen, und deren Bildung und Selbstbewußt¬<lb/>
sein noch lange nicht auf der jetzigen Höhe.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2264"> Kurz, ich bin überzeugt, wenn der Herr Verfasser heute wieder in die Praxis<lb/>
einträte, würden wir über die Notwendigkeit und die Ziele einer Reform, die ja<lb/>
auch er herbeiwünscht, bald einig werden.</p><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          </div>
        </div>
        <div>
          <floatingText>
            <body>
              <div type="advertisement">
                <p> Zur Beachtung<lb/>
Mit dem nächsten Hefte beginnt diese Zeitschrift das 2. Vierteljahr ihres !&gt;!&gt;. Jahr-<lb/>
ganges. Sie ist durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des In- und Auslandes zu<lb/>
beziehen. Preis fiir das Vierteljahr!&gt; Mark. Wir bitten, die Gestellung schleunig zu<lb/>
ernenrrn. Unsre Freundr und Keser bitten wir, steh die Verbreitung der Grenzboten<lb/>
angelegen sein zu lassen.<lb/>
Leipzig, im MSrz &gt;»«&gt;&lt;&gt;Dre VDrlagshandlung</p>
              </div>
            </body>
          </floatingText>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <note type="byline"> Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig<lb/>
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. &#x2014; Druck von Carl Marquart in Leipzig</note><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0676] Maßgebliches mit Uinnaßgebliches Was der Herr Verfasser über die Vorbildung der juristischen Kommissare und ihre Mängel sagt, erkenne ich rückhaltlos an; ein offneres Zugeständnis kann aus interessierten Kreisen nicht erwartet werden, und wenn er trotzdem für die aus¬ schließlich juristische Vorbildung der Kommissare eine Lanze bricht, so kann er mit denselben Gründen für die Juristen auch die Eröffnung jeder andern technischen Karriere, z, B, der Forstkarriere fordern, denn auch hier spielen Rechtsfragen mit hinein. Eigentlich ist es doch ganz selbstverständlich, daß der leitende Lokalbeamte von Anfang an über ein höheres Maß von Sachkenntnis, Überblick und auch Er¬ fahrung verfüge, als die ihm beigegebnen Beamten, soll er nicht trotz aller Gesetzes¬ paragraphen die Leitung verliere» und Unordnung in den Geschäftsgang bringen. Auch die Verteidigung des Geschäfts- und Prozeßverfahrens geht zu sehr vom rein juristischen Standpunkt aus und rechnet mit den bestehenden Bestimmungen. Aber gerade die sollen ja geändert werden. Es wird eben anzustreben sein, dem ganzen Verfahren, das so völlig aus dem gewöhnlichen Gange richterlicher und verwaltender Thätigkeit herausfällt, eine Form zu geben, die es seiner Eigentüm¬ lichkeit entsprechend und so gestaltet, daß es wirkliche Bürgschaften der Sache nach bietet und mich dem Verständnis des Laien näher rückt. Dann freilich erst ist eine gedeihliche Mitwirkung von praktischen Landwirten möglich, der der Herr Verfasser mit so gemischten Gefühlen entgegensieht. Unser Preußisches Nadikalverfahren darf deshalb nicht aufgegeben werden; wohl aber wäre zu erwägen, ob nicht die Meliorationsprojekte und sonstigen Nebeugeschcifte im Interesse der Beschleunigung von der eigentlichen Zusammenlegung zu trennen wären. Freilich mag vor zwanzig Jahren, wo der Herr Verfasser aus der Praxis schied, die Notwendigkeit einer Reform noch nicht so scharf hervorgetreten sein. Die Zahl der anhängigen Prozesse war noch weit großer, die Thätigkeit noch nicht so ausschließlich auf Verkopplnngen beschränkt, die Landmesser waren noch nicht Beamte mit fester Anstellung, und ihre Vorbildung war nicht wie jetzt. Die Organisation war noch einfacher, da der Oberlandmesser und der Vorsteher des technischen Bureaus noch nicht als Zwischenglieder eingeschoben waren. Die Rechtsanschauungen waren anders! die Zivilprozeßordnung war kaum eingeführt, Gewerbegerichte und Berufsschiedsgerichte, nach deren Vorbild künftig das Streitverfahren in landwirt¬ schaftlichen Fragen zu ordnen wäre, kannte man kaum. Endlich waren die allge¬ meinen Verhältnisse von den heutigen sehr verschieden: der Wert des Grund und Bodens war nicht so hoch, die Bedeutung des Meßverfahrens und die Ansprüche an seine Genauigkeit waren infolgedessen viel niedriger, die Kosten geringer- Die Ergebnisse der Wissenschaft auf landwirtschaftlichen Gebiete waren noch nicht in die untern Schichten der Bevölkerung gedrungen, und deren Bildung und Selbstbewußt¬ sein noch lange nicht auf der jetzigen Höhe. Kurz, ich bin überzeugt, wenn der Herr Verfasser heute wieder in die Praxis einträte, würden wir über die Notwendigkeit und die Ziele einer Reform, die ja auch er herbeiwünscht, bald einig werden. Zur Beachtung Mit dem nächsten Hefte beginnt diese Zeitschrift das 2. Vierteljahr ihres !>!>. Jahr- ganges. Sie ist durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des In- und Auslandes zu beziehen. Preis fiir das Vierteljahr!> Mark. Wir bitten, die Gestellung schleunig zu ernenrrn. Unsre Freundr und Keser bitten wir, steh die Verbreitung der Grenzboten angelegen sein zu lassen. Leipzig, im MSrz >»«><>Dre VDrlagshandlung Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/676
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/676>, abgerufen am 27.06.2024.