Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes,
und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen
Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche
Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt
hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl
beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller
und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers."
Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬
lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten
werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich
jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine", als von
den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬
schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke,
ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬
wägung schon wert ist.


Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buches,

Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags-
sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren
zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben.
Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu
wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter
sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor
einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung.
Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub-
hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬
änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung,
wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt,
sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die
Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬
rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an.
Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti-
kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht
bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst
wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht
reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium
unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind
in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am
niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach
dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die
neuen Rechtsinstitutione". die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und
daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten
Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete
Von einem Neichsgesetz zur einheitliche" Regelung des Strafvollzugs und von einer
Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit
beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬
gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze
für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate" auf und genügt fürs erste.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes,
und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen
Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche
Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt
hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl
beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller
und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers."
Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬
lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten
werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich
jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine», als von
den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬
schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke,
ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬
wägung schon wert ist.


Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buches,

Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags-
sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren
zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben.
Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu
wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter
sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor
einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung.
Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub-
hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬
änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung,
wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt,
sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die
Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬
rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an.
Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti-
kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht
bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst
wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht
reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium
unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind
in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am
niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach
dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die
neuen Rechtsinstitutione». die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und
daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten
Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete
Von einem Neichsgesetz zur einheitliche» Regelung des Strafvollzugs und von einer
Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit
beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬
gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze
für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate» auf und genügt fürs erste.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0051" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227687"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_116" prev="#ID_115"> gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes,<lb/>
und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen<lb/>
Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche<lb/>
Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt<lb/>
hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl<lb/>
beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller<lb/>
und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers."<lb/>
Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬<lb/>
lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten<lb/>
werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich<lb/>
jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine», als von<lb/>
den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬<lb/>
schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke,<lb/>
ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬<lb/>
wägung schon wert ist.</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬</head>
          </div>
          <div n="2">
            <head> buches,</head>
            <p xml:id="ID_117" next="#ID_118"> Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags-<lb/>
sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren<lb/>
zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬<lb/>
buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben.<lb/>
Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu<lb/>
wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter<lb/>
sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor<lb/>
einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung.<lb/>
Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub-<lb/>
hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬<lb/>
änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung,<lb/>
wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt,<lb/>
sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die<lb/>
Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬<lb/>
rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an.<lb/>
Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti-<lb/>
kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht<lb/>
bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst<lb/>
wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht<lb/>
reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium<lb/>
unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind<lb/>
in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am<lb/>
niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach<lb/>
dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die<lb/>
neuen Rechtsinstitutione». die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und<lb/>
daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten<lb/>
Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete<lb/>
Von einem Neichsgesetz zur einheitliche» Regelung des Strafvollzugs und von einer<lb/>
Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit<lb/>
beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬<lb/>
gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze<lb/>
für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate» auf und genügt fürs erste.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0051] Maßgebliches und Unmaßgebliches gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes, und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers." Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬ lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine», als von den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬ schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke, ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬ wägung schon wert ist. Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬ buches, Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags- sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬ buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben. Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung. Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub- hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬ änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung, wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt, sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬ rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an. Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti- kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die neuen Rechtsinstitutione». die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete Von einem Neichsgesetz zur einheitliche» Regelung des Strafvollzugs und von einer Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬ gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate» auf und genügt fürs erste.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/51
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/51>, abgerufen am 26.12.2024.